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- Vorschläge für Grüne ZimmerOFOB 512.01.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2026, OF 1181/9 Betreff: Vorschläge für Grüne Zimmer Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten dem Grünflächenamt folgende Standorte für ein "Grünes Zimmer "im Ortsbezirk vorzuschlagen: - Im Geeren ("Bäckerplatz") Eschersheim - Reich- Ranicki Platz (Dornbusch) - Vor der S-Bahnstation Ginnheim Begründung: Das Grünflächenamt hat die Ortsbeiräte um die Zusendung von Vorschlagslisten gebeten. Der Ortsbeirat möchte gerne jedem Stadtteil ein "grünes Zimmer" zur Verfügung stellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1181/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Ablehnung)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Finanzierung von Spielmobilen im Jahr 2026OFOB 612.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2026, OF 1429/6 Betreff: Finanzierung von Spielmobilen im Jahr 2026 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 6 finanziert die Aufstellung eines Spielmobils in Sindlingen im Jahr 2026, welches an folgenden Terminen eingesetzt werden soll: Mai 2026: Spielplatzfest "Ampelspielplatz" Sindlinger Bahnstraße September 2026: Ranzenbrunnenfest Huthmacherstraße Zuständiger Veranstalter ist jeweils der "Stadtteilarbeitskreis Sindlingen" (bestehend u.a. aus Vertretern der Kindergärten, dem Quartiersmanagement, der Bücherei, dem Jugendhaus sowie dem Sozialrathaus) unter Federführung der Sindlinger Kinderbeauftragten Frau Claudia Ilg. Der Ortsbeirat unterstützt die Einsätze des Spielmobils mit 600,00 Euro pro Veranstaltung. Begründung: Die konstituierende Sitzung des OBR 6 nach der Kommunalwahl 2026 findet voraussichtlich erst im Mai 2026 statt. Für die Planung und Anmeldung der Spielmobile wäre dieser Zeitpunkt jedoch zu spät. Um die Durchführung der Einsätze in Sindlingen zu sichern, soll bereits jetzt Planungssicherheit geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 65 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 462 2026 Die Vorlage OF 1429/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Grabeland Kalbacher StadtpfadOFOB 612.01.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2026, OF 662/12 Betreff: Grabeland Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird gebeten, darüber zu berichten, ob sich die Verpachtung der Grabelandflächen direkt am Kalbacher Stadtpfad (Flurstück 338/6) verlängern lässt, wenn durch weitere Auflagen der Gewässer- und Überflutungsschutz sichergestellt werden kann. Sollte eine Verlängerung der Verpachtung nicht möglich sein, möge darüber berichtet werden, wie dieses Flurstück zukünftig gestaltet werden soll. Begründung: Die o. g. Grundstücke sind (teils seit Jahrzehnten) verpachtet, sollen nun aber zu Ende Oktober 2026 vollständig geräumt werden. Dem Ortsbeirat sind weder die fachlichen Hintergründe noch die künftigen Planungen bekannt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 23.01.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7989 2026 Die Vorlage OF 662/12 wird als gemeinsamer Antrag von GRÜNE und SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors wie folgt lautet: "Sollte eine Verlängerung der Verpachtung nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, a) zu berichten, wie dieses Flurstück zukünftig gestaltet werden soll, und b) den Pächtern Alternativflächen als Grabeland in der Gemarkung Kalbach anzubieten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Eisfläche KätcheslachparkOFOB 612.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2026, OF 664/12 Betreff: Eisfläche Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im westlichen Kätcheslachpark durch kontrollierte Flutung der Mulde zwischen Piratenspielplatz und Altenhöferallee im Winter bei sehr kalten Wetterlagen eine Eisfläche geschaffen werden kann, auf der die Riedberger:innen zum Beispiel Eislaufen, Eishockeyspielen und Eisstockschießen können. Hierfür könnte es beispielsweise ausreichen, das zentrale Abflussgitter zeitweise mit einem Rahmen von z. B. 10-20 cm Höhe zu versehen. Begründung: Die Fläche könnte bei kalten Wintertagen zu einem idealen Ort für Familien werden, um Eissportarten auf natürlichem Eis nachgehen zu können. Die Voraussetzungen sind ideal durch die Abgrenzung zu allen Seiten (auch Richtung Ablauf bei der Altenhöferallee gibt es zunächst eine Stufe) und den Zugang durch die Treppen auf beiden Seiten der Mulde. Lediglich das Bodenablaufgitter vor dem Ablauf an der Altenhöferallee müsste zeitweise einen etwas höheren Wasserstand unterstützen. Jetzt, an den kalten Tagen, kann man beobachten, wie viel Spaß Kinder auf den zugefrorenen Pfützen in der Mulde haben. Mit wenig Aufwand kann dieser noch viel größer werden, ohne dass (durch die geringe Tiefe) eine Ertrinkungsgefahr entsteht bei zu dünner Eisschicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 23.01.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7990 2026 Die Vorlage OF 664/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ertüchtigung der Wege auf dem Friedhof KalbachOFOB 612.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2026, OF 665/12 Betreff: Ertüchtigung der Wege auf dem Friedhof Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Wege auf dem Friedhof Kalbach zeitnah zu ertüchtigen und in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Insbesondere bei schwierigen Witterungsverhältnissen - wie Regen, Schnee oder Glätte - sind die bestehenden Wege für viele Besucherinnen und Besucher nur eingeschränkt nutzbar. Dies betrifft vor allem ältere Menschen sowie Personen mit Mobilitätseinschränkungen, die den Friedhof regelmäßig aufsuchen möchten. Die derzeitige Beschaffenheit der Wege führt wiederholt zu Unsicherheiten und birgt ein erhöhtes Sturzrisiko. Eine Verbesserung der Wegoberflächen, eine bessere Entwässerung sowie gegebenenfalls eine barrierearme Gestaltung würden die Sicherheit und Zugänglichkeit des Friedhofs erheblich erhöhen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher, - den Zustand der Wege zu prüfen, - geeignete Maßnahmen zur Ertüchtigung zu planen und - diese zeitnah umzusetzen. Begründung: Der Friedhof Kalbach wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig besucht. Gerade ältere Menschen sind auf gut begehbare und sichere Wege angewiesen. Eine Verbesserung der Wege trägt wesentlich zur Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit und Würde des Ortes bei. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 23.01.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7991 2026 Die Vorlage OF 665/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrssicherheit in der Straße Am BrunnengartenOFOB 612.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2026, OF 666/12 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Am Brunnengarten Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit in der Straße Am Brunnengarten durch folgende Maßnahmen zu verbessern: 1. Piktogramme Achtung, Kinder (Verkehrszeichen 136) vor dem Kinder- und Jugendhaus Kalbach (Kreuzung Lange Meile / Am Brunnengarten). 2. Schilder Durchfahrt Verboten (Verkehrszeichen 250) mit Einschränkung Anlieger frei an den folgenden Kreuzungen (siehe Skizze): - In der Wink / Am Hopfenbrunnen - Am Bergwerk / Am Brunnengarten - Lange Meile gegenüber Einmündung Im Brombeerfeld. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Straße Am Brunnengarten weist eine für eine reine Anwohnerstraße ungewöhnlich hohe Verkehrsdichte auf, die sich mit dem äußerst knappen Querschnitt und teils fehlenden Fußwegen nicht verträgt. Dies ist gerade auch mit Blick auf das dort befindliche Kinder- und Jugendhaus Kalbach gefährlich. Eine Einschränkung der Durchfahrt auf tatsächliche Anlieger soll den Verkehr ohne weitergehende Maßnahmen wie z. B. Einbahnstraßenregelungen reduzieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 23.01.2026, TO I, TOP 12 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 666/12 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass unter Ziffer 2. des Tenors nach dem Wort "Anlieger" die Worte "und Fahrradfahrer" eingefügt werden. Es besteht Einvernehmen, die Ziffern 1. und 2. des Tenors getrennt voneinander abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7992 2026 1. Der Ziffer 1. der Vorlage OF 666/12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die geänderte Ziffer 2. der Vorlage OF 666/12 wird abgelehnt. Abstimmung: Zu 1. Einstimmige Annahme Zu 2. CDU, FDP, Linke und BFF gegen GRÜNE, 1 SPD und Volt (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bevölkerungsschutz in Kalbach-Riedberg - Zeitenwende jetzt!OFOB 512.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2026, OF 669/12 Betreff: Bevölkerungsschutz in Kalbach-Riedberg - Zeitenwende jetzt! Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Stadtteil Kalbach-Riedberg ausreichend zum Bevölkerungsschutz vorbereitet ist; beispielsweise bei einem Strom- und Wäremeversorgungsausfall von 3 und mehr Tagen - wie zuletzt in Berlin geschehen - oder anderen Krisenszenarien. Hierbei wird gebeten, insbesondere zu folgenden kritischen Infrastrukturen in Kalbach-Riedberg zu berichten: 1. ist die Ausstattung des Stadtteils mit ausreichenden Feldbetten in Notunterkünften in den Turnhallen der IGS Josephine-Baker, des Gymnasium Riedberg, des Sportzentrum Am Martinszehnten oder anderen Orten für z.B. 5% der Bevölkerung (Alte, Kranke, Bedürftige oder andere Betroffene) sichergestellt und falls nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? 2. Ist das Nahversorgungszentrum am Riedbergplatz und sind die Supermärkte in Kalbach und Riedberg für den Krisenfall mit Notstromaggregaten ausgestattet, um die Nahversorgung im Stadtteil sicher zu stellen? 3. Ist der U-Bahnbetrieb im Stadtteil sichergestellt (wie in Berlin) und falls nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? 4. Sind die Schulen und Kitas mit Notstromaggregaten ausgestattet, um ihren Betrieb aufrecht erhalten zu können und falls nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? 5. Ist die Feuerwehrstation in Kalbach auch im Krisenfall einsatzbereit? 6. Sind die Altenheime auf den Krisenfall ausreichend vorbereitet und wohin werden die Bewohner ggf. evakuiert? Sind Strom- und Wärmeversorgung z.B. dank einer Notversorgung sichergestellt und falls nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? 7. Kann die Fernwärmeversorgung, die große Teile des Riedbergs bedienen, auch in Krisenzeiten sichergestellt werden und falls nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? 8. Welche strukturellen, organisatorischen und infrastrukturellen Maßnahmen sind im Stadtteil Kalbach-Riedberg erforderlich und kurz- sowie mittel- und langfristig sinnvoll, um auf Krisensituationen vorbereitet zu sein? Welche Maßnahmen befinden sich für Kalbach-Riedberg bereits in Planung? 9. Welche Informations- und Bildungsmaßnahmen sind in den Schulen und für die Bevölkerung in Kalbach-Riedberg sinnvoll und wie werden diese vermittelt und falls noch nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? Sind beispielsweise Informationsvermittlungen durch Freiwillige Feuerwehr, THW, Rote Kreuz, Bundeswehr und weitere Katastrophenschutz-Akteure in den Schulen, Betrieben und Institutionen im Stadtteil in Zukunft geplant und falls nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? Begründung: Die sicherheitspolitischen Herausforderungen nehmen zu. Der mehrtägige Stromausfall in Berlin hat das eindrücklich vor Augen geführt! In seiner Stellungnahme (B 293/2022) verweist der Magistrat auf die Zuständigkeit des Bundes und sieht für die Stadt und somit auch für Kalbach-Riedberg keinen eigenen Handlungsbedarf im Bereich Zivilschutz. Das ist angesichts der aktuellen Bedrohungslage, recht einfach umzusetzende Sabotageakte auf kritische Infrastruktur und weitere Risiken für die Infrastruktur nicht ausreichend. Zivilschutz funktioniert nur, wenn er lokal vorbereitet, organisiert und getragen wird. Ohne klare kommunale Strukturen bleibt Schutz im Ernstfall Theorie. Der Ortsbeirat und die Bürger in Kalbach-Riedberg brauchen einen Überblick über vorhandene Ressourcen, Versorgungskapazitäten, Koordinationsstellen und Notfallinfrastruktur. Andere Städte gehen diesen Weg bereits. Auch Frankfurt muss seiner Verantwortung gerecht werden: durch einen eigenen Vorsorgeplan, die Prüfung von Standorten für Zivilschutzzentren und die Einbindung relevanter Akteure. Außerdem fühlen sich große Teilen der Bevölkerung verunsichert und wünschen sich Informationen und praktische Empfehlungen zu geeignete Vorsorgemaßnahmen. Es ist wichtig das Wissen zur angemessenen Vorsorge in der Bevölkerung stärker zu verbreiten, hierfür müssen angemessene Kommunikationsmaßnahmen im Bildungswesen, in den Betrieben und Institutionen und der breiten Öffentlichkeit wieder intensiver vermittelt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 23.01.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7995 2026 Die Vorlage OF 669/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kostenübernahme für Steckdoseninstallation der Weihnachtsbeleuchtung in FechenheimOIBOB 1112.01.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 12.01.2026, OIB 458 entstanden aus Vorlage: OF 804/11 vom 04.12.2025 Betreff: Kostenübernahme für Steckdoseninstallation der Weihnachtsbeleuchtung in Fechenheim Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget die Kosten für die Installation von Steckdosen gemäß Angebot Nr. 371.400.25-J der SRM Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH (wird dem zuständigen Amt auf Nachfrage zugesendet). Für die zwei im Angebot aufgeführten Steckdosenpositionen (Montagekosten inkl. Material, netto 820,08 Euro) wird die Bruttoposition (inkl. 19 Prozent Mehrwertsteuer somit 976,90 Euro) übernommen. Die Steckdosen befinden sich in Fechenheim in den Straßen Alt-Fechenheim und Birsteiner Straße. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Für die Weihnachtsbeleuchtung ist die Installation zusätzlicher Steckdosen in Fechenheim erforderlich. Die SRM Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH hat hierzu ein entsprechendes Angebot vorgelegt. Da die Stromversorgung im öffentlichen Raum erfolgt und die Beleuchtung im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Kostenübernahme aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OIBOB 11Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Dietesheimer StraßeOMOB 1112.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7872 entstanden aus Vorlage: OF 806/11 vom 15.12.2025 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Dietesheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen in der Dietesheimer Straße umzusetzen: 1. Aufbringen von Fahrbahnmarkierungen (z. B. "Haifischzähne") an der Einmündung der Dietesheimer Straße in die Bürgeler Straße, 2. Setzen von Pollern an der Einfahrt des Garagenhofs hinter dem Kiosk; 3. Verdeutlichung des bereits bestehenden Halteverbots im Bereich der Kurve durch Aufbringen von Markierungen auf der Straße; 4. Setzen von Pollern vor und hinter dem abgesenkten Bordstein nach der Kurve; 5. Erneuerung der Markierung im Bereich der Feuerweheinfahrt. Begründung: 1. Die Kreuzung ist schlecht einsehbar, viele Autofahrer überfahren die Kreuzung ohne ihre Geschwindigkeit zu reduzieren. 2. Die Einfahrt wird oft so eng zugeparkt, dass ein Ausfahren in die enge Straße kaum möglich ist. 3. Bereits mehrfach wurde an dieser Stelle das Halteverbotsschild zerstört und entfernt, wodurch keine Verfolgung des Falschparkens möglich war. Die Markierung erlaubt dies auch bei abgebrochenem Schild, zudem verdeutlicht die Markierung das Halteverbot, das vor allem auch für Rettungskräfte nötig ist. 4. Oft wird dieser Bereich zugeparkt, sodass Eltern mit Kinderwägen bzw. gehbehinderte Personen an dieser Stelle nicht den abgesenkten Bürgersteig nutzen können. 5. Die Sperrflächenmarkierung der Feuerwehreinfahrt ist kaum noch zu sehen und sollte erneuert werden. Quelle: Google Earth Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 04.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer FackelnOMOB 1112.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7873 entstanden aus Vorlage: OF 807/11 vom 13.12.2025 Betreff: Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer Fackeln Vorgang: OM 1302/22 OBR 11; ST 2754/22; V 1282/25 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für den Fuß- und Radverkehr auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke zu planen und umzusetzen. Die Maßnahmen müssen den Abstand zwischen den Nutzer:innen der Gehwege und dem Pkw- und Schwerlastverkehr auf ein sicheres Maß erhöhen. Zudem sind Mittel und Wege zu finden, um sicherzustellen, dass Radfahrer nur mit dem nach § 5 Absatz 4 StVO vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern überholt werden können. Der Gehweg unterschreitet mit teils unter einem Meter die nach Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) geforderte Mindestbreite von 1,50 Metern und stellt damit eine erhebliche Gefährdung dar. Die in diesem Bereich ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist durch geeignete Maßnahmen zu überwachen. Im Zuge dieser Maßnahmen wird der Magistrat gebeten, für den Verkehrsbereich der Rampe der Carl-Ulrich-Brücke/Dieburger Straße/Carl-Benz-Straße aktuelle Verkehrsmengenzahlen zu erheben, sofern diese nicht bereits belastbar vorliegen. Die Zahlen sind dem Ortsbeirat zur Kenntnis vorzulegen. Die Sofortmaßnahmen sind prioritär zum Schutz des Fuß- und Radverkehrs umzusetzen. Sie sollen zugleich die verkehrstechnische Situation einem rechtssicheren Zustand zuführen und den Ablauf der Planung sowie die Umsetzung der endgültigen Rampengestaltung beschleunigen. Begründung: Die Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke weist mit einer Gesamtbreite von ca. zehn Metern eine erhebliche Engstelle auf. Der Gehweg hat teils eine Breite von unter einem Meter und unterschreitet damit die nach RASt 06 geforderte Mindestbreite von 1,50 Metern. Radfahrer können aufgrund der Enge und des Gegenverkehrs nicht mit dem nach § 5 Absatz 4 StVO vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,50 Metern überholt werden. Damit ist die derzeitige Verkehrsführung rechtlich bedenklich und stellt eine erhebliche Gefährdung dar. Obwohl die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert wurde, fehlt eine wirksame Überwachung. In der Praxis wird häufig schneller gefahren. Viele Radfahrer:innen weichen verständlicherweise aus Angst auf den schmalen Gehweg aus. Hinzu kommt, dass vorhandene Warnbaken, die den Radverkehr vom Gehweg auf die Fahrbahn leiten sollten, beidseitig auf der Rampe und deren Zufahrten komplett umgefahren würden. Damit entfällt selbst die minimale provisorische Sicherung. Seit dem Ersatzneubau der Brücke im Jahr 2014 wird über eine bauliche Lösung diskutiert. Vereinbarungen zwischen Stadt und Land liegen vor. Dennoch ist eine Umsetzung frühestens im Jahr 2027 zu erwarten. Angesichts der akuten Gefährdungslage ist eine weitere Verzögerung nicht hinnehmbar. Die erbetenen Sofortmaßnahmen dienen daher nicht nur dem Schutz von Fuß- und Radverkehr, sondern auch der Kommune und dem Land, um sich vor möglichen Klagen aufgrund von Vernachlässigung der Verkehrssicherheit zu bewahren. Gleichzeitig ist der Magistrat verpflichtet, die endgültige Rampengestaltung beschleunigt zu planen und umzusetzen, damit eine dauerhafte Lösung zeitnah erreicht wird. (Foto: Privat, Gehwegbreite 80 Zentimeter) (Foto Privat, Gehwegbreite kleiner als 90 Zentimeter) (Foto: Privat. Wie häufig: Rollerfahrer auf dem Gehweg) (Foto: Privat, Gehwegbreite 80 Zentimeter) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1302 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2754 Auskunftsersuchen vom 20.10.2025, V 1282 Antrag vom 23.07.2026, OF 20/11 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2026, OM 452 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1244 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 04.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Raiffeisenstraße jetzt für Durchgangsverkehr schließen!OMOB 1112.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7874 entstanden aus Vorlage: OF 809/11 vom 01.12.2025 Betreff: Raiffeisenstraße jetzt für Durchgangsverkehr schließen! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1876/22 Der Magistrat wird gebeten, die von ihm seit Jahren geforderte Schließung der Raiffeisenstraße für den Autoverkehr vor dem evangelischen Kindergarten endlich umzusetzen. Begründung: Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat die Klage eines Anwohners gegen die Poller im Nordend abgewiesen. Diese Klage wurde vom Magistrat als einzige Begründung angeführt, die vom Ortsbeirat geforderten Poller in der Raiffeisenstraße abzulehnen. Im Riederwald leiden Anwohnerinnen und Anwohner nach wie vor unter Autofahrern, die gegen die Einbahnstraße durch die Raiffeisenstraße rasen, um den Stau auf der Straße Am Erlenbruch zu umgehen. Die Stadtverordneten haben der Schließung bereits mit Beschluss vom 09.06.2022, § 1876, zugestimmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 810 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 04.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Raiffeisenstraße jetzt endlich sperren!OMOB 1112.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7875 entstanden aus Vorlage: OF 810/11 vom 10.12.2025 Betreff: Raiffeisenstraße jetzt endlich sperren! Presseberichten zu Folge wurde eine gerichtliche Entscheidung getroffen, dass die Sperrung der Cronstettenstraße im Westend rechtmäßig sei. Dieses offene Verfahren diente dem Magistrat als Begründung, die Sperrung der Raiffeisenstraße, im Riederwald auf Höhe der Kindergartenzufahrt, nicht zu vollziehen. Diese Begründung ist nun entfallen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die vom Ortsbeirat seit vielen Jahren geforderte Sperrung zeitnah zu vollziehen. Begründung: Mit dem gleichzeitigen Baubeginn der Nordmainischen S-Bahn und des Riederwaldtunnels im Frühjahr 2026 werden sich die Staus Am Erlenbruch zur Durchfahrung des Riederwalds weiter verlängern. Dies wird dazu führen, dass noch mehr Fahrzeuge versuchen, den Stau durch das Wohngebiet zu umfahren. Im Bereich des Kindergartens in der Raiffeisenstraße wird bereits heute täglich gegen die Einbahnstraße gefahren. Es kommt immer wieder zu lebensgefährlichen Situationen, da die Falschfahrer mit Vollgas entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraße rasen. Wünschenswert wäre die Anbringung eines versenkbaren Pollers, der Polizei, Feuerwehr und FES die Durchfahrt in der bisherigen Fahrtrichtung weiterhin ermöglicht. Bis zu dessen Einbau sind aber eine Schranke oder Poller ausreichend, damit es nicht zu weiteren Verzögerungen kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 811 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 04.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrssicherheit erhöhen - Piktogramme vor Riederwälder KindergärtenOMOB 1112.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7876 entstanden aus Vorlage: OF 811/11 vom 12.12.2025 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Piktogramme vor Riederwälder Kindergärten Der Magistrat wird gebeten, die Riederwälder Kinder besser vor den Gefahren des Straßenverkehrs zu schützen. Dafür werden Piktogramme auf der Schäfflestraße und Raiffeisenstraße angebracht. Außerdem werden Warnfiguren aufgestellt, die zusätzlich auf die Kinder aufmerksam machen. Begründung: An der Schäfflestraße/Ecke Raiffeisenstraße gibt es im Radius von wenigen Metern drei Kindergärten, ein KiFaZ und einen Sportplatz für Kinder. Gleichzeitig wird in diesem Bereich oft zu schnell gefahren, teilweise auch gegen die Einbahnstraße. Es bleibt zu hoffen, dass es nicht einen Unfall, wie letztes Jahr vor dem Kindergarten in der Wächtersbacher Straße, braucht, um die Verkehrssicherheit zu stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1243 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 04.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Unzureichende Baustellenplanung für Radfahrer im RiederwaldOMOB 1112.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7877 entstanden aus Vorlage: OF 812/11 vom 12.12.2025 Betreff: Unzureichende Baustellenplanung für Radfahrer im Riederwald Der Magistrat wird gebeten, den Radverkehr im Riederwald während der Bauzeit der A66 und der Nordmainischen S-Bahn sicherzustellen. Dazu gehört die Straße Am Erlenbruch, von der PSD Bank Arena bis zur Wächtersbacher Straße, in beide Richtungen. Außerdem soll die Verkehrsführung durch den Wald von Am Riederbruch bis zur Orber Straße sichergestellt werden. Wegen der zu erwartenden Bauzeit sind alternative Wege vorzusehen und durch eine ausführliche Beschilderung umzusetzen (Verbotsschilder alleine sind keine Radwegeplanung). Begründung: Die bisherigen Maßnahmen zur Sicherung des Radverkehrs sind vollkommen unzureichend. Schon bisher waren die Fahrradwege entlang des Erlenbruchs unzureichend. Die Schilder, dass nun Wege gesperrt sind und sich die Radler den Weg durch den Riederwald suchen sollen, helfen auch nicht weiter. Es ist dabei auch nicht hilfreich, dass vom Max-Bromme-Steig aus kein Übergang über den Erlenbruch möglich ist. Der Weg entlang der Bahnstrecke ist schon heute mit Schlamm bedeckt und somit kaum noch für Radfahrerinnen und Radfahrer nutzbar. Bei beiden Baumaßnahmen ist mit einer mehrjährigen Bauzeit zu rechnen, wodurch eine ordentliche Radwegeführung nicht nur notwendig ist, sondern sich auch lohnen dürfte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 813 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 04.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verbesserung der Sicherheit an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/HeinzHerbertKarryStraßeOMOB 1112.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7878 entstanden aus Vorlage: OF 813/11 vom 14.12.2025 Betreff: Verbesserung der Sicherheit an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Heinz-Herbert-Karry-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Heinz-Herbert-Karry-Straße zu prüfen und Vorschläge vorzulegen, die eine sichere Wegeführung für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ermöglichen. Zudem wird um Auskunft zur Unfallstatistik gebeten (im Vergleich zu den letzten fünf Jahren). Begründung: An der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Heinz-Herbert-Karry Straße kommt es laut Anwohnerinnen und Anwohnern immer wieder zu gefährlichen Situationen und Unfällen. Insbesondere nach Abschluss des ersten Bauabschnitts der Wilhelmshöher Straße, in der die Wegeführung an der Kreuzung verändert war, kommt es nun immer wieder zu Unfällen (z. B. von Bornheim kommend wird die Kreuzung relativ schnell angefahren und die Vorfahrt der Fahrzeuge, die von der Wilhelmshöher Straße kommen, missachtet). Mögliche Ansatzpunkte könnten eine weiter vor der Kreuzung beginnende Geschwindigkeitsbeschränkung, eine optimierte Beschilderung, Piktogramme auf der Fahrbahn, eine Verbesserung des Fahrbahnzustands oder ggf. auch bauliche Veränderungen sein. Der Magistrat wird gebeten, Optionen zu prüfen und dem Ortsbeirat vorzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 815 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 04.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fehlender Gehweg auf der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück - Planfeststellungsbeschluss herbeiführenOMOB 1112.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7879 entstanden aus Vorlage: OF 814/11 vom 13.12.2025 Betreff: Fehlender Gehweg auf der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück - Planfeststellungsbeschluss herbeiführen Vorgang: OM 1961/22 OBR 11; ST 1746/22; OM 5063/24 OBR 11; ST 865/24 Der Magistrat wird gebeten, einen Planfeststelllungsbeschluss für die Herstellung eines Gehweges zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück herbeizuführen, um den Erwerb der fehlenden Grundstücke voranzutreiben. Quelle: Geoportal - dunkelgelbe Fläche gehört der Stadt Begründung: Dieses Straßenteilstück hat keinen Gehweg. Es ist ein beliebter Weg für Familien, um vom Riederwald über die Kleingärten und dem Gelände der Eintracht Frankfurt in die Gelastraße und weiter nach Bergen-Enkheim zu gehen oder mit dem Rad/Roller zu fahren. In den Wintermonaten ist dieser Straßenabschnitt sehr dunkel, Fahrzeugfahrer, die von Seckbach kommen, sehen die Fußgängerinnen und Fußgänger erst sehr spät. Seit über 20 Jahren versucht die Stadt, die restlichen Teilstücke zu kaufen und hat in der Stellungnahme ST 865 vermerkt, dass es keine Aussicht gibt, die übrigen neun Grundstückeigner zum Verkauf zu überzeugen. Der Ortsbeirat 11 hat - der Stellungnahme ST 865 folgend - gebeten, einen Bebauungsplan für dieses Straßenstück aufzustellen. Das wurde abgelehnt. Dann hat der Ortsbeirat gebeten, den Straßenzug in die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 551 Gwinnerstraße aufzunehmen. Der Bebauungsplan Nr. 551 Gwinnerstraße ist vorübergehend ausgesetzt, weil es keine baldige Lösung gibt, das Gewerbe mit dem Wohngebiet zu verbinden. Aus diesem Grund bittet der Ortsbeirat, einen Planfeststellungsbeschluss herbeizuführen. Diese Streifen liegen schon heute außerhalb der eigentlichen Gärten und werden als Abstellfläche genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1961 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1746 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 865 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 732 Aktenzeichen: 61-00
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Förderprogramm „Klimabonus“ - Budgetverteilung nach Bedarf ausrichtenOMOB 1112.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7880 entstanden aus Vorlage: OF 817/11 vom 13.12.2025 Betreff: Förderprogramm "Klimabonus" - Budgetverteilung nach Bedarf ausrichten Der Magistrat wird gebeten, innerhalb des Förderprogramms "Klimabonus" die Budgets der förderwürdigen Einzelmaßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele so umzuverteilen, dass die Förderung aufgrund fehlender Budgets unterjährig nicht ausgesetzt werden muss. Begründung: Die Stadt Frankfurt nimmt 21 Millionen Euro in die Hand, um klimafördernde Projekte ihrer Einwohner und Unternehmen finanziell zu unterstützen. Die Mittel für den Fördergegenstand der Mini-PV-Anlagen sind jedoch bereits seit 03.06.2025 ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist für diese somit nicht weiter möglich. Die anderen Fördergegenstände sind davon nicht betroffen. Gerade die Mini-PV-Anlage ist von allen förderwürdigen Maßnahmen die Maßnahme, welche den niedrigschwelligsten Einstieg für Anwohner bietet, sich am Klimaschutz zu beteiligen, CO2 einzusparen und auf klimatische Veränderungen zu reagieren. Daher sollte es Ziel sein, diese Fördermaßnahme ganzjährig aufrechtzuerhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 779 Aktenzeichen: 791
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Vollumfängliche Neugestaltung für den MerianplatzSTOB 312.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 100 Betreff: Vollumfängliche Neugestaltung für den Merianplatz Zu A.) Eine Erhöhung des Grünanteils wird angestrebt. Allerdings begrenzen funktionale und technische Bedingungen die frei verfügbaren Flächen, z.B. Leitungstrassen, Versorgungswege oder die Anforderungen der U-Bahn, wie Treppenabgänge, Überdeckungen und deren Traglasten. Es wurde ein entsprechender Trassenplan beauftragt, der mittlerweile vorliegt. Weitere Interessen (Lauf-, Versorgungs- und Rettungswege, Stadtmobiliar, gastronomische Nutzung, Ästhetik etc.) müssen noch abschließend untereinander abgestimmt werden. Die Beteiligung interessierter Bürger:innen vor Ort ist gegeben. 1.) Begrünte Wege können auf Grund der hohen Nutzungsdichte auf dem Merianplatz nicht empfohlen werden. 2.) Vor dem Giftanschlag waren zwei große Platanen vorhanden. Bei der Neupflanzung sollen es mehr als zwei Bäume werden, um einen möglichst schnellen Verschattungseffekt zu erreichen. Die genaue Anzahl ist zurzeit noch in der Abstimmung. Die Planung wird dem Ortsbeirat zeitnah vorgestellt. 3.) Der alte Trinkwasserbrunnen wurde überprüft und kann leider nicht wiederhergestellt werden. Es wird ein neuer Standort geprüft. 4.) Die neu geplanten Baumbeete werden von Auszubildenden des Grünflächenamtes bepflanzt. Für die weitere Pflege konnten Anwohnende aus der Nachbarschaft gewonnen werden, die eine Gießpatenschaft übernommen haben. Zurzeit sind keine alternativen weiteren Beschattungselemente vorgesehen. Zu B.) 1.) Aus stadträumlicher Sicht haben konsumfreie Aufenthalts- und Nutzungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum eine sehr hohe Priorität. Durch die geplanten Baumpflanzungen und die Begrünung des Platzes sollen die bereits vorhandenen Sitzelemente aufgewertet werden, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und ein attraktiveres Stadtbild zu schaffen. 2.) Für die Sicherung des Fahrrad-Durchgangsverkehrs zwischen Luisenstraße und Musikantenweg liegt derzeit keine Planung vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2025, OM 7463
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Trinkbrunnen im Nordend endlich umsetzenSTOB 312.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 101 Betreff: Trinkbrunnen im Nordend endlich umsetzen Wie in der Stellungnahme ST 2059 vom 02.12.2024 dargelegt, hat eine Prüfung zur Wiederinbetriebnahme des bestehenden Trinkbrunnens auf dem Merianplatz stattgefunden. Aufgrund der technischen und organisatorischen Herausforderungen sieht der Magistrat derzeit von einer Ertüchtigung des Trinkbrunnens am Merianplatz ab. Für eine Reaktivierung des Trinkbrunnens wäre zum einen ein neuer Anschluss an die Wasserleitung und an die Stromversorgung erforderlich, einschließlich der Errichtung eines Technikschranks, in dem die Steuerungseinrichtung untergebracht werden könnte. Da die Anzahl oberirdischer Schalt- und Verteilungsschränke im öffentlichen Raum zu minimieren und nur in Ausnahmefällen zuzulassen ist, wäre eine technische Unterflurlösung mit einem deutlich höheren finanziellen und planerischen Aufwand verbunden. Aufgrund der Konstruktion des Auffangbeckens kommt es außerdem regelmäßig zu Ansammlungen von Sand und Unrat, insbesondere durch die Nähe zum benachbarten Spielplatz. Dies führte in der Vergangenheit wiederholt zu Verstopfungen der Leitungen und erforderte einen erhöhten Wartungsaufwand. Demnach muss ein anderer Standort geprüft werden. Die Auswahl und Umsetzung neuer Trinkbrunnenstandorte erfolgt in einem strukturierten Verfahren durch die AG Trinkbrunnen unter der Federführung des Klimareferats. Die AG setzt sich aus Vertreter:innen verschiedener städtischer Ämter sowie relevanter Akteure zusammen. Standortvorschläge werden auf der Prüfliste erfasst und anhand festgelegter Kriterien bewertet. Die vom Ortsbeirat 3 genannten Standorte Merianplatz, Glauburgplatz, Friedberger Platz, Luisenplatz, Adolph-von-Holzhausen-Park und am Hauptfriedhof sind in der Prüfliste verortet. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Liste potenzieller Standorte im gesamten Stadtgebiet sehr umfangreich ist und die Prüfung sowie Umsetzung der einzelnen Standorte sukzessive erfolgt. Eine zeitnahe Realisierung sämtlicher vorgeschlagener Standorte kann daher nicht zugesichert werden. Darüber hinaus weist der Magistrat darauf hin, dass für die bestehenden und neuen Trinkbrunnen Pat:innen gesucht werden, die die Stadt Frankfurt am Main bei der Funktionskontrolle und nachhaltigen Nutzung der Brunnen unterstützen. Interessierte Bürger:innen, Vereine oder Institutionen können sich hierfür gerne unter trinkbrunnen@stadt-frankfurt.de melden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.09.2025, V 1280
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mehr Kontrollen von (Sperr-)Müllsünder:innenSTOB 412.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 102 Betreff: Mehr Kontrollen von (Sperr-)Müllsünder:innen Dem Magistrat - hier in Gestalt der Stadtpolizei - ist die Situation der Sperrmüllablagerungen in den Stadtteilen Bornheim und Ostend bekannt. Im Rahmen von regelmäßigen Bestreifungen erfolgen entsprechende Kontrollen. Werden in den vorgefundenen Sperrmüllablagerungen Hinweise auf die Verursachenden aufgefunden, erfolgt im Anschluss an die Ermittlungen das Einleiten von Ordnungswidrigkeitsverfahren bei der Bußgeldstelle. Nach Auskunft der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH) wurden an den in der Anfrage genannten Standorten seit Beginn des Jahres 2025 insgesamt 24 wilde Sperrmüllablagerungen (mit einem Volumen von über einem Kubikmeter) festgestellt und beseitigt. Eine detaillierte Statistik über kleinere Ablagerungen (mit einem Volumen von weniger als einem Kubikmeter) wird von der FES GmbH jedoch nicht standortgenau erfasst und ist daher nicht auswertbar. Zum aktuellen Zeitpunkt stellen die Stadtteile Bornheim und Ostend allerdings keinen Hotspot in Bezug auf Sperrmüllablagerungen dar. Die beiden Stadtteile werden aber auch weiterhin von der Stadtpolizei kontrolliert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2025, OM 7622
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kippensammler im Ortsbezirk 5STOB 512.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 103 Betreff: Kippensammler im Ortsbezirk 5 Der Magistrat nimmt die Anregung zur Aufstellung je eines "Meinungsfilters" ("Kippensammler") auf dem Bruchfeldplatz, dem Hardtwaldplatz und auf dem Brückenfeldplatz dankend auf. Die Stabstelle Sauberes Frankfurt unterstützt als Fachamt das Anliegen ausdrücklich. Nach erster Prüfung würden sich die Standorte Bruchfeldplatz und Hardtwaldplatz für die Aufstellung eines Kippensammlers grundsätzlich eignen. Der Brückenspielplatz kann aufgrund des seit 2019 geltenden Rauchverbots auf allen städtischen Spielplätzen nicht ausgestattet werden. Das Fachamt schlägt daher vor, den Meinungsfilter außerhalb des Spielplatzes aufzustellen. Das Projekt der sogenannten Meinungsfilter ist seit 2019 Bestandteil der Arbeit der Stabsstelle Sauberes Frankfurt und wurde in einer Pilotphase erprobt. Die Evaluierung der Pilotphase hat gezeigt, dass für eine dauerhafte Bereitstellung die Meinungsfilter in ihrer Funktionsweise kontrolliert werden müssen. Gründe hierfür sind insbesondere Vandalismus und Fehlnutzungen. Da Reinigung und Pflege nicht Teil der Satzungsreinigung sind, wurde das Projekt in ein Pat:innenprogramm überführt. Die Aufstellung an den genannten Standorten ist möglich, sofern sich Pat:innen finden, die bereit sind, die Meinungsfilter in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Sauberes Frankfurt zu betreuen. Aufgaben der Pat:innen: - Regelmäßige Überprüfung des Zustands (Funktionalität, Sauberkeit, Erscheinungsbild). - Austausch der Meinungsfragen. - Leerung der eingeworfenen Zigarettenkippen. - Quartalsweise Rückmeldung zur Nutzung, Problemen, Standortbewertung und Zufriedenheit (jeweils zum 28.02., 30.05., 31.08. und 30.11.). Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt berät und unterstützt die Pat:innen sowohl in der Vorbereitung als auch während der gesamten Projektlaufzeit, etwa bei der Standortwahl, der Materialauswahl, der Begleitung im laufenden Betrieb sowie bei Rückfragen. Sie sorgt zudem für die kurzfristige Beseitigung von Schäden und den Austausch von Behältern. Darüber hinaus stellt die Stabsstelle die vollständige Materialausstattung zur Verfügung und übernimmt die Beseitigung von Schäden an den Meinungsfiltern sowie gegebenenfalls deren Austausch. Sobald für die genannten Standorte Pat:innen zur Verfügung stehen und deren Bereitschaft zur Übernahme der Betreuung gegeben ist, kann der Magistrat die Ausstattung der Flächen mit Kippensammlern veranlassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7616
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zeilsheim: Steigerung der Aufenthaltsqualität im sogenannten Bechtenwaldpark zu einem sozialen BegegnungsraumSTOB 612.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 104 Betreff: Zeilsheim: Steigerung der Aufenthaltsqualität im sogenannten Bechtenwaldpark zu einem sozialen Begegnungsraum Der Magistrat begrüßt das Engagement zur Aufwertung des Bechtenwaldparks als zentrale Begegnungsstätte für die Bürger:innen von Zeilsheim sehr. Die vorgeschlagenen Maßnahmen tragen dazu bei, das Nutzungsangebot des Parks sinnvoll zu erweitern. Das Fachamt wird die notwendigen Planungen zur Umsetzung der genannten Vorschläge wie Spielplatzerweiterung, Sitzgruppen, Liegeflächen und Stellwände, in die Spielplatz-Prioritätenliste aufnehmen und prüft die zeitliche Reihenfolge der Umsetzung im Rahmen der laufenden Planungen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7274
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße?STOB 612.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 105 Betreff: Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße? Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1288
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ausgewogene Informationen in den Glasschaukästen der U-Bahn-Station „Westend“STOB 212.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 106 Betreff: Ausgewogene Informationen in den Glasschaukästen der U-Bahn-Station "Westend" Vorläufige Stellungnahme: Es wird derzeit eine Ausschreibung einer stadtweiten Kampagne gegen Antisemitismus vorbereitet, mit der die gesamte Frankfurter Bevölkerung erreicht werden soll. Für den Kampf gegen Antisemitismus braucht es eine sehr breite Unterstützung, denn gerade aktuell sagen Vertreter:innen des Jüdischen Lebens in Frankfurt, dass sie sich immer weniger sicher fühlen. Mit verschiedenen Medien soll in vielen Bereichen des Öffentlichen Lebens, wie auch das ÖPNV gegen Antisemitismus aufgerufen und aufgeklärt werden. Über die breite Öffentlichkeit hinaus ist angedacht, auch Lehrkräfte und Schüler:innen mit spezifischen Informationsangeboten zu erreichen. Der Magistrat wird über die Kampagne berichten, sobald die Ausschreibung voll-zogen und Konzept und Zeitplan festgelegt sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5278
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Installation eines Blinklichts an der Kreuzung Textorstraße/DiesterwegstraßeSTOB 512.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 107 Betreff: Installation eines Blinklichts an der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße Gelbblinker finden innerhalb des Stadtgebiets nur dort Anwendung, wo besondere Situationen einen solchen Einsatz erfordern. Dies ist vor allem bei Unübersichtlichkeit des Knotenpunkts oder starkem Kraftfahrzeugverkehr, der gleichzeitig mit den Fußgänger:innen geführt wird, gegeben. Auf einen regelmäßigen Einsatz von Gelbblinkern soll deshalb gemäß Straßenverkehrs-Ordnung verzichtet werden, da sich durch einen Gewöhnungseffekt die Wirkung des Gelbblinkers minimiert. Die angesprochene Fußgängerfurt ist für den abbiegenden Kraftfahrzeugverkehr gut einsehbar, sowohl in der Textorstraße als auch Diesterwegstraße gilt Tempo 30. Aufgrund dessen wird von Anbringung von Gelbblinkern an der angesprochenen Lichtsignalanlage Abstand genommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7403
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Parkplätze für FriedhofsbesucherSTOB 512.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 108 Betreff: Parkplätze für Friedhofsbesucher Im Bereich der Hahnstraße 14 ist bereits heute eine Parkzeitbeschränkung auf 2 Stunden mit Parkscheibe angeordnet. Eine Erweiterung dieser Regelung in der Hahnstraße lehnt der Magistrat zum jetzigen Zeitpunkt ab.Der friedhofseigene Parkplatz befindet sich in der Lyoner Straße. Dort gilt ebenfalls bereits eine Begrenzung der Parkzeit von zwei Stunden. Die Mitarbeitenden des zuständigen Bezirks des Grünflächenamtes kontrollieren den Parkplatz einmal pro Woche und haben in den letzten sechs Monaten 104 Parkverstöße an das Ordnungsamt weitergeleitet. Im März 2025 erreichten die Städtische Verkehrspolizei Bürgerbeschwerden über dauerhaft belegte Parkplätze im Umfeld des Niederräder Friedhofs, woraufhin die Kontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten verstärkt wurden. Der Außendienst überwacht insbesondere die auf zwei Stunden Parkdauer begrenzten Parkflächen in der Hahnstraße verstärkt und hat dort seitdem 98 Verwarnungen ausgestellt (Stand 31.10.2025). Auf dem Friedhofsparkplatz in der Lyoner Straße erfolgen zusätzlich sporadische Kontrollen, bei denen bisher 48 Verwarnungen ausgestellt wurden. Der Außendienst wurde von der anhaltenden Beschwerdelage in Kenntnis gesetzt und gebeten, die Kontrollen weiterzuführen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7434
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Möglichkeit zur Baumbepflanzung im Bereich der Gutzkowstraße zwischen Launitzstraße und Laubestraße in SachsenhausenSTOB 512.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 109 Betreff: Möglichkeit zur Baumbepflanzung im Bereich der Gutzkowstraße zwischen Launitzstraße und Laubestraße in Sachsenhausen Der Magistrat teilt das grundsätzliche Anliegen, den öffentlichen Raum durch geeignete Begrünungsmaßnahmen aufzuwerten und damit zur Verbesserung des Stadtklimas beizutragen. Nach ämterübergreifender Abstimmung, sieht der Magistrat jedoch keine Möglichkeit, im genannten Bereich Bäume zu pflanzen, ohne dass bestehende Parkplätze entfallen. Die vorhandenen Querschnittsverhältnisse lassen die zur Pflanzung erforderlichen Mindestabstände zu unterirdischen Leitungen, Einbauten und Fahrbahnrändern nicht zu. Der Magistrat weist zudem darauf hin, dass dem Ortsbeirat am 4. März 2024 eine bestandsnahe Planung für eine Fahrradstraße in der Gutzkowstraße vorgestellt wurde. Die Planung würde im Bereich zwischen Launitzstraße und Stegstraße einen Entfall des Parkens auf der Nordseite sowie Längsparken auf der Südseite nur noch auf der Fahrbahn vorsehen. Im Abschnitt zwischen Stegstraße und Laubestraße würde auf beiden Seiten nur noch Längsparken auf der Fahrbahn angeordnet werden. Dadurch würden im Abschnitt zwischen Launitzstraße und Laubestraße 13 Parkstände entfallen (im Bestand sind es 34). Die Planung hätte in dem Bereich vor allem eine Verbesserung der Situation im Fußverkehr zur Folge (kein Gehwegparken mehr). Sofern der Planung zugestimmt wird und der Wunsch nach weiteren Baumstandorten oder alternativen Maßnahmen fortbesteht, müssten zusätzlich weitere Parkstände entfallen, um gegebenenfalls Baumstandorte im Fahrbahnbereich zu realisieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7419
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrsberuhigung in der Balduinstraße - Maßnahmen zur Durchsetzung von Tempo 30STOB 512.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 110 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Balduinstraße - Maßnahmen zur Durchsetzung von Tempo 30 Zu 1.: Die Balduinstraße befindet sich bereits im dauerhaften Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei. Es werden daher regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen in diesem Bereich durchgeführt. Eine Steigerung der bereits vergleichsweise hohen Kontrolldichte ist jedoch nicht möglich. Die Festlegung der Standorte für stationäre Überwachungsanlagen erfolgt unter Mitwirkung der Landespolizei, der Unfallkommission der Städtischen Verkehrspolizei sowie der die Anlagen betreuenden Fachabteilung. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern, wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie wir es innerhalb der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorfinden. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. Zu 2.: Der Magistrat benötigt einen genauen Standort, an dem das Dialog-Display aufgestellt werden soll. Die pauschale Angabe "Balduinstraße" ist hierfür nicht ausreichend. Sobald der Ortsbeirat einen konkreten Standort mitgeteilt hat, kann der Magistrat prüfen, ob dort die Installation eines Dialog-Displays möglich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7405
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einrichtung einer Linksabbiegemöglichkeit vom Niederräder Ufer in die MainfeldstraßeSTOB 512.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 111 Betreff: Einrichtung einer Linksabbiegemöglichkeit vom Niederräder Ufer in die Mainfeldstraße Für eine Realisierung eines Linksabbiegers ist es notwendig, die Fahrbahn der Straße Niederräder Ufer westlich der Einmündung der Mainfeldstraße zu verbreitern, um eine Aufstellfläche für Linksabbieger zu schaffen. Des Weiteren müssen auch bauliche Veränderungen der vorhandenen Lichtsignalanlage vorgenommen werden. In Abwägung einer sehr geringen Verkehrsnachfrage auf einem möglichen Linksabbieger und den hohen baulichen Aufwendungen wird die Anregung des Ortsbeirats nicht befürwortet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7427
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/NonnenpfadSTOB 512.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 112 Betreff: Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad Eine Grenzmarkierung ist weder notwendig noch sinnvoll. An der Örtlichkeit greift bereits das gesetzliche Verbot des Parkens im Kreuzungs- und Einmündungsbereich, bis zu 5 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten entfernt. Das zusätzliche Anbringen des Verkehrszeichens 299 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote" ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt erforderlich bzw. nicht erlaubt, da eine Überbeschilderung nach § 45 StVO vorliegen würden. Die Kenntnis der gültigen Verkehrsregeln setzt die StVO bei jedem Verkehrsteilnehmenden voraus. Die Bereiche Herrnstraße/Nonnenpfad werden regelmäßig vom Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei überwacht. Repressive Maßnahmen sind vor allem dann wirksam, wenn die äußeren Umstände die Einhaltung von Verkehrsregeln unterstützten. Sofern der Parkraum jedoch ausgelastet ist, werden Sanktionen von vielen billigend in Kauf genommen. Probleme lassen sich mittels Kontrollen eindämmen, aber nicht vollständig unterbinden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7408
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung am Niederräder Ufer auf Höhe der KGS NiederradSTOB 512.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 113 Betreff: Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung am Niederräder Ufer auf Höhe der KGS Niederrad Es wurden bereits mehrfach Geschwindigkeitskontrollen im Bereich der KGS Niederrad durchgeführt. Bei all diesen Kontrollen war die Anzahl der Fahrzeuge, die die Geschwindigkeit in einem ahndungsfähigen Bereich überschritten, derartig gering, dass weitere Messungen zu Lasten stärker gefährdeter Bereiche gehen würde. Der Anregung wird daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7428
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Maßnahmen gegen das behindernde Abstellen von E-Roller und E-Bikes im Frankfurter Süden: Schaffung von Abstellzonen für die genannten LeihfahrzeugeSTOB 512.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 114 Betreff: Maßnahmen gegen das behindernde Abstellen von E-Roller und E-Bikes im Frankfurter Süden: Schaffung von Abstellzonen für die genannten Leihfahrzeuge Die Stadt Frankfurt am Main vergibt seit 2022 Sondernutzungserlaubnisse für die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum und seit 2025 auch für das Bikesharing. Die Sondernutzungserlaubnisse enthalten u. a. Regeln für das korrekte Abstellen, die verpflichtende Nutzung der festen Parkzonen in der Innenstadt und eine Obergrenze für die Fahrzeug-Anzahl in verschiedenen Stadtbereichen. Über eine sogenannte Curbside Management Software wird das Angebot kontinuierlich evaluiert und verbessert sowie die Einhaltung der Regeln von Seiten der E-Scooter Anbieter kontrolliert. Die Sondernutzungserlaubnisse werden halbjährlich überarbeitet und es werden Möglichkeiten geprüft, um die Anbieter zielgerichteter zur Einhaltung der Regeln zu verpflichten. In halbjährlich stattfindenden Gesprächen sowie unterjährlich in einem kontinuierlichen Austausch zu aktuellen Meldeschwerpunkten werden gemeinsam mit allen Anbietern Lösungen zur Verbesserung der Situation erarbeitet. Die Stadt Frankfurt am Main hat darüber hinaus eine Strategie für die flächendeckende Einführung von bis zu 1.000 Mobilitätsstationen entwickelt. Die Strategie hat sowohl die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittelangebote als auch die weitere Verbesserung der Ordnung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Raum zum Ziel. Inzwischen wurden im gesamten Stadtgebiet rund 150 ausgewiesene Parkflächen eingerichtet, die jeweils mit einem Sperrradius von 100 Metern versehen sind - innerhalb dieses Radius ist das Abstellen der Leihfahrzeuge technisch nicht möglich. Mit den Mobilitätsstationen am Bahnhof in Niederrad, an der Stresemannallee, dem Südbahnhof sowie dem Lokalbahnhof wurden bereits erste ausgewiesene Abstellflächen für E-Scooter und Leihfahrräder im Ortsbezirk 5 errichtet. Weitere Mobilitätsstationen im Ortsbezirk befinden sich in Planung. Die individuellen Standorte der Mobilitätsstationen sowie der genaue Zeitpunkt der Umsetzung werden abhängig von Angebot und Nachfrage sowie unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit vor Ort festgelegt. Zur Ordnung der Leihfahrzeuge im Stadtgebiet führen die Anbieterfirmen bereits regelmäßige Kontroll- und Umverteilungsfahrten durch. E-Scooter und Leihfahrräder, die behindernd oder unzulässig in einer Parkverbotszone abgestellt sind, können außerdem über eine von der Stadt Frankfurt bereitgestellte App gemeldet werden - die Leihanbieter werden sich dann kurzfristig um die Beseitigung der Fahrzeuge kümmern ("Falschparker"-App von Nivel, über jeden App-Store kostenlos zu beziehen). Zudem ist an jedem Fahrzeug eine kostenlose Hotline-Nummer des jeweiligen Anbieters zu finden, über die 24 Stunden am Tag falsch abgestellte Leihfahrzeuge gemeldet werden können. Die Anregung wird zum Anlass genommen, die Situation im Frankfurter Süden erneut zu prüfen. Anschließend wird es einen Austausch mit den Anbietern geben, um geeignete Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7439
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark LouisaSTOB 512.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 115 Betreff: Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa Die Planung der Radschnellverbindung Frankfurt-Darmstadt sieht im betroffenen Abschnitt des Ziegelhüttenwegs, wie im Bestand, eine Versickerung des Oberflächenwassers neben einer asphaltierten, fünf Meter breiten Fahrbahn vor. Diese Versickerungsfläche kann daher nicht befestigt werden. Für einen zusätzlichen Gehweg steht darüber hinaus nicht genügend Querschnittsbreite zwischen den Einfriedungen und Kleingärten zur Verfügung. Die Verlegung des Gehweges an den Luderbach wurde 2023 im Rahmen der Baustellenandienung für das Bahnkreuzungsbauwerk Forsthaus geprüft und ausgeschlossen. Die Breite der Fahrbahn ist für die gemeinsame Nutzung von Fuß- und Radverkehr sowie gelegentlichen Kfz-Anliegerverkehr ausreichend dimensioniert und wird lediglich an Engstellen teilweise unterschritten. Dies entspricht der Bestandssituation, die keine besondere Gefahrenlage oder gar einen Unfallschwerpunkt darstellt. Darüber hinaus kann in Begegnungsfällen auf die unbefestigten Flächen neben der Fahrbahn ausgewichen werden. Daher sieht der Magistrat von einer Abgrenzung oder Verlegung des Gehwegs ab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7442 Antrag vom 06.02.2026, OF 1674/5 Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8237
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Parken von Stadionbesuchern in Niederrad vermeidenSTOB 512.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 116 Betreff: Parken von Stadionbesuchern in Niederrad vermeiden Das Thema Anwohnerschutz in Niederrad bei Veranstaltungen im Deutsche Bank Park sieht der Magistrat als eines der vordringlichsten Themen rund um den Bereich des Stadions an. Im Vorgriff auf mögliche technische Lösungen wie zum Beispiel elektronische Schranken mit Kennzeichenerfassung, die sich dann nur für Anwohner:innen und ggf. deren Besucher:inen öffnen, gilt es den Stadionbetreiber (Eintracht Frankfurt) in die Pflicht zu nehmen und die seit Jahren bereits vorhandenen Schranken (Schwarzwaldstraße / Waldstraße, Adolf-Miersch-Straße / Gerauer Straße) mit Ordner:innen-Personal durch den Veranstalter zu besetzen und ggf. weitere Schranken im Gebiet aufzubauen und zu besetzen. Ähnlich wird ja auch bei Veranstaltungen wie dem Flohmarkt am südlichen Mainufer oder Großveranstaltungen wie Mainfest und Museumsuferfest verfahren. Sollte eine rein personelle Besetzung der Schranken durch Ordner:innen des Veranstalters nicht ausreichen, müssen ggf. zur Unterstützung Zufahrtsberechtigungen erteilt werden. Der Magistrat wird diesbezüglich auf Eintracht Frankfurt zugehen. Der Magistrat sieht hier klar den Veranstalter in der Pflicht. Die Städtische Verkehrspolizei soll sich hauptsächlich um das Thema Verkehrssicherheit kümmern und ihr Personal dafür einsetzen. Der Magistrat wird vor der Inbetriebnahme der Multifunktionsarena ein Verkehrskonzept erarbeiten und auch alle verkehrlich erforderlichen Maßnahmen umsetzen. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Machbarkeitsstudie zur Multifunktionsarena diverse Maßnahmen beschrieben werden, die erforderlich sind, um eine Multifunktionsarena am geplanten Standort realisieren zu können. Es gilt jetzt in weiteren Schritten, die in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Maßnahmen auf ihre technische Machbarkeit zu prüfen und Kostenschätzungen vorzunehmen, bevor über ein Maßnahmenbündel zur Umsetzung entschieden werden kann. Anreiseempfehlungen werden bereits heute auf der Internetseite des Deutsche Bank Parks zu den einzelnen Veranstaltungen gegeben. Ein Appell auf der Internetseite des Deutsche Bank Parks, nicht in Niederrad zu parken, kann aus Sicht des Magistrats zwar aufgenommen werden, wird aber voraussichtlich keinen Nutzen bringen. Es sind stärkere Maßnahmen (siehe oben) erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7429
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Geschwindigkeitsbegrenzung Großer Hasenpfad Höhe Martin-Buber-SchuleSTOB 512.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 117 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung Großer Hasenpfad Höhe Martin-Buber-Schule Die neue Liegenschaft der Martin-Buber-Schule in der Straße "Großer Hasenpfad 44" befindet sich innerhalb einer Tempo 30-Zone mit Buslinienverkehr. Auf dem Schulwegtermin am 29.08.2025 wurden verschiedene Maßnahmen besprochen, um auf die neue Liegenschaft hinzuweisen und den Weg zu sichern. Die Elektronische Unfallsteckkarte (EUSKa) mit gesammelten Unfalldaten der Landespolizei, zeigt vor Ort keine Auffälligkeiten. In der Straße "Großer Hasenpfad" wurden seit Aufzeichnungsbeginn nur im Kreuzungsbereich mit der Mörfelder Landstraße Unfälle mit Personenschäden verzeichnet. Für eine weitere Reduzierung der Geschwindigkeit auf 10 km/h analog der ursprünglichen Liegenschaft im Sachsenhäuser Landwehrweg mangelt es einer konkreten und objektiven Gefährdung als erforderliche Anordnungsgrundlage. Die Gehwege in der Straße "Großer Hasenpfad" sind ausreichend dimensioniert und beidseitig vorhanden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7445
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sicherheit für Fußgänger am Bahnhof „Niederrad“ erhöhenSTOB 512.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 118 Betreff: Sicherheit für Fußgänger am Bahnhof "Niederrad" erhöhen Der Anregung kann nicht entsprochen werden: "Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen." (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu den §§ 39 bis 43, Rnr. 2) Hierzu zählen auch Markierungen. Ferner gibt die dort unauffällige Verkehrsunfalllage keinen zwingenden Anlass zum Tätigwerden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7404
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verwendung der StellplatzablösemittelSTOB 512.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 119 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel Der Magistrat verweist auf die ST 377/2025. Darin werden die folgenden, auch weiterhin gültigen Aspekte bereits aufgeführt: Die Verwendung von Stellplatzablösebeträgen ist in § 52 Abs. 3 der Hessischen Bauordnung (HBO) abschließend geregelt. Demnach können ausschließlich die dort aufgeführten Maßnahmen finanziert werden: 1. Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen zugunsten des Gemeindegebietes. 2. Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen. 3. Sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr, einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennah- oder Fahrradverkehrs. Die HBO (§ 52 Abs. 3) lässt auch die Finanzierung von Park-and-Ride-Anlagen aus Stellplatzablösemitteln zu, was in der Vergangenheit bereits praktiziert wurde. Darüber hinaus hängt der Einsatz von Stellplatzablösemitteln davon ab, welche Maßnahmen in einem bestimmten Jahr umgesetzt und refinanziert werden. Die Entscheidung über die durchzuführenden Maßnahmen trifft die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Herstellung von Pkw-Stellplätzen und Maßnahmen im Radverkehr in der Regel mit deutlich geringeren Investitionskosten verbunden sind als Maßnahmen des ÖPNV. Dementsprechend fallen die hierfür eingesetzten Stellplatzablösemittel geringer aus. Eine Regelung, wie sie im Antrag vorgeschlagen wird, dass mindestens 20 Prozent der Stellplatzablösemittel jeweils für die Herstellung von Pkw-Stellplätzen, Radverkehrsanlagen sowie den ÖPNV verwendet werden sollen, hält der Magistrat für nicht zielführend. Eine starre Mindestquote würde die Flexibilität einschränken, die Mittel dort einzusetzen, wo sie im jeweiligen Jahr am dringendsten benötigt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7438
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fahrradbügel und Abfallbehälter für die HedderichstraßeSTOB 512.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 120 Betreff: Fahrradbügel und Abfallbehälter für die Hedderichstraße Der Magistrat entspricht der Anregung. Im Rahmen der Umgestaltung des Holbeinkreisels wurden insgesamt 21 Fahrradabstellbügel (entspricht 42 Abstellplätzen) montiert. Die Bügel wurden dort montiert, wo der höchste Bedarf erwartet wird und Fußgänger:innen nicht behindert oder in ihrer Sicht eingeschränkt werden. Zudem werden zeitnah in unmittelbarer Nähe zu den Fahrradabstellbügeln Papierkörbe angebracht. Aktuell (Oktober 2025) ist der Holbeinkreisel bereits mit vier großen Papierkorbmodellen ausgestattet. Die Hedderichstraße wird entsprechend der festgelegten Reinigungsklasse einmal wöchentlich (donnerstags) durch den Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) gereinigt, bei dieser Tour werden auch die Papierkörbe geleert. Konkrete Anregungen zu Papierkörben oder besonderen Verschmutzungen können auch direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail: strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder die FES (E-Mail services@fes-frankfurt.de) gerichtet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7412
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109STOB 1412.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 121 Betreff: Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109 Der Anregung wird nicht entsprochen. Das vom Gesetzgeber beabsichtigte Ziel verkehrsberuhigter Bereiche, einen Abschnitt innerhalb des öffentlichen Straßenverkehrsraums zu schaffen, den Fußgehende vollumfänglich und ohne besondere Gefährdung nutzen können, scheint vorliegend bereits erfüllt zu sein, auch ohne, dass dafür ein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden muss. Die Ausweisung von Parkflächen würden dem Ziel widersprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7410
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Anfrage zur aktuellen Situation der Entsiegelung des Carl-von-Noorden-PlatzesSTOB 1012.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 122 Betreff: Anfrage zur aktuellen Situation der Entsiegelung des Carl-von-Noorden-Platzes Zu 1. bis 3. Der Magistrat bedauert, den in der ST 1528 vom 14.07.2023 aufgeführten Sachstand nicht ergänzen zu können. Die Aufwertung des Platzes ist weiterhin nicht im Arbeitsprogramm des Magistrats enthalten. Eine zeitnahe Umsetzung und Abstimmung mit dem privaten Eigentümer kann der Magistrat vor dem Hintergrund gegenwärtiger und für die nähere Zukunft absehbarer Prioritäten auch aktuell nicht in Aussicht stellen. Zu 4. Auf dem städtischen, südlichen Teil des Platzes ist die Anlage eines neuen Pflanzbeets mit Blütenflor vorgesehen. Der Magistrat stimmt sich dazu aktuell ab. Zusätzliche Baumpflanzungen sind aufgrund der bereits vorhandenen acht Bäume derzeit nicht umsetzbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.09.2025, V 1261
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrszählung Oberer Schafhofweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer SchafhofwegSTOB 1012.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 123 Betreff: Verkehrszählung Oberer Schafhofweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg Die Verkehrszählung wurde an einem mittleren Werktag außerhalb der Schulferien sowie an einem Wochenende vorgenommen. Dabei wurden Kfz-, Rad- und Fuß-Verkehr über die Eisenbahnbrücke im Verlaufe des Oberen Schafhofweges mit folgendem Ergebnis gezählt: Datum Kfz / 24 Std. Lkw / 24 Std. Rad / 24 Std. Zu Fuß / 24 Std. E-Scooter / 24 Std. Wetter Dienstag 14.01.2025 698 4 63 138 6 trüb, kalt, leichter Regen Samstag 10.05.2025 512 4 202 213 8 sonnig, warm, trocken Sonntag 11.05.2025 505 0 250 380 22 sonnig, warm, trocken Die Zahlen gelten für den gesamten Brückenquerschnitt; somit für die Fahrbahn einschließlich der Gehwege. Anlass für die Verkehrszählung war eine Brückenprüfung. Da für die statische Beurteilung ausschließlich der Kraftfahrzeugverkehr relevant ist, lag der Fokus der Erhebung auf dieser Verkehrsart. Für die anderen Verkehrsarten sind die Ergebnisse aufgrund der Jahreszeit nur bedingt repräsentativ. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.09.2025, V 1260
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrszählung Kennedyallee/Niederräder LandstraßeSTOB 912.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 124 Betreff: Verkehrszählung Kennedyallee/Niederräder Landstraße Voraussichtlich im ersten Quartal 2026 wird eine Zählung sämtlicher Verkehrsströme an diesem Knotenpunkt durchgeführt. Anschließend wird der Magistrat prüfen, ob und wieweit lichtsignaltechnische Anpassungen an dem Knotenpunkt vorgenommen werden können. Über das Ergebnis wird der Ortsbeirat unaufgefordert informiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7435
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fußgänger schützen - Umlaufsperre am Bahndamm Niederräder Bahnhof/Ecke Lyoner Straße installierenSTOB 912.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 125 Betreff: Fußgänger schützen - Umlaufsperre am Bahndamm Niederräder Bahnhof/Ecke Lyoner Straße installieren Nach Prüfung des Unfallgeschehens in der elektronischen Unfallsteckkarte der betreffenden Stelle konnten seit Aufzeichnungsbeginn keine Unfälle zwischen Fuß- und Radverkehr verzeichnet werden. Die aktuelle bauliche Situation vor Ort entspricht nahezu dem Zustand vor Beginn der Bahnbaustelle. Es besteht somit keine zwingende Notwendigkeit für die Anordnung neuer Verkehrseinrichtungen (Umlaufsperren) oder andere Maßnahmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7431
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verbesserung der Beleuchtung des Fahrradweges zwischen der Sportanlage Mainwasen und der Sportanlage GerbermühleSTOB 912.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 126 Betreff: Verbesserung der Beleuchtung des Fahrradweges zwischen der Sportanlage Mainwasen und der Sportanlage Gerbermühle Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Die vom Ortsbeirat angesprochene Beleuchtungsanlage wurde entsprechend der zum Errichtungszeitraum gültigen Norm errichtet. Die Wegeverbindung liegt in einem Landschaftsschutzgebiet der Zonen I und II. Die Untere Naturschutzbehörde hat daher gefordert, die Beleuchtungsstärke so auszulegen, dass diese den Anforderungen zum Schutz von Flora und Fauna entspricht. Eine Erweiterung der Anlage stünde dem entgegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7415
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - E-Ladesäulen vor dem Gelände der Turn- und Spielvereinigung 1872 Schwanheim e. V.STOB 1012.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 127 Betreff: E-Ladesäulen vor dem Gelände der Turn- und Spielvereinigung 1872 Schwanheim e. V. Generell verweist der Magistrat auf vorherige Stellungnahmen zum Thema E-Mobilität und auch auf das Schreiben von Stadtrat Wolfgang Siefert an die Ortsbeiräte vom 14.05.2025. Zentrale Aspekte daraus sind folgende: Gemäß Beschluss der städtischen Gremien (Vortrag des Magistrats M140 vom 20.09.2019 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4835 vom 07.11.2019) plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Rechtlich darf der Magistrat grundsätzlich nicht als Betreiber oder Auftraggeber fungieren. Er kann lediglich Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen. Im Rahmen des Open-Market-Modells wurden Anträge von gewerblichen Anbietern zur Errichtung von Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen entgegengenommen und nach erfolgreicher Standortprüfung vertraglich gestattet. Wie auch viele Expertinnen und Experten geht die Stadt davon aus, dass die erforderliche Ladeinfrastruktur in Deutschland künftig lediglich zu 15 Prozent auf öffentlichen und zu 85 Prozent auf privaten und halböffentlichen Flächen (Handel und Gewerbe) errichtet wird. In Frankfurt soll auf öffentlichen Verkehrsflächen daher nur die unbedingt erforderliche Grundversorgung sichergestellt werden. In einer Pilotphase wurden bereits 180 AC-Ladestandorte mit 430 Ladeplätzen und neun Standorte mit schnellen DC-Hochleistungsladern vertraglich genehmigt. Diese wurden durch verschiedene Betreiber erfolgreich umgesetzt. Die Erfahrungen aus diesem Prozess hat die Stadt ausgewertet, um den weiteren Ausbau noch effektiver steuern zu können. Zur weiteren Planung wurde eine externe Firma mit einer wissenschaftlichen Bedarfsanalyse beauftragt. Das Ergebnis der Untersuchung wird in den nächsten Jahren regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls angepasst. Im nächsten Schritt wurden nun die Standortplanung und das weitere Vorgehen zum flächendeckenden Aufbau von Ladeinfrastruktur in Frankfurt extern ausgeschrieben. Es werden bis Ende des Jahres durch eine Fachfirma zunächst weitere 200 AC-Standorte und 20 DC-Standorte festgelegt, die, je nach Bedarf, in den nächsten Jahren sukzessive um weitere Standorte ergänzt werden. Der Magistrat stellt mit diesem Vorgehen unter Berücksichtigung der dynamischen Entwicklung des Ladeinfrastrukturaufbaus auf privaten und halböffentlichen Flächen sicher, dass eine Mindestabdeckung aller Stadtteile, also auch von Schwanheim, erfolgt. Die Ortsbeiräte wurden in die Standortsuche eingebunden. Die dann festgelegten und veröffentlichten Standorte können auf Antrag von E-Ladeinfrastruktur-Betreibern umgesetzt werden. Der Magistrat geht davon aus, dass durch die geplanten DC-Ladesäulen auf dem Privatgelände der Turn- und Spielvereinigung 1872 Schwanheim und den 2026 hinzukommenden AC-Ladesäulen auf öffentlicher Fläche die Ladesäuleninfrastruktur in Schwanheim auf einem guten Weg ist. Der Magistrat weist zudem daraufhin, dass auf Grund der Gebäudestruktur in Schwanheim bereits sehr viele Ladepunkte auf Privatgelände existieren und mit steigender Verbreitung der E-Mobilität der Anteil weiter zunehmen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7271
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - E-Ladesäulen in SchwanheimSTOB 1012.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 128 Betreff: E-Ladesäulen in Schwanheim Generell verweist der Magistrat auf vorherige Stellungnahmen zum Thema E-Mobilität und auch auf das Schreiben von Stadtrat Wolfgang Siefert an die Ortsbeiräte vom 14.05.2025. Zentrale Aspekte daraus sind folgende: Gemäß Beschluss der städtischen Gremien (Vortrag des Magistrats M140 vom 20.09.2019 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4835 vom 07.11.2019) plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Rechtlich darf der Magistrat grundsätzlich nicht als Betreiber oder Auftraggeber fungieren. Er kann lediglich Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen. Im Rahmen des Open-Market-Modells wurden Anträge von gewerblichen Anbietern zur Errichtung von Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen entgegengenommen und nach erfolgreicher Standortprüfung vertraglich gestattet. Wie auch viele Expertinnen und Experten geht die Stadt davon aus, dass die erforderliche Ladeinfrastruktur in Deutschland künftig lediglich zu 15 Prozent auf öffentlichen und zu 85 Prozent auf privaten und halböffentlichen Flächen (Handel und Gewerbe) errichtet wird. In Frankfurt soll auf öffentlichen Verkehrsflächen daher nur die unbedingt erforderliche Grundversorgung sichergestellt werden. In einer Pilotphase wurden bereits 180 AC-Ladestandorte mit 430 Ladeplätzen und neun Standorte mit schnellen DC-Hochleistungsladern vertraglich genehmigt. Diese wurden durch verschiedene Betreiber erfolgreich umgesetzt. Die Erfahrungen aus diesem Prozess hat die Stadt ausgewertet, um den weiteren Ausbau noch effektiver steuern zu können. Zur weiteren Planung wurde eine externe Firma mit einer wissenschaftlichen Bedarfsanalyse beauftragt. Das Ergebnis der Untersuchung wird in den nächsten Jahren regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls angepasst. Im nächsten Schritt wurden nun die Standortplanung und das weitere Vorgehen zum flächendeckenden Aufbau von Ladeinfrastruktur in Frankfurt extern ausgeschrieben. Es werden bis Ende des Jahres durch eine Fachfirma zunächst weitere 200 AC-Standorte und 20 DC-Standorte festgelegt, die, je nach Bedarf, in den nächsten Jahren sukzessive um weitere Standorte ergänzt werden. Der Magistrat stellt mit diesem Vorgehen unter Berücksichtigung der dynamischen Entwicklung des Ladeinfrastrukturaufbaus auf privaten und halböffentlichen Flächen sicher, dass eine Mindestabdeckung aller Stadtteile, also auch von Schwanheim, erfolgt. Die Ortsbeiräte wurden in die Standortsuche eingebunden. Die dann festgelegten und veröffentlichten Standorte können auf Antrag von E-Ladeinfrastruktur-Betreibern umgesetzt werden. Der Magistrat geht davon aus, dass durch die geplanten DC-Ladesäulen auf dem Privatgelände der Turn- und Spielvereinigung 1872 Schwanheim und den 2026 hinzukommenden AC-Ladesäulen auf öffentlicher Fläche die Ladesäuleninfrastruktur in Schwanheim auf einem guten Weg ist. Der Magistrat weist zudem daraufhin, dass auf Grund der Gebäudestruktur in Schwanheim bereits sehr viele Ladepunkte auf Privatgelände existieren und mit steigender Verbreitung der E-Mobilität der Anteil weiter zunehmen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7272
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Größtmögliche Sicherheit für Schwimmbadnutzer*innenSTOB 1112.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 129 Betreff: Größtmögliche Sicherheit für Schwimmbadnutzer*innen Zu 1.: Es werden die technischen Voraussetzungen bzw. Vorrichtungen, je nach Gegebenheiten, für ein entsprechendes System geschaffen, falls möglich. Zu 2.: In unregelmäßigen Abständen, vor allem im Sommer, werden von den BäderBetrieben Frankfurt immer wieder Informationen und Kampagnen bezüglich der Aufsichtspflicht der Eltern in Schwimmbädern gestartet. Zu 3: Die BäderBetriebe Frankfurt befürworten jede Form der Mittelbereitstellung. Die BäderBetriebe Frankfurt haben im Jahr 2024 rd. 580 Schwimmkurse für Kinder stattfinden lassen. Davon haben über 3.000 Kinder ein Schwimmabzeichen bestanden. Es werden darüber hinaus weitere Maßnahmen wie z. B. Schulschwimmwoche/Projekttage durch die BäderBetriebe veranstaltet. Bezüglich einer Abfrage nach der Schwimmfähigkeit von Kindern haben die BäderBetriebe sowohl die Stadt Frankfurt (Stadtschulamt) als auch bundesweit Institutionen abgefragt. Leider konnten weder die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen noch die DLRG diesbezüglich Daten liefern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7392
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fahrradbügel in der SchreyerstraßeSTOB 1512.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 130 Betreff: Fahrradbügel in der Schreyerstraße Der Anregung wird gemäß beigefügtem Plan entsprochen. Der Standort neben der Transformatorenstation ist aufgrund der Leitungen und der wassergebundenen Decke ungeeignet. Die Bügel werden daher - voraussichtlich im 4. Quartal - auf dem ca. 5 m breiten Gehweg vor Hausnummer 12 montiert. Anlage 1 (ca. 1,7 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7418
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Anpassung der Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Osthafenbrücke/GerbermühlstraßeSTOB 1612.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 131 Betreff: Anpassung der Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Osthafenbrücke/Gerbermühlstraße Bei der angesprochenen Signalschaltung handelt es sich um eine im Stadtgebiet übliche gemeinsame Führung von Fuß- und Kfz-Verkehr-Strömen. Diese ist für die Fußgängerfurten so ausgelegt, dass eine Querung der Gerbermühlstraße in einem Zuge möglich ist. Wie in der Anregung beschrieben, wurden auch Schutzblinker an den betroffenen Fußgängerfurten vorgesehen. Bei einer Trennung der beiden Grünphasen wäre eine Querung in einem Zug für den Fußverkehr nicht mehr sichergestellt. Zur Verbesserung der Situation könnten alternativ größere Schutzblinker montiert werden. Sollte dies im Sinne des Ortsbeirates sein, bittet der Magistrat um Mitteilung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7416
STOB 16Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Radweg und Spielstraße - Maßnahmen für ein sicheres Miteinander auf dem BrückenspielplatzSTOB 612.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 132 Betreff: Radweg und Spielstraße - Maßnahmen für ein sicheres Miteinander auf dem Brückenspielplatz Zu 1. Der Magistrat hat der Anregung bereits dahingehend entsprochen, dass am südlichen Ausgang des Brückenspielplatzes auf der westlichen Seite eine Schranke montiert wurde. Damit wird die Einfahrt in den Spielplatz eingeengt. Zudem stehen die beteiligten Ämter bereits im konstruktiven Austausch, um durch geeignete Mittel (beispielsweise gestalterische Elemente und wechselnde Oberflächen) für eine angemessene Fahrweise des Radverkehrs zu sorgen. Zu 2. Der Magistrat verweist auf die Stellungnahme ST 2101/2024: "Generell ist die Achse Brückenstraße mit der Querung des Alten Friedhofs heute schon Wegweisungsnetz und wird zukünftig Teil des Radhauptnetzes sein. Zu den Tagesrandzeiten, nachts und bei schlechtem Wetter kann der Radverkehr diese Route fahren, ohne Dritte zu gefährden. Zudem sind viele Familien, die den Spielplatz nutzen, selbst mit dem Rad unterwegs. Ein Verbot des Radverkehrs ist daher weder wünschenswert noch durchsetzbar. Objektiv gesehen besteht hier kein zwingender Handlungsbedarf, da in den vergangenen Jahren in diesem Abschnitt der Brückenstraße kein Unfall mit Personenschaden polizeilich aufgenommen wurde. Im Sinne eines rücksichtsvollen Miteinanders und zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsempfindens strebt der Magistrat dennoch Veränderungen im Sinne der Anregung an." Eine zukünftige Anpassung der Radverkehrsführung unter Ausschluss des Brückenspielplatzes sieht der Magistrat entsprechend kritisch: Die angeregte alternative Radverkehrsführung über die Bodenstedtstraße und Schifferstraße würde in der Konsequenz Querschnittseinschnitte in den betroffenen Straßen erfordern, beispielsweise durch eine Anpassung der Parkordnung und dem Wegfall von Parkplätzen. Zudem besteht im Rad- und Fußverkehr eine besondere Sensibilität bei Umwegen. Dies ist häufig mit Akzeptanzproblemen und höheren Konfliktpotenzialen auf der Direktroute, in diesem Fall über den Brückenspielplatz, verbunden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7204
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.