Verbesserung der Beleuchtung des Fahrradweges zwischen der Sportanlage Mainwasen und der Sportanlage Gerbermühle
Zusammenfassung
Die Verbesserung der Beleuchtung des Fahrradweges zwischen der Sportanlage Mainwasen und der Sportanlage Gerbermühle wurde angeregt. Der Magistrat lehnt den Vorschlag ab, da die bestehende Beleuchtung den gültigen Normen entspricht und im Landschaftsschutzgebiet zusätzliche Anforderungen erfüllt werden müssen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Die vom Ortsbeirat angesprochene Beleuchtungsanlage wurde entsprechend der zum Errichtungszeitraum gültigen Norm errichtet. Die Wegeverbindung liegt in einem Landschaftsschutzgebiet der Zonen I und II. Die Untere Naturschutzbehörde hat daher gefordert, die Beleuchtungsstärke so auszulegen, dass diese den Anforderungen zum Schutz von Flora und Fauna entspricht. Eine Erweiterung der Anlage stünde dem entgegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2025OFOF 1474/5Verbesserung der Beleuchtung des Fahrradweges zwischen der Sportanlage Mainwasen und der Sportanlage GerbermühleOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 5. September 2025OMOM 7415Verbesserung der Beleuchtung des Fahrradweges zwischen der Sportanlage Mainwasen und der Sportanlage GerbermühleDirektanregung
- 12. Januar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 126Verbesserung der Beleuchtung des Fahrradweges zwischen der Sportanlage Mainwasen und der Sportanlage GerbermühleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab