Anpassung der Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Osthafenbrücke/Gerbermühlstraße
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Osthafenbrücke/Gerbermühlstraße anzupassen, um eine gemeinsame Führung von Fuß- und Kfz-Verkehr zu ermöglichen. Diese Maßnahme soll die Sicherheit der Fußgänger erhöhen und eine reibungslose Querung der Straße gewährleisten.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bei der angesprochenen Signalschaltung handelt es sich um eine im Stadtgebiet übliche gemeinsame Führung von Fuß- und Kfz-Verkehr-Strömen.
Diese ist für die Fußgängerfurten so ausgelegt, dass eine Querung der Gerbermühlstraße in einem Zuge möglich ist. Wie in der Anregung beschrieben, wurden auch Schutzblinker an den betroffenen Fußgängerfurten vorgesehen.
Bei einer Trennung der beiden Grünphasen wäre eine Querung in einem Zug für den Fußverkehr nicht mehr sichergestellt.
Zur Verbesserung der Situation könnten alternativ größere Schutzblinker montiert werden. Sollte dies im Sinne des Ortsbeirates sein, bittet der Magistrat um Mitteilung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2025OFOF 1476/5Anpassung der Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Osthafenbrücke/GerbermühlstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. September 2025OMOM 7416Anpassung der Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Osthafenbrücke/GerbermühlstraßeDirektanregung
- 12. Januar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 131Anpassung der Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Osthafenbrücke/GerbermühlstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab