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- Runder Tisch Verkehrsleitung DippemessSTOB 612.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 133 Betreff: Runder Tisch Verkehrsleitung Dippemess Der Anregung wird entsprochen. Der Magistrat wird den OBR, unter Beteiligung der genannten Ämter und Institutionen, zu einem Informationstermin einladen, bei dem die Verkehrsmaßnahmen rund um die Frankfurter Dippemess vorgestellt werden. Der Termin wird im 2. Quartal 2026 stattfinden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6331
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wiederherstellung der Vorrangschaltung für die Straßenbahnlinie 11 zwischen „Zobelstraße“ und „Ostbahnhof/Sonnemannstraße“STOB 612.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 134 Betreff: Wiederherstellung der Vorrangschaltung für die Straßenbahnlinie 11 zwischen "Zobelstraße" und "Ostbahnhof/Sonnemannstraße" Im Zuge der geplanten Umstellung der Linie 11 von 30 m auf 40 m langen Zügen, musste die Steuerung der Lichtsignalanlage am Ernst-Achilles-Platz entsprechend angepasst werden. Diese war notwendig, um zu verhindern, dass Züge zwischen den beiden Lichtsignalanlagen zum Stehen kommen. Andernfalls würde die Straßenbahn die Fußgängerquerung blockieren, sodass ein gefahrloses Überqueren für Fußgänger:innen nicht mehr möglich wäre. Bedauerlicherweise geht diese Maßnahme zu Lasten der ÖPNV-Priorisierung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7361
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Anbringung von Pollern in der Eichwaldstraße, um Falschparken zu unterbindenSTOB 612.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 135 Betreff: Anbringung von Pollern in der Eichwaldstraße, um Falschparken zu unterbinden Die beschriebenen Maßnahmen im genannten Straßenabschnitt, insbesondere die Einrichtung des absoluten Haltverbots, wurden im Jahr 2023 vorgenommen. Ziel war es, die Gehwege für Fußgänger:innen passierbarer zu gestalten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die aktuelle Beschilderung sowie die Markierungen im Straßenraum entsprechen den gültigen rechtlichen Vorgaben und wurden korrekt und gut sichtbar angebracht. Die bestehenden Maßnahmen sind geeignet und ausreichend, um das geltende Haltverbot zu verdeutlichen. Weitere bauliche Maßnahmen - wie z. B. das nachträgliche Setzen von Pollern - sind an der hier gegenständlichen Örtlichkeit nicht möglich, da dadurch der Gehweg dauerhaft so eingeengt werden würde, dass die notwendige Barrierefreiheit nicht mehr gewährleistet wäre. Eine punktuelle Absicherung würde die Situation ebenfalls nicht verbessern und eine Absicherung des gesamten Gehweges wäre nicht verhältnismäßig Es handelt sich hierbei um ein bewusstes Fehlverhalten Einzelner, das nicht durch die bauliche oder verkehrsrechtliche Ausgestaltung des Straßenabschnitts verursacht wird, sondern durch mangelnde Regelbefolgung. Diesem Verhalten kann leider nicht mit weiteren straßenverkehrsbehördlichen Mitteln abgeholfen werden. Die Eichwaldstraße wird mehrmals wöchentlich seitens der Städtischen Verkehrspolizei kontrolliert, eine weitere Steigerung der Überwachungsdichte ist personell nicht möglich. Im September 2025 wurden 52 Verwarnungen ausgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7366
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fußgänger über die Saalburgstraße: Hopp, hoppSTOB 612.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 136 Betreff: Fußgänger über die Saalburgstraße: Hopp, hopp Aufgrund eines Fehlers in der verkehrsabhängigen Steuerung der Lichtsignalanlage an der Saalburgstraße (in Höhe der Berger Straße) wurde kurzfristig das Festzeitprogramm 1 aktiviert. Dieses Programm sieht leider nur eine sehr kurze Grünzeit für den Fußverkehr vor, wodurch eine hohe Beschwerdelage seitens der Bevölkerung entstanden ist. Der Magistrat bedauert die Unannehmlichkeiten. Derzeit wird bereits mit Hochdruck an der Anpassung der Steuerung gearbeitet. Ein Umsetzungstermin kann noch nicht genannt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7367
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fahrradbügel an der SonnenblumenbäckereiSTOB 512.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 137 Betreff: Fahrradbügel an der Sonnenblumenbäckerei Der Magistrat entspricht der Anregung. Aufgrund der geringen Gehwegbreite werden die gewünschten Radbügel anstelle eines Kfz-Stellplatzes direkt vor der Bäckerei montiert. Die Maßnahme wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 ausgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7369
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zugestellter Gehweg in der Friedberger LandstraßeSTOB 512.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 138 Betreff: Zugestellter Gehweg in der Friedberger Landstraße Der Magistrat entspricht der Anregung. Bei einer Überprüfung vor Ort wurde eine Überbauung des Sommergartens in der Friedberger Landstraße 96 festgestellt und der sofortige Rückbau angeordnet. Die Stadtpolizei führt entsprechende Nachkontrollen durch. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2025, OM 7469
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Stellplätze zählen: Wie viel Parkraum ist vorhanden?STOB 212.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 139 Betreff: Stellplätze zählen: Wie viel Parkraum ist vorhanden? Es ist zukünftig vorgesehen, die Parkraumbeschilderung im öffentlichen Verkehrsraum digital zu erfassen und in einem zentralen System zu hinterlegen. Damit könnte die Anzahl legaler Parkplätze sowie die weitere Nutzung der Parkflächen erhoben werden. Eine differenzierte Erfassung der Stellplätze im privaten Bereich ist aus finanziellen, personellen und datenschutzrechtlichen Gründen nicht leistbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7391 Antrag vom 13.04.2026, OF 20/2
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Behindertenparkplatz vor der Kurfürstenstraße 8 barrierefrei nutzbar machenSTOB 212.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 140 Betreff: Behindertenparkplatz vor der Kurfürstenstraße 8 barrierefrei nutzbar machen Zu 1. und 3.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 2. und 4.: Der angeregte "Lieferparkplatz" (Ladezone) mit entsprechender Beschilderung und Markierung wird direkt im Anschluss an den (auf die Straße verlegten) Sonderparkplatz eingerichtet. Damit sollte das Problem der Teil-Beparkung des Sonderparkplatzes behoben sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7387
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Durchgang vom Kurfürstenplatz zum Elisabethenplatz sowie Bäume schützenSTOB 212.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 141 Betreff: Durchgang vom Kurfürstenplatz zum Elisabethenplatz sowie Bäume schützen Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass ein entsprechender Durchgang unter Wegfall von 2 Parkplätzen ermöglicht wird. Bezüglich Baumschutz verweist der Magistrat auf seine Stellungnahme ST 1413 zur OM 1401 vom 13.06.2022. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7390 Antrag vom 23.04.2026, OF 5/2
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gehwege der Fröbelstraße befreienSTOB 212.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 142 Betreff: Gehwege der Fröbelstraße befreien Zu 1. Um die Gehwege barrierefrei nutzbar zu machen, wird der Bereich bereits durch den Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei regelmäßig kontrolliert. Zu darüberhinausgehenden baulichen Maßnahmen besteht derzeit keine Notwendigkeit. Zu 2. Im Bereich um die Einmündung der Fröbelstraße gibt es keine legalen Parkmöglichkeiten, die umgewandelt werden können. Um dennoch der Anregung sinngemäß zu entsprechen, wird eine Lieferzone in der Friesengasse (vor der Hausnummer 31) eingerichtet. Zu 3. Die Fröbelstraße verfügt über eine Breite von rund vier Metern und erfüllt damit die Kriterien einer "engen Straße". Parken ist in diesen Straßen gemäß § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO) unzulässig. Damit sind die bereits vorhandenen Verkehrszeichen (VZ 283 StVO) unzulässig, da § 39 StVO vorsieht, dass eine Regelung, die bereits mittels StVO gilt, nicht durch ein zusätzliches Schild verdeutlicht werden darf. Der Magistrat entspricht daher nicht der Anregung nach einem weiteren Verkehrszeichen und prüft, ob Schilder im Widerspruch zur StVO stehen und entfernt werden müssen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7388
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Entfernung der Gedenkplatte für Hugo ChávezSTOB 112.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 143 Betreff: Entfernung der Gedenkplatte für Hugo Chávez Der Magistrat entspricht der Anregung und hat die Entfernung der Plakette beauftragt. Die Maßnahme wird voraussichtlich Anfang 2026 ausgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7379
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Anpassung der Beleuchtung an der Unterführung der Main-Weser-BahnSTOB 212.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 144 Betreff: Anpassung der Beleuchtung an der Unterführung der Main-Weser-Bahn Zu 1. Die Verkehrssicherungspflicht für die kreuzende Wegeverbindung (Eisenbahnüberführung Bockenheim) liegt im Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt am Main. Das Bauwerk gehört der Bahn. Zu 2. und 3. Die Eisenbahnüberführung Bockenheim wurde im Zuge des S6-Ausbaus verbreitert. Dabei wurde an der Treppe eine Beleuchtung angebracht, um diese ausreichend auszuleuchten und das Sicherheitsgefühl der Nutzenden zu verbessern. Bedingt durch die Errichtung der Lärmschutzwand kommt es nun zu Reflektionen in der näheren Umgebung. Da es sich nur um einen kleinen Bereich handelt, hält es der Magistrat für vertretbar, die Anlage in dieser Form zu betreiben. Da die neue hinzugekommene Leuchte schon mit einer gerichteten Lichtverteilung ausgestattet ist und die Mindestanforderungen an die Beleuchtungsstärke eingehalten werden müssen, ist eine Reduzierung des Lichtstroms nicht möglich. Bedingt durch die hohe Frequentierung der Eisenbahnunterführung würde eine präsenzgesteuerte Lichtsteuerung ihren Zweck nicht erfüllen. Die Nutzungsqualität hat sich nach Auffassung des Magistrats verbessert und es wurden auch die Belange von Flora und Fauna berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7385
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mehr Grün und zusätzlicher Fußgängerüberweg für die SophienstraßeSTOB 312.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 145 Betreff: Mehr Grün und zusätzlicher Fußgängerüberweg für die Sophienstraße Zu Punkte 1 und 2: Der Magistrat befürwortet grundsätzlich den Vorschlag der Begrünung der Gehwege. Baumpflanzungen sollten ein wesentlicher Teil der Begrünung sein, da diese in ökologischer und stadtklimatischer Hinsicht höher einzustufen als Sträucher und sonstiges Grün, wie zum Beispiel Pflanzkübel. Allerdings ist gegebenenfalls Trassenfreiheit herzustellen. Auch ein Wegfall von Parkständen für Bäume kann nicht ausgeschlossen werden. Bei der planerischen Umsetzung sind die städtischen Ausbaustandards zu berücksichtigen. Der Magistrat ist bestrebt, die Anregung umzusetzen, kann jedoch aufgrund begrenzter Kapazitäten und der vorrangig erforderlichen Instandhaltung des öffentlichen Straßenraums derzeit keinen konkreten Umsetzungszeitraum in Aussicht stellen. Zu Punkt 3: In der Nähe von Lichtsignalanlagen dürfen keine Fußgängerüberwege eingerichtet werden. Die gewünschte Querungsstelle befindet sich in circa 140 m Entfernung zur Lichtsignalanlage Sophienstraße / Franz-Rücker-Allee. Auch eine Ausnahme wie beispielsweise bei der offiziellen Schulwegführung ist hier nicht möglich, da der Schulweg über die vorgenannte Lichtsignalanlage beziehungsweise den Fußgängerüberweg an der Ginnheimer Straße geführt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7146
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Außengastronomie moderner und zeitgemäßer ermöglichenSTOB 112.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 146 Betreff: Außengastronomie moderner und zeitgemäßer ermöglichen Die Außengastronomie ist ein wesentlicher Bestandteil der Aufenthaltsqualität und Belebung im öffentlichen Raum. Wichtig ist, dass die in Anspruch genommenen Flächen dabei weiterhin als Teil des öffentlichen Raumes wahrgenommen werden und sich nicht übermäßig abschottet. Eine Schaffung von in der Wahrnehmung privatem Raum ist ausdrücklich nicht gewünscht. Daher sind die Vorgaben für jegliche Elemente zusätzlich zu Tischen und Stühlen sehr eng. Somit gilt, dass folgende Punkte weiterhin zu den unzulässigen Aufbauten innerhalb der Außengastronomiefläche zählen: - Zelte, Pavillons beziehungsweise zeltartige Auf- und Umbauten, Überdachungen jeglicher Art. - Zäune, Wände, Rankgerüste, schwere Blumenkübel, Planen oder Seitenteile an Markisen oder Schirmen, sonstige Windschutzanlagen (auch aus Glas und anderen durchsichtigen Stoffen). - Teppichböden, Kunstrasen, Terrassendielen, Podeste oder andere Beläge auf der öffentlichen Verkehrsfläche. - Verkabelungen auf dem Gehweg durch einen Aufbruch der öffentlichen Verkehrsfläche, Kabel entlang des Gehweges oder im Luftraum. - Jegliche Verankerungen in den öffentlichen Flächen. Ausgenommen davon sind durch einen gesonderten Vertrag genehmigte Bodenhülsen für Sonnenschirme. - Mobiliar und jegliche Aufbauten auf den Baumscheiben. Zulässig sind separat stehende, leicht zu transportierende Pflanzgefäße (maximal 1,0 Meter Durchmesser beziehungsweise 60 Zentimeter Kantenlänge und 60 Zentimeter Höhe). Blumenkübel inklusive Bepflanzung dürfen bis 1,50 Meter hoch sein und müssen untereinander einen Abstand beziehungsweise eine Durchgangsbreite von mindestens 60 Zentimetern haben, um keinen Sichtschutz und Barriere zu bilden. Die Begrünungselemente sollen pro Betrieb einheitlich und in einem gepflegten Zustand gestaltet werden. Rückfragen zur Zulässigkeit spezifischer Einbauten können Gastronominnen und Gastronomen gerne per Mail an sondernutzungen.amt66@stadt-frankfurt.de senden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7317
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Pflastersteine im Grünstreifen entlang der Ackermannstraße entfernenSTOB 112.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 147 Betreff: Pflastersteine im Grünstreifen entlang der Ackermannstraße entfernen Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Die Pflastersteine dienen dazu, dass Menschen, die dort parken, die Grünflächen besser queren können. Überdies gibt es angrenzend eine Bushaltestelle. Schulkinder queren den Grünstreifen, um den Bus zu erreichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7159
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Raserei in der Weilburger Straße wirksam ausbremsenSTOB 212.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 148 Betreff: Raserei in der Weilburger Straße wirksam ausbremsen Die Städtische Verkehrspolizei führte zuletzt im Dezember 2024 in den Morgenstunden eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Die Übertretungsquote lag hier bei 7,7 %. Die Anregung wird zum Anlass genommen, Geschwindigkeits-kontrollen in den Abendstunden vorzunehmen. Vorausgesetzt, dass die Messergebnisse einen entsprechenden Handlungsbedarf ergeben, werden weiterführende Maßnahmen geprüft. Die Messungen sind notwendig, da angesichts der Vielzahl von Beschwerdestellen eine Prioritätensetzung erfolgen muss. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7572
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger frei halten IISTOB 312.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 149 Betreff: Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger frei halten II Der Anregung wird entsprochen. Die Planung wird entsprechend der bestehenden Baustelle der Krifteler Straße/Ecke Lahnstraße angepasst und umgesetzt. Dort befindet sich derzeit eine Teilsperrung der Fahrbahn mit Einbahnstraßenführung, weshalb die gewünschte Parkregelung in diesem Bereich nicht eingerichtet werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7570
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Kunststation Hauptwache - Schulkunst im öffentlichen Raum finanziell unterstützenSTOB 112.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 60 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Kunststation Hauptwache - Schulkunst im öffentlichen Raum finanziell unterstützen In diesem Projekt soll jungen Menschen aus Frankfurter und Offenbacher Schulen Raum gegeben werden, ihre gestalterischen Ideen mitten im Stadtraum sichtbar zu machen. Ab Sommer 2025 sollen sich die leerstehenden Vitrinen in der U Bahn Station "Hauptwache" in eine dauerhafte Ausstellungsfläche für Schülerkunst verwandeln. Die Arbeiten thematisieren unter anderem Nachhaltigkeit, Biodiversität und Stadtentwicklung - zentrale Fragen unserer Zeit, aus der Perspektive der jungen Generation. Durch Kooperationen mit Institutionen wie dem Museum für Angewandte Kunst entstehen neue gestalterische Erfahrungsräume, die jedoch auch einen erhöhten finanziellen und organisatorischen Aufwand bedeuten. Deshalb möchte der Ortsbeirat zur Anschubfinanzierung einen Beitrag leisten. Geleitet wird das Projekt von einer Kunstpädagogin, die schon am Helmholtzgymnasium Frankfurt sowie am Gymnasium Römerhof tätig und somit erfahren im Umgang mit Schülern ist. Der Magistrat stellt der Domäne S für Schülerinnen und Schüler e.V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 4.000,00 Euro aus dem Budget des Ortsbeirates 1 zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.10.2025, OIB 435
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Unterstützung eines Projektes des Arbeitskreises (AK) gegen Häusliche Gewalt Frankfurt WestSTOB 612.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 61 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Unterstützung eines Projektes des Arbeitskreises (AK) gegen Häusliche Gewalt Frankfurt West Der Arbeitskreis gegen Häusliche Gewalt Frankfurt West möchte Papiertüten mit Telefonnummern der Beratungsstelle zum Thema der häuslichen Gewalt bedrucken und über Apotheken an deren Kundschaft im Monat November anlässlich des internationalen Tages für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen verteilen. Am 25.11. gibt es hierzu einen Gedenk- und Aktionstag. Mit dieser Aktion soll auf das Thema der häuslichen Gewalt aufmerksam gemacht, die Öffentlichkeit sensibilisiert und Hilfsangebote an Bewohner*innen nachhaltig verteilt werden. Mögliche Opfer sowie deren Bekannte und Nachbarn erhalten so Informationen zur Hilfe. Der Magistrat stellt dem Caritasverband Frankfurt e.V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 500,00 Euro aus dem Budget des Ortsbeirates 6 zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 02.09.2025, OIB 421
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Budgetmittel für den Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e. V.STOB 1012.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 62 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Budgetmittel für den Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e. V. Der Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e. V. wurde vor mehr als 50 Jahren gegründet, um die von Frau Prof. Dr. Helga Einsele eingerichtete gemeinsame Unterbringung inhaftierter Mütter mit ihren kleinen Kindern im Frauengefängnis der Justizvollzugsanstalt (JVA) III in Frankfurt am Main Preungesheim zu unterstützen. Einige Kinder werden von Mitarbeiterinnen der JVA in eine Kita gebracht; zurzeit noch mit privatem Pkw. Dazu will der Verein das E Lastenfahrrad "Cargobike Long John F900E Family taupe" von Decathlon zum Preis von 4.999 Euro anschaffen. Diese hilfreiche und umweltfreundliche Anschaffung will der Ortsbeirat 10 unterstützen. Der Magistrat stellt dem Mutter-Kind-Heim Preungesheim e.V. finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro als Zuschuss für die Anschaffung des E-Lastenfahrrad aus dem Budget des Ortsbeirat 10 zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.10.2025, OIB 433
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Tempo 30 bei der Baustelle auf der Mainzer LandstraßeSTOB 112.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 63 Betreff: Tempo 30 bei der Baustelle auf der Mainzer Landstraße Die Baustelleneinrichtung der Baustelle auf Höhe der Mainzer Landstraße 137 wurde auf ihre Zulässigkeit geprüft. Die für die Baustelle Verantwortlichen wurden darauf hingewiesen, dass die Baustelleneinrichtung ausschließlich in der freigegebenen Form vorgehalten werden darf und keine Erweiterung möglich ist. Der Anregung wird entsprochen und die Beschilderung zu Tempo 30 angebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 02.09.2025, OA 566
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Neugestaltung Marktplatz BergenSTOB 1612.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 64 Betreff: Neugestaltung Marktplatz Bergen Die Gesamtsituation auf dem Marktplatz in Bergen ist dem Magistrat bekannt. Die beabsichtigte Umgestaltung und die Verbesserung der Spielangebote wurde vom Grünflächenamt in die Prioritätenliste für Spielplätze aufgenommen. Bereits im Bericht B 173 vom 23.04.2023 wurde der Berger Marktplatz benannt. Die Bearbeitung des Projektes und somit die Planung wird ab Januar 2026 begonnen. Die Zusammenstellung des Ortsbeirates mit allen Wünschen und Zuständen aus heutiger Sicht für diesen Platz ist sehr hilfreich für die künftige Entwicklung. Die Prüfung der Eignung des Standortes für eine barrierefreie Toilette am Marktplatz Bergen kann aus Mitteln des laufenden Budgets für die Einrichtung öffentlicher Toiletten herangezogen werden. Im städtischen Toilettenkonzept wurde die Kiosktoilette als Sonderform der öffentlichen Toilettenanlage beschrieben. Der Fokus der Betrachtung liegt hierbei jedoch auf Bestandskiosken. Für die Verortung einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen hat der Magistrat ein externes Unternehmen beauftragt. In ämterübergreifender Zusammenarbeit werden stadtweit entsprechende Standorte festgelegt, um eine Mindestversorgung in allen Stadtteilen sicherzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.09.2023, OA 395
STOB 16Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Basketball im NordparkSTOB 1012.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 65 Betreff: Basketball im Nordpark Das Sportamt ist auf die Untere Naturschutzbehörde bzgl. der o.g. Anregung des Ortsbeirates 10 zugegangen, um eine gemeinsame mögliche Vorgehensweise abzustimmen. Nach Rücksprache mit der UNB, kann eine Sanierung des Spielfeldes in der Bestandsgröße erfolgen. Anfang des kommenden Jahres wird es weitere Abstimmungstermine mit den zu beteiligenden Ämtern geben. Die Termine werden durch das Sportamt initiiert, es wird der weitere zeitliche Ablauf besprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6489
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Informationstafeln am Alten Flugplatz erneuernSTOB 1212.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 66 Betreff: Informationstafeln am Alten Flugplatz erneuern Die 20 Bodenschilder am Alten Flugplatz vermitteln Besonderheiten, die es dort zu entdecken gibt. Die leicht zugänglichen Bodenschilder leiden neben Witterungseinflüssen immer wieder unter Vandalismus - insbesondere entlang der Landebahn. Eine empfohlene Maßnahme des 2023 fertiggestellten Entwicklungskonzeptes Alter Flugplatz ist, einen Gestaltungsleitfaden zu entwerfen. Dieser konnte im Jahr 2024 vorgestellt werden. Im Rahmen der Umsetzung dieses Leitfadens werden auch die Bodenschilder im neuen Corporate Design angefertigt. Die Projektgruppe GrünGürtel wird die beschädigten Bodenschilder vorerst entfernen lassen und im Rahmen der Umgestaltung erneuern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7478
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Beschleunigung des Ausbaus von Hortplätzen im RiederwaldSTOB 1112.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 67 Betreff: Beschleunigung des Ausbaus von Hortplätzen im Riederwald Vorläufige Stellungnahme: Verschiedene Liegenschaftsvorschläge (u.a. des Ortsbeirats) für eine Hortbetreuung wurden in der Vergangenheit geprüft und konnten leider nicht realisiert werden. Das zuständige Stadtschulamt ist erneut auf den Evangelischen Regionalverband (ERV) mit der Bitte um Rückmeldung zum aktuellen Sachstand im Projekt Raiffeisenstraße zugegangen. Die Rückmeldung des ERV steht noch aus. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7494 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1464
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrssicherheit in der Kirschwaldstraße IIISTOB 912.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 68 Betreff: Verkehrssicherheit in der Kirschwaldstraße III Die genannte Verbindung ist Teil des städtischen Radhauptnetzes, sowie des Wegweisungsnetzes, es handelt sich um eine wichtige Achse für den Radverkehr. Der Magistrat begrüßt daher die geforderten Maßnahmen. Sie würden grundsätzlich einer Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen und zudem Konflikte zwischen Kfz-, Rad- und Fußverkehr verringern. Der Magistrat wird prüfen, ob eine bauliche Verengung die Situation verbessern kann. Diese könnte aus Sicht des Magistrats auch punktuell erfolgen, sodass weiterhin Ausweichbuchten bestehen bleiben könnten Es wird ebenfalls geprüft, inwieweit jenseits der Fahrbahn im Grünstreifen geeignete Elemente wie zum Beispiel Findlinge etc. zum Einsatz kommen können, um die unzulässigen Parkvorgänge zu unterbinden. Der Magistrat entspricht dem Vorschlag, das gesetzlich vorgeschriebene Parkverbot an Engstellen durch zusätzliche Beschilderung optisch hervorzuheben. Die Kirschwaldstraße wird weiterhin im Rahmen der Streife durch den Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei überwacht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7321
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessernSTOB 912.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 69 Betreff: Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern Bauliche Einrichtungen lassen sich aufgrund bereits anderweitig gebundener Ressourcen auch mittelfristig nicht ausführen. Um die Situation kurzfristig zu verbessern, wird eine bestandsnahe Markierungslösung planerisch erarbeitet. Hinsichtlich der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs ist festzustellen, dass es keinen Grund gibt hier eine Neubeurteilung vorzunehmen. Die Querung der Bertramsstraße auf Höhe der Ammelburgstraße ist nicht als Schulweg ausgewiesen. Da es bei der Verkehrsführung keine Änderung gab und das bestehende Schulwegesystem mit den Schulleitungen abgestimmt wurde und sich bewährt hat, gibt es aktuell auch hier keinen Anlass eine Überarbeitung vorzunehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7320
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Hinweisschilder für erhöhtes Bußgeld bei illegaler AbfallentsorgungSTOB 1012.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 70 Betreff: Hinweisschilder für erhöhtes Bußgeld bei illegaler Abfallentsorgung Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7539
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Tempo 30 auf dem Abschnitt der Gießener Straße gegenüber der TheobaldZieglerSchuleSTOB 1012.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 71 Betreff: Tempo 30 auf dem Abschnitt der Gießener Straße gegenüber der Theobald-Ziegler-Schule In der Zeit von Montag bis Freitag wird von 7-17 Uhr die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h gesenkt. Die neue Regelung wird zukünftig von der Städtischen Verkehrspolizei überwacht. Ortsfeste Überwachungsanlagen werden an Örtlichkeiten mit einem erhöhten Unfallaufkommen durch Geschwindigkeits- oder Rotlichtmissachtung errichtet. Die Festlegung der Standorte erfolgt unter Mitwirkung der Landespolizei. Eine Unfallhäufungsstelle liegt im zur Rede stehenden Abschnitt nicht vor, weshalb derzeit die Einrichtung einer stationären Anlage nicht geplant wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6959
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Unfall in der Straße Oberer OrnbergSTOB 1012.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 72 Betreff: Unfall in der Straße Oberer Ornberg Nach Informationen der Unfallkommission fuhr das Kind mit einem Tretroller auf der Straße "Oberer Ornberg". Die Mutter des Kindes befand sich fußläufig unmittelbar hinter dem Kind. Der Fahrer bestieg sein Fahrzeug - welches vor der Hausnummer 18 geparkt war - und parkte rückwärts aus. Beim Ausparken kollidierte er mit dem Kind, sodass es zu Boden fiel. Der Fahrer setzte weiter zurück und überfuhr den Tretroller. Er entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle und schliff den Tretroller, welcher sich im Heck verfangen hatte, noch mehrere Meter mit. Ein Zeuge, der das Kfz fußläufig verfolgte, fand den Roller dort. Der Fahrer konnte im Nahbereich angetroffen werden. Das Kind wurde leicht verletzt. Es sind mehrere Zeugen bekannt. Seitens der Unfallkommission sind keine Maßnahmen getroffen worden, da sich diese Art von Verkehrsunfällen nicht mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln verhindern lässt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7244
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Poller auf Höhe Wickenweg 90STOB 1012.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 73 Betreff: Poller auf Höhe Wickenweg 90 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7532
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Standort des Verkehrszeichens 222 auf der Sperrfläche Sigmund-FreudStraße/Einmündung Niederbornstraße überdenkenSTOB 1012.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 74 Betreff: Standort des Verkehrszeichens 222 auf der Sperrfläche Sigmund-FreudStraße/Einmündung Niederbornstraße überdenken Die jetzige Situation wurde überdacht: Es wird keine Notwendigkeit zur Änderung gesehen. Die beiden Verkehrszeichen (VZ) 222 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts" sichern sowohl die Ausfahrtasche für Radfahrer:innen als auch - wie die gegenüberliegenden VZ 600-60 StVO (Sperrpfosten mit waagerechter Schraffur) - die Querung für Fußgänger:innen vor Falschparker:innen. Der durch unachtsame Kraftfahrzeugführer:innen erhöhte Unterhaltungsaufwand muss auch hier leider in Kauf genommen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7542
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Amt für Straßenbau und Erschließung hier: Regelmäßige Teilnahme eines Vertreters oder einer Vertreterin an Sitzungen des Ortsbeirates 10STOB 212.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 75 Betreff: Amt für Straßenbau und Erschließung hier: Regelmäßige Teilnahme eines Vertreters oder einer Vertreterin an Sitzungen des Ortsbeirates 10 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat seine Beratungen in der Angelegenheit noch nicht abgeschlossen und wird berichten, wenn eine Entscheidung über die künftige Vorgehensweise - auch im Bezug auf die anderen Ortsbeiräte - getroffen wurde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7554
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bodenwelle unter dem Zebrastreifen auf der GalgenstraßeSTOB 412.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 76 Betreff: Bodenwelle unter dem Zebrastreifen auf der Galgenstraße Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht gibt es keine Handlungsnotwendigkeit: Der angesprochene Fußgängerüberweg hat gute Sichtbeziehungen, ist mit einer Sonderbeleuchtung ausgestattet und weist (wie die gesamte Galgenstraße) von 2016 bis 2024 keinerlei polizeilich aufgenommene Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fußgänger:innen auf. Der Magistrat geht davon aus, dass es sich bei den Fahrzeugen in der Galgenstraße überwiegend um Anlieger:innen handelt, denen der Fußgängerüberweg bekannt ist. Die Fahrzeugführenden wissen, dass von beiden Seiten Fußgänger:innen kommen können und müssen sich entsprechend in beide Blickrichtungen absichern. Es handelt sich um ein bewusstes Fehlverhalten, das sich nach Auffassung des Magistrats mit einer Aufpflasterung nicht verhindern ließe. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7549
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einrichtung ausgewiesener Parkzonen für Elektro-Roller im Ortsbezirk 11STOB 412.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 77 Betreff: Einrichtung ausgewiesener Parkzonen für Elektro-Roller im Ortsbezirk 11 Die Stadt Frankfurt am Main vergibt seit 2022 Sondernutzungserlaubnisse für die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Diese enthalten u. a. Regeln für das korrekte Abstellen, die verpflichtende Nutzung der festen Parkzonen und eine Obergrenze für die E-Scooter-Anzahl in verschiedenen Stadtbereichen. Die Anbieter von E-Scootern führen regelmäßige Kontroll- und Umverteilungsfahrten durch. Die Stadt Frankfurt am Main hat eine Strategie für die flächendeckende Einführung von Mobilitätsstationen entwickelt. Bis 2029 sollen hiernach bis zu 1.000 Stationsstandorte umgesetzt werden. Die Strategie hat sowohl die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittelangebote als auch die weitere Verbesserung der Ordnung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Raum zum Ziel. Die Umsetzung soll flächendeckend im gesamten Stadtgebiet erfolgen. Diese Stationen werden in der Regel auf Pkw-Stellplätzen errichtet. Inzwischen wurden im gesamten Stadtgebiet über 150 ausgewiesene Parkflächen eingerichtet, die jeweils mit einem Sperrradius von 100 Metern versehen sind - innerhalb dieses Radius ist das Abstellen der E-Scooter technisch nicht möglich. Ist die Stationsdichte hoch genug, ergibt sich daraus eine Parkverbotszone. In Bereichen mit hoher Stationsdichte, wie dem Bahnhofsviertel und weiten Teilen der Innenstadt, hat sich bereits eine solche Parkverbotszone ergeben. Auch in den Stadtteilen im Ortsbezirk 11 werden in den kommenden Jahren Mobilitätsstationen umgesetzt werden. Die individuellen Standorte der Mobilitätsstationen sowie der genaue Zeitpunkt der Umsetzung werden abhängig von Angebot und Nachfrage sowie unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit vor Ort festgelegt. In Stadtgebieten, in denen noch keine Mobilitätsstationen errichtet wurden, ist das stationslose Abstellen der Fahrzeuge auf Gehwegen unter Berücksichtigung verschiedener Vorgaben weiterhin gestattet. Eine solche Vorgabe ist, dass eine Restgehwegbreite von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird. Die Kontrolle und Beurteilung obliegt der Städtischen Verkehrspolizei, die regelmäßig Kontrollen im ruhenden Verkehr durchführt. Behindernd abgestellte E-Scooter, etwa auf Schwerbehindertenparkplätzen oder Radwegen, werden von den Bediensteten umgestellt und entsprechende Verstöße sanktioniert. Auch in minderschweren Fällen, die ahndungswürdig sind, erfolgt eine Sanktionierung. E-Scooter, die behindernd oder unzulässig in einer Sperrzone abgestellt sind, können zudem über eine von der Stadt Frankfurt bereitgestellte App gemeldet werden, die Leihanbieter werden sich dann kurzfristig um die Beseitigung der Fahrzeuge kümmern ("Falschparker" App von Nivel, über jeden App-Store kostenlos zu beziehen). Zudem ist an jedem Fahrzeug eine kostenlose Hotline-Nummer des jeweiligen Anbieters zu finden, über die 24 Stunden am Tag falsch abgestellte E-Scooter gemeldet werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7492
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verbesserung der Sicherheit für RadfahrendeSTOB 612.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 78 Betreff: Verbesserung der Sicherheit für Radfahrende Die beschriebene Situation wird entschärft, indem die Ausfahrtschleuse des Radverkehrs mittels Neumarkierung und ggfs. Einbauten abgesichert wird. Die Einfahrt für Müllfahrzeuge wird weiterhin möglich sein. Anlage 1 (ca. 1,7 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7490
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einrichtung von Tempo 30 in der Ferdinand-Porsche-StraßeSTOB 312.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 79 Betreff: Einrichtung von Tempo 30 in der Ferdinand-Porsche-Straße Der Anregung kann nicht entsprochen werden. Der Verlauf der Ferdinand-Porsche-Straße weist in der Drei-Jahres-Auswertung zwei polizeiliche aufgenommene Verkehrsunfälle mit Personenschaden auf. Damit besteht keine objektiv belegbare Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Im unmittelbaren Bereich gelegene Einrichtungen oder Örtlichkeiten, bei deren eine Gefahrenlage nachgewiesen werden müsste, sind nicht vorhanden. Es besteht daher keine Grundlage für die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7485
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Photovoltaikanlage über dem Parkplatz der Sportanlage in der RiedhalsstraßeSTOB 1412.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 80 Betreff: Photovoltaikanlage über dem Parkplatz der Sportanlage in der Riedhalsstraße Vorläufige Stellungnahme: Eine Installation einer PV-Anlage auf dem Parkplatz an der Sportanlage in der Riedhalsstraße ist grundsätzlich zu begrüßen. Sie ist im Sinne der Energiewende und ein Schritt in Richtung Treibhausgasneutralität. Zusätzlich bietet der Schatten einer PV-Anlage parkenden Autos und Fahrrädern in den warmen Monaten Schutz vor Hitze. Im Hessischen Solarkataster zeigt die Berechnung bei einer groben Einzeichnung, dass auf dem Parkplatz ungefähr eine jährliche Globalstrahlung von 1060 kWh/m² ankommt. Dieser Wert ist durchschnittlich bis gut. Ein wirtschaftlicher Bau und Betrieb ist demnach möglich, jedoch ist eine eingehendere Betrachtung notwendig. Bislang können noch keine Aussagen zur prinzipiellen baulichen Eignung der Liegenschaft und der Kosten der PV-Überdachungen gemacht werden. Die Liegenschaft befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt. Der Magistrat prüft eine Realisierung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7698
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Vorstellung der Planung eines Fuß- und Radweges, Arbeitstitel „Fechenheimer Fackeln“, CarlUlrichBrücke NordrampeSTOB 1112.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 81 Betreff: Vorstellung der Planung eines Fuß- und Radweges, Arbeitstitel "Fechenheimer Fackeln", Carl-Ulrich-Brücke Nordrampe Die Verhandlungen zwischen dem Magistrat und Hessen Mobil sind abgeschlossen. Die beiden Parteien haben eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen, in der die jeweiligen Zuständigkeiten und die Finanzierung des Projekts "Fechenheimer Fackeln" geregelt sind. Mit der Planung wurde ein Ingenieurbüro beauftragt und das Projekt befindet sich derzeit in der Vorplanungsphase. Wenn die Vorplanung abgeschlossen ist, wird der Magistrat im Zuge des Vorplanungsbeschlusses berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.10.2025, V 1282 Antrag vom 23.07.2026, OF 20/11 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2026, OM 452
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Feldweg Am Backesborn wiederherstellenSTOB 1412.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 82 Betreff: Feldweg Am Backesborn wiederherstellen Vorläufige Stellungnahme: Prinzipiell ist das Freischneiden des Weges von Gebüschen im Zeitraum vom 01.10. bis 28.02. eines Jahres zulässig und kann vom zuständigen Amt ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) durchgeführt werden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Baumfällungen oder Rückschnitte von Bäumen ohne Genehmigung der UNB jedoch nicht zulässig sind. Die internen Gespräche mit dem/der Grundstückseigentümer:in sind noch nicht abgeschlossen, sodass noch keine abschließende Auskunft gegeben werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7447
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schulgelände der Schule am Ried nutzen, um zusätzliche Kapazitäten für Schüler im Frankfurter Osten zu schaffenSTOB 1612.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 83 Betreff: Schulgelände der Schule am Ried nutzen, um zusätzliche Kapazitäten für Schüler im Frankfurter Osten zu schaffen Es trifft zu, dass die Erstanwahl des Gymnasialzweigs der Schule am Ried zum aktuellen Schuljahr 2024/25 über der Kapazität von vier Zügen lag. In den vorangegangenen Jahren war dies allerdings nur einmal der Fall. Die Planungen von Gymnasialplatzkapazitäten in der Bildungsregion Ost sehen zurzeit zwei Maßnahmen vor. Erstens die Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums mit gymnasialer Oberstufe (iSEP 2016-2020). Diese Schule wurde zum Schuljahr 2024/2025 als Interim in der Bildungsregion Mitte eröffnet und wird perspektivisch seinen endgültigen Standort in der Bildungsregion Ost erhalten. Zweitens die Errichtung eines vierzügigen Mittelstufengymnasiums (iSEP 2020-2029). Für diese Schule muss noch ein Standort in der Bildungsregion Ost gefunden werden. Mit der vorhandenen Gebäudeinfrastruktur der Schule am Ried ist eine durchgehende Fünfzügigkeit aktuell nicht abbildbar. Eine temporäre Mehrklassenbildung ist möglich, wenn es im Rahmen der stadtweiten Gymnasialplatzplanung angebracht ist. Die integrierte Schulentwicklungsplanung überprüft jährlich alle aktuellen Situationen in den sechs Bildungsregionen. In diesem Zuge wird auch die Situation aller Schulformen in der Bildungsregion Ost neu betrachtet. Der erwartete Zuwachs an Schülerinnen und Schülern im Schulbezirk der Schule am Hang könnte, wie im iSEP 2020-2029 beschrieben, durch eine Änderung der Schulbezirksgrenzen aufgefangen werden. Eine damit einhergehende Machbarkeitsstudie zur potentiellen Zügigkeitserhöhung der Schule am Landgraben befindet sich aktuell in Prüfung. Im Rahmen der Auslagerung der Schule am Hang wurde ein Bauantrag für die Errichtung von Containern gestellt. Der gestellte Bauantrag bezieht sich ausschließlich auf die Auslagerung der Schule am Hang. Die erteilte Baugenehmigung erfolgte somit spezifisch für diese Einrichtung und erlaubt keine weitere Nutzung der Container durch andere Schulen oder Einrichtungen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6030
STOB 16Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bushaltestelle „Berkersheim Bahnhof“ - Harheimer SeiteSTOB 1412.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 84 Betreff: Bushaltestelle "Berkersheim Bahnhof" - Harheimer Seite Die im Kontext des viergleisigen Ausbaus der Main-Weser-Bahn genutzte Baustelleneinrichtungsfläche (Lagerplatz) war über den Planfeststellungsbeschluss nur temporär gesichert und wurde zwischenzeitlich von der Vorhabenträgerin DB InfraGO AG wieder in den Ursprungszustand als landwirtschaftliche Nutzfläche (Ackerland) zurückversetzt. Die betroffenen Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet Grüngürtel und sind nicht als Verkehrsflächen planfestgestellt. Aller Voraussicht nach werden diese Flurstücke wieder als temporäre Baustelleneinrichtungsfläche für die Herstellung der dauerhaften Brücke für den Fuß- und Radverkehr über die Main-Weser-Bahn benötigt, die neben der Berkersheimer Bahnstraße entstehen soll. Die Fläche steht deshalb nicht für den ÖPNV zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7446
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sachstand der angedachten verkehrsberuhigten Zone in der HermannspforteSTOB 1412.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 85 Betreff: Sachstand der angedachten verkehrsberuhigten Zone in der Hermannspforte Die Verkehrszeichen (VZ) 325.1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Beginn verkehrsberuhigter Bereich" und VZ 325.2 StVO "Ende verkehrsberuhigter Bereich" werden zeitnah angebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.10.2025, V 1307
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Erhalt und Nutzung des Schotterwegs, der von der Deuil-La-Barre-Straße direkt zum Schwimmbad führt, als RettungswegSTOB 1512.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 86 Betreff: Erhalt und Nutzung des Schotterwegs, der von der Deuil-La-Barre-Straße direkt zum Schwimmbad führt, als Rettungsweg Zu 1. bis 3. Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Zur Zuwegung im Gewässerrandstreifen gibt es aktuell eine Verfügung der Unteren Wasser- und Naturschutzbehörde. Darin wird unter anderem aufgeführt, dass es sich um eine illegale Baumaßnahme handelt, die eine erhebliche Störung des Wasserhaushalts bewirkt. Auch wird darin der Rückbau der baulichen Anlagen binnen einer gewissen Frist verlangt. Es gib also keinerlei Grundlage für die Aufrechterhaltung und Legalisierung des Wegs. Hinweisen möchte der Magistrat auch darauf, dass bereits eine Feuerwehrzufahrt vorhanden ist. Der illegal angelegte Weg stellt keine notwendige Ergänzung dar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7353
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - (Schul-)Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-ErlenbachSTOB 1512.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 87 Betreff: (Schul-)Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach In der beschlossenen Planung zum Radweg Nieder-Erlenbach - Nieder-Eschbach war vorgesehen, dass der 2008 hergestellte Abschnitt zwischen Deuil-La-Barre-Straße und Karl-Bieber-Höhe als gemeinsamer Geh- und Radweg im Zweirichtungsverkehr genutzt wird, was aufgrund der zu geringen Breite nicht umgesetzt wurde. Der von Nieder-Erlenbach kommende Radverkehr wird jetzt an der Karl-Bieber-Höhe durch entsprechende Markierung auf die Fahrbahn geleitet, diese Führung wird durch Piktogramme auf der Fahrbahn unterstützt. Radfahrende können also - mit Ausnahme von Kindern bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres und gegebenenfalls deren Begleitung - diesen Abschnitt im Seitenraum nicht legal bergabwärts befahren. Augenscheinlich funktioniert die aktuell hergestellte, markierte Querung an der Deuil-La-Barre-Straße, diese wird weiter beobachtet. Weitere Planungsüberlegungen können bei Bedarf angestellt werden. Die Möglichkeiten sind jedoch begrenzt. Bei einer möglichen Querungshilfe im Bereich der Kreuzung Karl-Bieber-Höhe/An den Kaiserpappeln müsste die Ein- und Ausfahrt für landwirtschaftliche Fahrzeuge weiter gewährleistet werden. Hier wäre eine Querschnittsaufweitung erforderlich, was kaum umsetzbar ist, da sich die angrenzenden Grundstücke weitgehend im Privatbesitz befinden und der Bereich innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets (Zone 2) liegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2024, V 1068
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gema-Gebühren bei VereinenST12.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 88 Betreff: Gema-Gebühren bei Vereinen Zu Frage 1: Nach aktueller Rechtslage müssen gemeinnützige Vereine GEMA-Gebühren bezahlen, sobald bei ihren Veranstaltungen urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich wiedergegeben wird. Eine Veranstaltung gilt als öffentlich, wenn sie nicht ausschließlich für Vereinsmitglieder bestimmt ist, wenn Eintrittsgelder erhoben werden oder wenn andere Personen wie Gäste, Zuschauer:innen oder Gemeinden teilnehmen dürfen. Typische Beispiele für öffentliche Veranstaltungen sind Vereinsfeste, Konzerte von Vereinsorchestern, Sportveranstaltungen mit Musik im Hintergrund, sowie Musik auf den Websites, in den sozialen Medien oder in den Youtube-Videos des jeweiligen Vereins. Einige Ämter und Betriebe der Stadtverwaltung Frankfurt, beispielsweise der Palmengarten mit seinen sonntäglichen Promenadenkonzerten mit Musikvereinen oder die Stabsstelle Sauberes Frankfurt, übernehmen die GEMA-Gebühren für Vereine und sehen dafür vertragliche Regelungen vor. Das AmkA übernimmt die GEMA-Gebühren beispielsweise im Rahmen von amtseigenen oder Kooperationsveranstaltungen mit Vereinen. Die neue Förderung des Landes Hessen betrifft insbesondere gemeinnützige Vereine, deren Tätigkeit dem Gemeinwohl dient und die "die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördern" (§ 52 AO). Von der Regelung erfasst sind also alle Vereine und Organisationen mit Sitz in Hessen, die unabhängig von ihrer rechtlichen Organisationsform ehrenamtlich tätig sind oder vorwiegend gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Gefördert werden können bis zu vier Veranstaltungen pro Kalenderjahr mit einer Veranstaltungsfläche von maximal 500 m², sofern kein Eintrittsgeld erhoben wird. Geförderte Bereiche sind beispielsweise Kunst, Kultur, Musik, Bildung und Sport. Zu Frage 2: In Frankfurt gibt es eine große Bandbreite kulturell aktiver Vereine, die von der Unterstützung des Landes Hessen bei den GEMA-Musikgebühren profitieren können. Dazu zählen beispielsweise Migrant:innenselbstorganisationen, Kulturvereine, Vereinsorchester, Sportvereine und Jugendvereine. Die Stadt Frankfurt am Main hat keine Kenntnis darüber, welche dieser möglichen Vereine die Unterstützung des Landes bereits in Anspruch genommen haben. Zu Frage 3 und 4: In eigener Zuständigkeit informiert das Land über seine eigenen Informationskanäle. Ob dabei gezielt bestimmte Vereine angeschrieben werden, obliegt dem Land. Im Rahmen einer Anmeldung im GEMA-Portal, werden Vereine automatisch darüber informiert, dass das Land Hessen die Kosten übernimmt. Darüber hinaus haben auch einzelne Ämter und Betriebe der Stadtverwaltung Frankfurt Informationen hinterlegt: Der Fachbereich Musik innerhalb des Kulturamtes berät in entsprechend gelagerten Fällen über die Möglichkeit der Unterstützung bei den Gema-Kosten und verweist dabei auf das Kulturportal, auf dem nähere Informationen zu finden sind: https://www.kultur-frankfurt.de/portal/de/Kulturdezernat/Kulturfoerderung/2191/2 790/0/0/11.aspx Der Palmengarten, die Stabstelle Sauberes Frankfurt und das Amt für multikulturelle Angelegenheiten informieren die Vereine vorab über die Möglichkeit der Unterstützung bei den GEMA-Kosten im Rahmen der gemeinsamen Veranstaltungs- und Aktionsplanung. Das Jugend- und Sozialamt informiert die Träger und Vereine, die sich im Zuschussbereich befinden, über eine Verteilerliste über wichtige Angelegenheiten und aktuelle Entwicklungen. Dabei werden alle Träger und Vereine gleichermaßen informiert: Es gibt in Bezug auf die Informationspolitik keine Unterscheidungen zwischen migrantischen Vereinen oder Vereinen anderer Ausrichtungen und Schwerpunkte. Als Serviceleistung für Einrichtungen und Interessierte aus dem Bereich Offene Kinder- und Jugendarbeit erscheint beispielsweise der Newsletter 51.D62, mit dem wichtige Informationen über den Fachbereich, wie z. B. über das "Gema-Paket" verbreitet werden: https://hessen.de/presse/gema-befreiung-fuer-ehrenamt-zum-1-januar-2025 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage der KAV vom 20.10.2025, KA 62
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schutz der Bevölkerung zum Jahreswechsel 2025/2026STOB 112.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 89 Betreff: Schutz der Bevölkerung zum Jahreswechsel 2025/2026 Zu Frage 1 Wie auch in den vergangenen Jahren werden in der Silvesternacht 2025/2026 ausreichend Polizei- und Rettungskräfte an den neuralgischen Plätzen wie der Zeil, dem Mainufer und im weiteren Innenstadtbereich vor Ort sein, um die größtmögliche Sicherheit für die Einwohner*innen Frankfurts und seiner Besucher*innen sicherzustellen. Darüber hinaus wird es, wie beim Jahreswechsel 2024/2025 eine Böllerverbotszone im Bereich der Zeil und des Eisernen Stegs geben. Es war in den vergangenen Jahren immer wieder zu Beschwerden von Bürger*innen gekommen, die sich über die Feinstaubbelastung, den Lärm, die Beeinträchtigung von älteren und eingeschränkten Menschen und Tieren aber auch über Unmengen von Müll an Silvester beklagten. Tatsächlich bewirkt das jährliche flächige, private Silvesterfeuerwerk in Frankfurt am Main immer eine hohe Belastung durch Feinstaub. Die Schadstoff-Konzentration erreicht dann zwischen 0 und 1 Uhr ihren Höhepunkt. In der Regel normalisieren sich die Werte erst wieder am Vormittag des 1. Januars. Die damit einhergehende Luftverschmutzung und Lärmbelastung können die Gesundheit daher zusätzlich belasten. Eine immissionsschutzrechtliche Grundlage zum Abstellen des Feuerwerks gibt es jedoch nicht, da die Grenzwerte für Feinstaub in Frankfurt am Main seit 2012 sicher eingehalten werden. Der Schwellengrenzwert in Höhe von 50 µg/m³ im Tagesmittel darf an 35 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden. Durch das Böllerverbot sollen aber auch Polizist*innen, Ordnungs- und Rettungskräfte besser geschützt werden. Gegen sie waren in den vergangenen Jahren - nicht nur in Frankfurt - Böller abgeschossen worden. Verletzungen und Sachschäden waren die Folge. Das neue Konzept war deshalb in Abstimmung mit der Polizei entstanden. Zu Frage 2 Es ist leider in der Praxis nicht möglich, sämtliche in der 1. SprengV aufgeführten Gebäude prophylaktisch zu schützen. Hierzu wären flächendeckenden Kontrollen im gesamten Stadtbereich nötig. Die Bevölkerung wird daher gebeten, im jeweiligen Einzelfall, sollten Verstöße festgestellt werden, das zuständige Polizeirevier zu informieren. Zu Frage 3 Selbstverständlich steht der Magistrat in regelmäßigem Austausch mit anderen Großstädten, so auch mit Köln und Stuttgart. Zuletzt war in Stuttgart noch nicht klar, ob es in diesem Jahr erneut ein Böllerverbot in bisherigem Ausmaß geben wird. Das bisherige Verbot hing mit einer Veranstaltung zusammen, deren Fortführung zuletzt infrage stand. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1294
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Begrünung des Vorplatzes REWE-City in PraunheimSTOB 712.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 90 Betreff: Begrünung des Vorplatzes REWE-City in Praunheim Der Magistrat begrüßt die Anregung, Teile des Vorplatzes des REWE-City an der Ludwig-Landmann-Straße 81 zu begrünen, insbesondere auch um das Mikroklima im direkten Umfeld zu verbessern. Da sich die Fläche in Privatbesitz befindet, bietet sich für eine Realisierung durch den Eigentümer das städtische Förderprogramm Klimabonus an. Gefördert werden unter anderem Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen sowie Regenwasserspeicher und Trinkbrunnen. Weitere Informationen unter Klimabonus | Stadt Frankfurt am Main. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7521
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schilder zwischen MartinLutherKingPark und Wendhammer BernadottestraßeSTOB 812.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 91 Betreff: Schilder zwischen Martin-Luther-King-Park und Wendhammer Bernadottestraße Das Verkehrszeichen 240 "Gemeinsamer Geh- und Radweg" der Straßenverkehrs-ordnung (StVO) erlaubt keine Nutzung durch Mofas. Hierzu wäre ein entsprechendes Zusatzzeichen (z.B. Zusatzzeichen 1022-11 "Mofas frei" StVO) erforderlich. Auch ist unzutreffend, dass der Martin-Luther-King-Park von Mofas befahren werden darf: Wie alle der Grünanlagensatzung unterliegenden Flächen gilt auch hier § 3 Absatz 4 Ziff. 8 derselben, der es untersagt, in diesen mit Kraftfahrzeugen zu fahren. Im Rahmen der Inspektionstätigkeit wird die Beschilderung mittelfristig im gesamten Bereich überprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.09.2025, V 1270
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Leben an der Nidda: Stufen des ehemaligen Rödelheimer Freibads wiederherstellenSTOB 712.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 92 Betreff: Leben an der Nidda: Stufen des ehemaligen Rödelheimer Freibads wiederherstellen Maßnahmen in und an Gewässern 2. und 3. Ordnung fallen in die Zuständigkeit des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF). Die SEF wird die Stufen freilegen und die Standsicherheit der Stufen überprüfen. Anschließend steht einer Nutzung nichts im Wege. Die Arbeiten sind für Anfang 2026 je nach Wetterlage vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7525
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.