Feldweg Am Backesborn wiederherstellen
Zusammenfassung
Das Freischneiden des Weges Am Backesborn im Winter ist erlaubt, um die Nutzung des Weges zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass Baumfällungen ohne Genehmigung nicht gestattet sind.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme: Prinzipiell ist das Freischneiden des Weges von Gebüschen im Zeitraum vom 01.10. bis 28.02. eines Jahres zulässig und kann vom zuständigen Amt ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) durchgeführt werden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Baumfällungen oder Rückschnitte von Bäumen ohne Genehmigung der UNB jedoch nicht zulässig sind. Die internen Gespräche mit dem/der Grundstückseigentümer:in sind noch nicht abgeschlossen, sodass noch keine abschließende Auskunft gegeben werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2025OFOF 245/14Feldweg Am Backesborn wiederherstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. September 2025OMOM 7447Feldweg Am Backesborn wiederherstellenDirektanregung
- 12. Januar 2026Sie sind hierSTST 82Feldweg Am Backesborn wiederherstellenStellungnahme
- 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 54 WochenSTST 1285Feldweg Am Backesborn wiederherstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab