Feldweg Am Backesborn wiederherstellen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 14 beantragt die Wiederherstellung des Feldwegs Am Backesborn, um die Überwucherung privater Streuobstwiesen zu verhindern. Dies ist notwendig, da der Feldweg zur verwilderten Streuobstwiese gehört und von Gehölzen in der Nähe beeinträchtigt wird.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf den im Anhang beigefügten Antrag der Kinderbeauftragten genannten Spielplätzen die Installation von Trinkwasserspendern ermöglicht werden kann. Es soll auch geprüft werden, ob temporäre Varianten möglich sind, wenn keine feste Installation möglich oder erwünscht ist.
Begründung
Das Flurstück 173, Flur 5, ist eine verwilderte Streuobstwiese in städtischem Eigentum. Es wird auf drei Seiten von einem nicht mehr als solchen erkenn- oder gar nutzbaren Feldweg (Flur 5, Flurstück 542) begrenzt (siehe Bildausschnitt aus dem Geoportal Frankfurt). Auf diesem und über diesen Feldweg hinweg wuchern die Gehölze, insbesondere Brombeeren, von Flurstück 173 auf angrenzende Streuobstwiesen. Der Feldweg sollte daher freigeschnitten und die weitere Beeinträchtigung der angrenzenden Streuobstwiesen verhindert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2025Sie sind hierOMOM 7286Trinkwasserbrunnen auf Spielplätzen im Frankfurter WestenDirektanregung
- 28. November 2025Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 2023Trinkwasserbrunnen auf Spielplätzen im Frankfurter WestenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats