Einrichtung von Tempo 30 in der Ferdinand-Porsche-Straße
Zusammenfassung
Der Vorschlag zur Einrichtung von Tempo 30 in der Ferdinand-Porsche-Straße wurde abgelehnt. Die Begründung liegt in der geringen Anzahl an Verkehrsunfällen mit Personenschaden und der fehlenden Gefahrenlage in der Umgebung. Es wird argumentiert, dass keine objektiv belegbaren Risiken vorliegen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung kann nicht entsprochen werden.
Der Verlauf der Ferdinand-Porsche-Straße weist in der Drei-Jahres-Auswertung zwei polizeiliche aufgenommene Verkehrsunfälle mit Personenschaden auf. Damit besteht keine objektiv belegbare Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Im unmittelbaren Bereich gelegene Einrichtungen oder Örtlichkeiten, bei deren eine Gefahrenlage nachgewiesen werden müsste, sind nicht vorhanden. Es besteht daher keine Grundlage für die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. September 2025OFOF 771/11Einrichtung von Tempo 30 in der Ferdinand-Porsche-StraßeOrtsbeiratsantrag · Linke
- 20. Oktober 2025OMOM 7485Einrichtung von Tempo 30 in der Ferdinand-Porsche-StraßeDirektanregung
- 12. Januar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 79Einrichtung von Tempo 30 in der Ferdinand-Porsche-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab