Einrichtung ausgewiesener Parkzonen für Elektro-Roller im Ortsbezirk 11
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant die Einrichtung von ausgewiesenen Parkzonen für Elektro-Roller in Ortsbezirk 11. Ziel ist es, die Ordnung im öffentlichen Raum zu verbessern und die Nutzung von E-Scootern zu regeln. Erwartet wird eine flächendeckende Einführung von Mobilitätsstationen bis 2029.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Stadt Frankfurt am Main vergibt seit 2022 Sondernutzungserlaubnisse für die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Diese enthalten u. a. Regeln für das korrekte Abstellen, die verpflichtende Nutzung der festen Parkzonen und eine Obergrenze für die E-Scooter-Anzahl in verschiedenen Stadtbereichen. Die Anbieter von E-Scootern führen regelmäßige Kontroll- und Umverteilungsfahrten durch.
Die Stadt Frankfurt am Main hat eine Strategie für die flächendeckende Einführung von Mobilitätsstationen entwickelt. Bis 2029 sollen hiernach bis zu 1.000 Stationsstandorte umgesetzt werden. Die Strategie hat sowohl die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittelangebote als auch die weitere Verbesserung der Ordnung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Raum zum Ziel. Die Umsetzung soll flächendeckend im gesamten Stadtgebiet erfolgen. Diese Stationen werden in der Regel auf Pkw-Stellplätzen errichtet. Inzwischen wurden im gesamten Stadtgebiet über 150 ausgewiesene Parkflächen eingerichtet, die jeweils mit einem Sperrradius von 100 Metern versehen sind - innerhalb dieses Radius ist das Abstellen der E-Scooter technisch nicht möglich. Ist die Stationsdichte hoch genug, ergibt sich daraus eine Parkverbotszone. In Bereichen mit hoher Stationsdichte, wie dem Bahnhofsviertel und weiten Teilen der Innenstadt, hat sich bereits eine solche Parkverbotszone ergeben. Auch in den Stadtteilen im Ortsbezirk 11 werden in den kommenden Jahren Mobilitätsstationen umgesetzt werden. Die individuellen Standorte der Mobilitätsstationen sowie der genaue Zeitpunkt der Umsetzung werden abhängig von Angebot und Nachfrage sowie unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit vor Ort festgelegt.
In Stadtgebieten, in denen noch keine Mobilitätsstationen errichtet wurden, ist das stationslose Abstellen der Fahrzeuge auf Gehwegen unter Berücksichtigung verschiedener Vorgaben weiterhin gestattet. Eine solche Vorgabe ist, dass eine Restgehwegbreite von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird. Die Kontrolle und Beurteilung obliegt der Städtischen Verkehrspolizei, die regelmäßig Kontrollen im ruhenden Verkehr durchführt. Behindernd abgestellte E-Scooter, etwa auf Schwerbehindertenparkplätzen oder Radwegen, werden von den Bediensteten umgestellt und entsprechende Verstöße sanktioniert. Auch in minderschweren Fällen, die ahndungswürdig sind, erfolgt eine Sanktionierung.
E-Scooter, die behindernd oder unzulässig in einer Sperrzone abgestellt sind, können zudem über eine von der Stadt Frankfurt bereitgestellte App gemeldet werden, die Leihanbieter werden sich dann kurzfristig um die Beseitigung der Fahrzeuge kümmern ("Falschparker" App von Nivel, über jeden App-Store kostenlos zu beziehen).
Zudem ist an jedem Fahrzeug eine kostenlose Hotline-Nummer des jeweiligen Anbieters zu finden, über die 24 Stunden am Tag falsch abgestellte E-Scooter gemeldet werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. September 2025OFOF 778/11Einrichtung ausgewiesener Parkzonen für Elektro-Roller im Ortsbezirk 11?Ortsbeiratsantrag · Linke
- 20. Oktober 2025OMOM 7492Einrichtung ausgewiesener Parkzonen für Elektro-Roller im Ortsbezirk 11Direktanregung
- 12. Januar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 77Einrichtung ausgewiesener Parkzonen für Elektro-Roller im Ortsbezirk 11Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab