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Anbringung von Pollern in der Eichwaldstraße, um Falschparken zu unterbinden

Vorlagentyp: STMagistrat
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Einrichtung eines absoluten Haltverbots in der Eichwaldstraße wurde umgesetzt, um die Gehwege für Fußgänger:innen sicherer und passierbarer zu gestalten. Weitere bauliche Maßnahmen, wie das Setzen von Pollern, sind jedoch nicht möglich, da sie die Barrierefreiheit gefährden würden. Die bestehenden Maßnahmen sind ausreichend, um das Haltverbot zu verdeutlichen.

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Stellungnahme des Magistrats

Die beschriebenen Maßnahmen im genannten Straßenabschnitt, insbesondere die Einrichtung des absoluten Haltverbots, wurden im Jahr 2023 vorgenommen. Ziel war es, die Gehwege für Fußgänger:innen passierbarer zu gestalten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Die aktuelle Beschilderung sowie die Markierungen im Straßenraum entsprechen den gültigen rechtlichen Vorgaben und wurden korrekt und gut sichtbar angebracht. Die bestehenden Maßnahmen sind geeignet und ausreichend, um das geltende Haltverbot zu verdeutlichen. Weitere bauliche Maßnahmen - wie z. B. das nachträgliche Setzen von Pollern - sind an der hier gegenständlichen Örtlichkeit nicht möglich, da dadurch der Gehweg dauerhaft so eingeengt werden würde, dass die notwendige Barrierefreiheit nicht mehr gewährleistet wäre. Eine punktuelle Absicherung würde die Situation ebenfalls nicht verbessern und eine Absicherung des gesamten Gehweges wäre nicht verhältnismäßig

Es handelt sich hierbei um ein bewusstes Fehlverhalten Einzelner, das nicht durch die bauliche oder verkehrsrechtliche Ausgestaltung des Straßenabschnitts verursacht wird, sondern durch mangelnde Regelbefolgung. Diesem Verhalten kann leider nicht mit weiteren straßenverkehrsbehördlichen Mitteln abgeholfen werden.

Die Eichwaldstraße wird mehrmals wöchentlich seitens der Städtischen Verkehrspolizei kontrolliert, eine weitere Steigerung der Überwachungsdichte ist personell nicht möglich. Im September 2025 wurden 52 Verwarnungen ausgestellt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. August 2025OFOF 548/4Anbringung von Pollern in der Eichwaldstraße, um Falschparken zu unterbindenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 9. September 2025OMOM 7366Anbringung von Pollern in der Eichwaldstraße, um Falschparken zu unterbindenDirektanregung
  3. 12. Januar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    STST 135Anbringung von Pollern in der Eichwaldstraße, um Falschparken zu unterbinden
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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