Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109
Zusammenfassung
Die Anregung zur Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs wird nicht unterstützt, da das Ziel bereits ohne diese Maßnahme erreicht wird. Eine separate Ausweisung wäre nicht notwendig, da der sicherere Zugang für Fußgänger bereits gegeben ist.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird nicht entsprochen. Das vom Gesetzgeber beabsichtigte Ziel verkehrsberuhigter Bereiche, einen Abschnitt innerhalb des öffentlichen Straßenverkehrsraums zu schaffen, den Fußgehende vollumfänglich und ohne besondere Gefährdung nutzen können, scheint vorliegend bereits erfüllt zu sein, auch ohne, dass dafür ein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden muss. Die Ausweisung von Parkflächen würden dem Ziel widersprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juli 2025OFOF 1467/5Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 309Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 5. September 2025OMOM 7410Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109Direktanregung
- 12. Januar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 121Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab