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Spitzengehälter bei städtischen Unternehmen deckeln

Vorlagentyp: B
15 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Dieser Bericht befasst sich mit der Deckelung von Spitzengehältern bei städtischen Unternehmen in Frankfurt am Main. Ziel ist es, die Gehälter im Einklang mit den Anforderungen der Öffentlichkeit und den Gegebenheiten des Marktes festzulegen, um einerseits qualifizierte Führungskräfte zu gewinnen und andererseits Transparenz zu gewährleisten.

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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgen

Bericht

Zu 1: Die Stadt Frankfurt am Main ist an nahezu 60 Gesellschaften mehrheitlich direkt oder indirekt beteiligt. Die Mehrheitsbeteiligungen sind sehr unterschiedlich: Dies betrifft sowohl die Größe und Struktur (von Einzelgesellschaften bis hin zu Konzernen, von Unternehmen mit wenigen Mitarbeitenden bis hin zu Gesellschaften mit mehr als 1.000 Beschäftigten) als auch die Branchen, in denen die Gesellschaften tätig sind (von Verkehr über Wirtschaft, Stadtentwicklung, Ver- und Entsorgung, Wohnungsbau, Kultur, Freizeit und Bildung, Gesundheit und Soziales). Sie bewegen sich in komplexen Märkten und müssen den Spagat zwischen Wirtschaftlichkeit und Daseinsvorsorge bewältigen. An die Expertise und Qualifikation von Geschäftsführungen der Beteiligungsgesellschaften werden daher hohe bis sehr hohe Anforderungen gestellt; die Gewinnung von qualifizierten Geschäftsführungen steht dabei auch in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen. In den Vergütungsstrukturen des öffentlichen Dienstes wäre dies nicht abbildbar.

Um gleichwohl einen Rahmen zu setzen, der es ermöglicht, in der erforderlichen Flexibilität die Unterschiedlichkeit der Unternehmen zu berücksichtigen, enthält die "Richtlinie guter Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex - für die Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Stadt Frankfurt am Main" im Abschnitt A.3.3.5 Regelungen zum Thema Geschäftsführungsvergütung. So heißt es dort u. a.: "Bei der Festlegung der Vergütung sind etwaige Konzernbezüge zu berücksichtigen. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung einschließlich eventueller Versorgungs- und Nebenleistungen sind die Aufgaben der Geschäftsführung, die persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage und der Erfolg des Unternehmens sowie das Vergleichsumfeld. Die Vergütungsstruktur, die ansonsten im Unternehmen gilt, sollte berücksichtigt werden." Der letzte Satz ist mit der Neufassung des PCGK 2023 ergänzt worden. Die Änderung ist, wie in der seinerzeitigen Gremienvorlage ausgeführt, Ergebnis des wissenschaftlichen Begleitprozesses zur Überarbeitung des Kodexes. Hier wird auch die Weiterentwicklung der Diskussion zur Transparenz der Geschäftsführervergütung seit der ersten Fassung des Kodexes berücksichtigt. Hinsichtlich eines Benchmarks von Geschäftsführungsvergütungen nutzt die Stadt Frankfurt am Main zudem seit dessen Gründung in 2016 das Vergütungsportal öffentlicher Unternehmen auf dem PCG-Forschungsportal (Zeppelin Universität), eine Studie mit besonderen Potenzialen für die öffentliche Hand, unterstützt vom Deutschen Städtetag.

Zu 2: Ohne eine entsprechende gesetzliche Regelung ist dies nicht möglich.

Die Stadt Frankfurt am Main hat im Rahmen der derzeitigen Rechtslage in Hessen die Regelung der Hessischen Gemeindeordnung im PCGK abgebildet: "Im Anstellungsvertrag ist sicherzustellen, dass der/die Geschäftsführer:in einer Veröffentlichung seiner/ihrer Bezüge im Rahmen des § 123a Abs. 2 S. 2 HGO zustimmt. Die Bezüge werden im Beteiligungsbericht differenziert nach Festvergütung, variabler Vergütung, Sachzuwendungen/Nebenleistungen (wie z. B. Dienstwagen) und Aufwand für Altersversorgung ausgewiesen." Der letzte Satz wurde im Zuge der Neufassung des PCGK von 2023 ergänzt als Ergebnis des wissenschaftlichen Begleitprozesses zur Überarbeitung des Kodexes und unter Berücksichtigung der Weiterentwicklung der Diskussion zur Transparenz der Geschäftsführungsvergütung seit der ersten Fassung des Kodexes.

Zu 3: Aufgrund der Vertraulichkeit persönlicher Daten ist dies im Rahmen der bestehenden Rechtslage nicht möglich.

Im PCGK (B.2.13) ist geregelt, dass neben der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zur Abschlussprüfung auch die Prüfung der Bezüge der Geschäftsführer:innen und leitenden Angestellten gehört. Nach A.3.3.5 ist die ordnungsgemäße Vergütung der Geschäftsführung und der leitenden Angestellten durch den/die Abschlussprüfer:in zu überprüfen und schriftlich gegenüber dem/der Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Beteiligungsdezernat zu bestätigen (Bezügebericht).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Oktober 2025NRNR 1380Spitzengehälter bei städtischen Unternehmen deckelnSTVV-Antrag · Linke
  2. 12. Januar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    BB 17Spitzengehälter bei städtischen Unternehmen deckeln
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 42 · 24.02.2026
TO I, TOP 49
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 17 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVolt
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)BFF-BIG (Kenntnis)AfD (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt; Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 41 · 02.03.2026
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 17 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfD
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)Volt (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und AfD gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Volt und FRAKTION (= Kenntnis)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 17 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Gartenpartei (Zurückweisung)Stadtv. Yilmaz (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung)

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