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Höchst: Wohnraum für das Hausprojekt "Gündi-West"

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
40 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob den Bewohner:innen des Hausprojektes "Gündi-West" die nötigen Zimmer angeboten werden können oder ob ein Ersatzobjekt gesucht werden muss. Das Hausprojekt leistet wichtige soziale Arbeit und benötigt dringend eine geeignete Unterkunft.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob den Bewohner:innen des Hausprojektes in der neu genutzten Liegenschaft des (ehemals) Parkside Hotel in der Liederbacher Straße 34 bis 36 die nötigen Zimmer angeboten werden können oder ob nach einem Ersatzobjekt für das Hausprojekt "Gündi-West" (Palleskestraße 31 bis 33) gesucht werden muss bzw. eine geeignete Liegenschaft zur Verfügung gestellt werden kann.

Begründung

Das Hausprojekt "Gündi-West" hat mit wenigen Ressourcen und viel ehrenamtlichem Einsatz ein einzigartiges Angebot in Frankfurt geschaffen und in den letzten drei Jahren bewiesen, dieses erfolgreich führen zu können. Neben der Wohnraumversorgung von 40 vormals obdachlosen Menschen bietet das Hausprojekt viele integrative Angebote für die dort Aktiven sowie den gesamten Stadtteil. Dazu zählen beispielsweise Sprachcafés, eine Sozialberatung und kulturelle Veranstaltungen, die regelmäßig und kostenlos für alle Interessierten angeboten werden. Darüber hinaus können zivilgesellschaftliche Initiativen das Café in der Palleskestraße 31 kostenlos nutzen. Durch die Arbeit der dortigen Initiativen konnte bereits Dutzenden Menschen ein selbstbestimmter Weg aus der Obdachlosigkeit und in eigene Wohnungen geebnet werden. Das Hausprojekt ist mit anderen sozialen Trägern im Stadtteil und darüber hinaus vernetzt und steht mit diesen in regelmäßigem Austausch, um Menschen bestmöglich in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen. Die aktuellen Gebäude müssen im nächsten Jahr aufgrund des dort vorgesehenen Schulbaus aufgegeben werden. Ohne ein geeignetes Ersatzobjekt besteht die Gefahr, dass all die wichtigen, mit dem Projekt verknüpften Fortschritte wieder verloren gehen und etwa 40 Personen erneut obdachlos werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Dezember 2025OFOF 1427/6Höchst: Wohnraum für das Hausprojekt „Gündi-West“Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 13. Januar 2026Sie sind hier
    OMOM 7905Höchst: Wohnraum für das Hausprojekt „Gündi-West“
    Direktanregung
  3. 5. Oktober 2026Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1456Höchst: Wohnraum für das Hausprojekt „Gündi-West“Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 6
Sitzung 2 · 09.06.2026
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 3 · 11.08.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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