Dieselaggregate in Rechenzentren
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die Anzahl und den Betrieb von Dieselaggregaten in Rechenzentren zu erhalten, um die Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt zu bewerten. Angesichts der wachsenden Internetinfrastruktur in Frankfurt ist es wichtig, die Emissionen dieser Aggregate zu überwachen und geeignete Ausgleichsmaßnahmen zu ergreifen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenFragen an den Magistrat
wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viele Aggregate mit welcher Leistung sind in Betrieb?
- Was soll in der nächsten Zeit hinzukommen?
- Auf wie viele Betriebsstunden kommen die Aggregate durchschnittlich im Jahr?
- Wie viele Tonnen an Kohlendioxid werden damit emittiert?
- Was wird als Ausgleich für die Belastung der Umwelt getan?
Kontext
Im Frankfurter Westen haben viele Dienstleister mit Rechenzentren ihren Sitz. Die Rechenzentren haben zur Sicherung ihrer Daten große Notstromdieselaggregate eingebaut. Diese müssen regelmäßig auf ihre Funktion geprüft werden. Beim Verbrennen von Dieselkraftstoff wird bekanntlich das Klimagas CO2 emittiert. Dies vorausgeschickt
Begründung
Da die Stadt Frankfurt einer der weltweit größten Internetknoten ist und der Ausbau immer weiter voranschreitet, ist es an der Zeit, auch diese Emissionen im Auge zu haben und Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um den Ausstoß zu begrenzen oder mindestens Ersatzleistungen zu ergreifen, wie z. B. Aufforstung etc.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2025OFOF 1418/6Dieselaggregate in RechenzentrenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. Januar 2026Sie sind hierVV 1355Dieselaggregate in RechenzentrenAnfrage
- 7. April 2026Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 665Dieselaggregate in RechenzentrenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen