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- Kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 sicherstellenSTOB 113.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 330 Betreff: Kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 sicherstellen Zum o.g. Anregung nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Eine wohnortnahe ärztliche und kinderärztliche Versorgung ist von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung. Die Verteilung der Zulassungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wird ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) geregelt. Diese stellen die Versorgung der Versicherten sicher und übernehmen dafür gegenüber den Krankenkassen und ihren Verbänden die Gewähr, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht. Der Magistrat hat keine Zuständigkeit zur unmittelbaren Durchführung oder Sicherstellung der vertragsärztlichen Regelversorgung. Die medizinische Akutversorgung, die Durchführung von Impfungen sowie die Wahrnehmung der U-/J-Vorsorgeuntersuchungen obliegen gemäß den Bestimmungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) ausschließlich den Leistungserbringern der vertragsärztlichen Versorgung und fallen in den Verantwortungsbereich der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH). Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen bewertet auch, ob eine Versorgungslücke im Bereich der kinderärztlichen Regelversorgung besteht. Sie kann Vorgaben zum Niederlassungsstandort einzelner Kinderärztinnen und Kinderärzte im Rahmen der geltenden vertragsärztlichen und bedarfsplanerischen Regelungen eigenverantwortlich machen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7765
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sanierung der Turnhalle der FranckeschuleSTOB 213.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 331 Betreff: Sanierung der Turnhalle der Franckeschule Zu 1. Die Turnhalle musste aus Sicherheitsgründen am 05.11.2024 aufgrund der statischen und bautechnischen Beurteilung der Trag- und Ausbaukonstruktion des Hallendaches nach Feuchteeintrag gesperrt werden. Die seitlichen Kassettendecken wurden entfernt, die Dachkonstruktion wurde durch unterschiedliche Prüfer untersucht und umfangreich überprüft; nach erfolgreicher Untersuchung wurden vorläufige Instandsetzungen mit dem Ziel einer vorläufigen Wiederinbetriebnahme ausgeschrieben. Ein grundständiges Sanierungskonzept wird derzeit erarbeitet. Aufgrund eines Wassereintritts durch ein Starkregenereignis wurde festgestellt, dass die seitliche Kassettendecke in alte Holzträger montiert wurde, demzufolge wurde die Halle gesperrt und die gesamte Kassettendecke musste demontiert werden. Die Planung für die vorläufige Wiederinbetriebnahme sieht einen Trägerrost aus Holzbalken vor, der die geschädigte Holzkonstruktion des Dachtragwerks vorübergehend abstützt. Die Maßnahme erfolgt ausschließlich in der Dachebene, sodass der Betrieb der Turnhalle uneingeschränkt fortgeführt werden kann. Die Fertigstellung und vorläufige Wiederinbetriebnahme ist für März 2026 geplant. Zu 2. Das Planungsteam erarbeitet derzeit in Abstimmung mit dem Denkmalamt ein grundständiges Sanierungskonzept für die Dachkonstruktion. Hierzu haben erste Gespräche mit dem Denkmalamt stattgefunden. Die Planung sieht einen Trägerrost aus Holzbalken vor, der die geschädigte Holzkonstruktion des Dachtragwerks vorübergehend abstützt und ertüchtigt. Ein belastbarer Terminplan für die grundständigen Sanierungen kann erst nach dem Abschluss der Abstimmungen erstellt werden. Zu 3. Die Schule nutzt aktuell Hallenzeiten bei der FTG Frankfurt, der Johanna-Tesch-Schule und der Max-Beckmann-Schule. Die Anregung des Ortsbeirats für weitere Kapazitäten hat der Magistrat aufgenommen und zur Abfrage an die Schulleitung weitergegeben. Der Schule wurden außerdem Hallenzeiten im Saalbau Bockenheim angeboten, die aus organisatorischen Gründen seitens der Schulleitung abgelehnt wurden. Weitere Hallenzeiten in unmittelbarer Nähe konnten nicht gefunden werden. Das Sportamt weist ebenfalls darauf hin, dass die Hallenkapazitäten insbesondere im Bereich des Kinder- und Jugendsports sehr begrenzt sind. Mit den Planungen zur Gesamtsanierung wird ein Konzept zum Erhalt des Schulsports in Absprache mit den Beteiligten erarbeitet. Zu 4. Die notwendigen Arbeiten zur vorläufigen Wiederinbetriebnahme wurden beauftragt und müssen bis März 2026 fertiggestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7659
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Programm für Schülerbeteiligung: Besuch von Gedenkveranstaltungen zum Holocaust in der PaulskircheSTOB 213.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 332 Betreff: Programm für Schülerbeteiligung: Besuch von Gedenkveranstaltungen zum Holocaust in der Paulskirche Der Magistrat unterstützt das Anliegen des Ortsbeirats, Schülerinnen und Schüler von Frankfurter Schulen bei Veranstaltungen im Kontext der Holocaust Erinnerungskultur verstärkt einzubinden. Hinweise zu Veranstaltungen o. ä. können über die Netzwerke und Schulverteiler des Stadtschulamtes an die Schulen verteilt und auf die Möglichkeiten der Beteiligung aufmerksam gemacht werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2025, OM 7859
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) VISTOB 513.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 333 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) VI Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7591
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nutzung des Gehwegs in der Gronauer StraßeSTOB 413.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 334 Betreff: Nutzung des Gehwegs in der Gronauer Straße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2025, OM 7617
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einrichtung einer BiciBus-Haltestelle am BrückenspielplatzSTOB 513.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 335 Betreff: Einrichtung einer BiciBus-Haltestelle am Brückenspielplatz Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, weiterhin keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6117
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Maßnahmen gegen erhöhte Geschwindigkeit in der Sindlinger BahnstraßeSTOB 613.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 336 Betreff: Maßnahmen gegen erhöhte Geschwindigkeit in der Sindlinger Bahnstraße Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass zunächst mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen keine Daten aus Geschwindigkeitskontrollen vor. Es wird eine Testmessung nach den Winterferien erfolgen. Weitere Maßnahmen werden anhand der Ergebnisse entschieden. Dazu gehört auch die Prüfung, ob diese Örtlichkeit für den Enforcement-Trailer geeignet ist, der gemäß einschlägigem ministeriellen Erlass wie eine stationäre Anlage zu behandeln ist und daher eine Genehmigung für den jeweiligen Standort benötigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7733
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Griesheim: Mehr Radbügel für Alte Falterstraße und Waldschulstraße - sichere Abstellplätze für nachhaltige Mobilität im QuartierSTOB 613.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 337 Betreff: Griesheim: Mehr Radbügel für Alte Falterstraße und Waldschulstraße - sichere Abstellplätze für nachhaltige Mobilität im Quartier Der Magistrat entspricht der Anregung. Im Bereich der Alten Falterstraße 16 ist eine Anpassung der Gehwege und der Fahrbahn geplant, um Wasseransammlungen künftig zu vermeiden. Diese Maßnahme wird - abhängig von der zuvor laufenden Bautätigkeit der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH - im Laufe des Jahres 2026 umgesetzt. Im Anschluss werden dort drei Radbügel montiert. Da sich die Flächen im Gehwegbereich vor dem Gebäude Alte Falterstraße Hausnummer 16 nicht vollständig im öffentlichen Eigentum befinden und die Fußgängerüberwege und die Sichtbeziehungen auf diese von Einbauten freizuhalten sind, werden die Radbügel am Fahrbahnrand platziert. In der Waldschulstraße unmittelbar vor der Apotheke ist ein Parkplatz für Menschen mit einer Behinderung eingerichtet. Um diesen Stellplatz herum sollen die Flächen freigehalten werden, um das Rangieren sowie Ein- und Aussteigen auch mit Gehilfen zu ermöglichen. Daher kommen Radbügel direkt vor der Hausnummer 43a nicht in Betracht. Die angeregten Radbügel werden deshalb südlich angrenzend vor der Ahornstraße 1 auf dem angelegten, rund neun Meter langen Parkstreifen installiert. Dort darf regulär nur ein Pkw parken, die übrige Fläche bietet ausreichend Raum für Radbügel. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7509
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zeilsheim: Neuerschließung eines Fahrradweges ausgehend von Hohe Kanzel über das Feld zum Parkplatz der Ballsporthalle auf der SilostraßeSTOB 613.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 338 Betreff: Zeilsheim: Neuerschließung eines Fahrradweges ausgehend von Hohe Kanzel über das Feld zum Parkplatz der Ballsporthalle auf der Silostraße Der Magistrat steht der Anregung des Ortsbeirats 6, eine sichere Radverkehrsverbindung zwischen Zeilsheim und Höchst zu schaffen, positiv gegenüber. Das Augenmerk richtet sich auf die bestehenden Verkehrsflächen, da ein Neubau eines Weges über Grundeigentum Dritter derzeit nicht realisierbar erscheint. Die erforderlichen Flächen befinden sich größtenteils in Privateigentum. Entsprechend wäre ein Grunderwerb in erheblichem Umfang notwendig, der in absehbarer Zeit nicht geleistet werden kann. Zudem wird die angeregte Verbindung nicht im Radverkehrskonzept für den Frankfurter Westen erwähnt. Deshalb stehen in diesem Zusammenhang insbesondere die Pfaffenwiese und die Weiterführung (Silostraße bzw. Höchster-Farben-Straße) im Vordergrund. Der Anschluss an die Höchster-Farben-Straße soll mittelfristig für den Radverkehr attraktiver gestaltet werden, sodass auch der dort vorgesehene Anschluss an den Radschnellweg sicher gestaltet werden kann. Entlang der Silostraße stehen Maßnahmen zur sicheren Radverkehrsführung vor der Anordnung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7503
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schüler nicht an den Haltestellen stehen lassen: Mehr Kapazität durch Verstärkerfahrten von Zeilsheim nach Höchst!STOB 613.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 339 Betreff: Schüler nicht an den Haltestellen stehen lassen: Mehr Kapazität durch Verstärkerfahrten von Zeilsheim nach Höchst! Zu 1.a) Die Einführung je einer zusätzlichen Fahrt in den Schulverkehrsspitzen erfolgt ab dem Fahrplanwechsel am 14.12.2025. Die zusätzlichen Fahrten werden auf der Linie 53 um 7:15 Uhr ab Zeilsheim Bahnhof sowie um 13:25 Uhr ab Höchst Ludwig-Scriba-Straße angeboten. Zuvor war bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 die Kapazität durch den Einsatz von mehr Gelenkbussen auf der Linie 53 erhöht worden. Zum darauffolgenden Fahrplanwechsel im Dezember 2026 wird das Fahrtenangebot am Morgen noch weiter ausgebaut werden. Zu 1.b) Außer im Nachtverkehr werden alle Fahrten der Linie M55 und zwei morgendliche Verstärkungskurse der Linie 53 mit Gelenkbussen betrieben, die übrigen Fahrten der Linie 53 und die Linie X53 insgesamt mit Standard-Linienbussen. Es gibt keine Möglichkeiten, den Gelenkbus-Anteil kurzfristig zu erhöhen. Mit dem Verkehrsunternehmen, dass die betreffenden Linien bedient, wurde - zusätzlich zu den Routinegesprächen - explizit die Frage der Fahrzeugverfügbarkeit diskutiert. Auf die Priorität von Schulfahrten wurde hingewiesen. Zu 2. Auf den betroffenen Buslinien X53, 53 und M55 kommen kontinuierlich Fahrzeuge mit einem Automatischen Fahrgastzählsystem (AFZS) zum Einsatz. Es liegt somit eine große Menge an Zähldaten vor. Ergänzend hat traffiQ eine Betriebsbeobachtung durchgeführt. Zu 3. Spezielle Schulbusse werden von der Stadtverwaltung dann bestellt, wenn - die Zuweisung durch das staatliche Schulamt vorliegt und - die Fahrzeit gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz 45 Minuten inklusive mindestens zweimaligem Umsteigen gegeben ist. Derzeit eingerichtete Schulbuslinien aus Zeilsheim führen zum "Neuen Gymnasium Frankfurt" und zur "KGS Niederrad". Weitere Schulbuslinien liegen im Frankfurter Westen nicht vor und sind derzeit nicht in Planung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7504
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sossenheim: Fuß-/Radweg entlang der A66 Richtung Frankfurt HöchstSTOB 613.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 340 Betreff: Sossenheim: Fuß-/Radweg entlang der A66 Richtung Frankfurt Höchst Der Magistrat hat der Anregung entsprochen. Der Weg, der Teil des Frankfurter Radnetzes ist, wurde im Spätsommer 2025 instandgesetzt und ist mit dem Verkehrszeichen 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatz "Rad und Anlieger frei" beschildert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4007
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Haltebuchten heben, Hürden senken - Barrierefreiheit auf der Buslinie M46 im EuropaviertelSTOB 113.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 341 Betreff: Haltebuchten heben, Hürden senken - Barrierefreiheit auf der Buslinie M46 im Europaviertel Der Magistrat hat den Sachstand des barrierefreien Ausbaus der genannten Bushaltestellen abgefragt: Bushaltestelle "Platz der Einheit" (beide Richtungen) in der Brüsseler Straße Nach einem gemeinsamen Ortstermin Mitte November 2025 zwischen traffiQ und dem Baubezirk des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) prüft das ASE derzeit die tiefbauliche Machbarkeit, die zu Bushaltestellen umgewidmeten Parkbuchten mit vertretbarem Aufwand zeitnah aufzupflastern und damit auf Gehwegniveau anzuheben. Dies würde den Fahrgastwechsel deutlich erleichtern. Eine abschließende Bewertung steht noch aus. Ersatzhaltestelle "Stephensonstraße" (stadtauswärts) auf der Nordseite der Europa-Allee Die reguläre, barrierefrei ausgebaute Bushaltestelle "Stephensonstraße" (stadtauswärts) der Linie M46 befindet sich vor dem Grundstück Europa-Allee 66-68, das seit 2021/2022 bebaut wird. Der zugehörige Gehwegabschnitt einschließlich Haltestelle ist für das Hochbauvorhaben gesperrt und teilweise zurückgebaut. Die als Ersatz eingerichtete Haltestelle in einer Parkbucht eines benachbarten Grundstücks bietet nur eingeschränkten Komfort. Nach aktuellem Planungsstand bleibt der Gehweg voraussichtlich bis Mitte 2026 gesperrt. Ein besser geeigneter Standort für eine Ersatzhaltestelle steht nicht zur Verfügung. Angesichts des fortgeschrittenen Bauprozesses und der verbleibenden Restlaufzeit von rund sechs Monaten wird davon abgesehen, die Parkbucht der Ersatzhaltestelle provisorisch anzuheben. Da die Bushaltestellen entlang der Europa-Allee vergleichsweise eng beieinander liegen, wird auf die benachbarten barrierefreien Haltestellen "Dubliner Straße" (ca. 280 m Entfernung) und "Europagarten/Messe West" (ca. 360 m Entfernung) verwiesen, die alternativ genutzt werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7075
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Leipziger Straße: grün und sicher gestaltenSTOB 213.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 342 Betreff: Leipziger Straße: grün und sicher gestalten Zu 1.: Aufgrund der geringen Breite des rund zehn Quadratmeter großen Streifens vor dem Zugang zur U-Bahn-Station Leipziger Straße 62 ist eine Aufstellung von Pflanzkübeln nicht möglich. Eine Entsiegelung der Fläche ist grundsätzlich möglich, eine fachgerechte Begrünung jedoch nicht realistisch. Der Streifen ist mit etwas mehr als einem Meter sehr schmal; um ein Überfahren oder Beparken zu verhindern, wären zusätzliche Poller erforderlich, wodurch sich die nutzbare Fläche weiter verringern würde. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich unter der Fläche unterirdische Bauwerke der angrenzenden U-Bahn oder der Rolltreppen befinden, was eine Bepflanzung im Boden erheblich erschweren oder unmöglich machen würde. Eine Patenschaft zur Pflege eines Mikrobeets bietet sich zudem hier auch nicht an, da aufgrund der nahen Fahrbahn Patinnen und Paten gefährdet werden können. Zu 2.: Ein Beparken der Fläche ist bereits heute unzulässig. Aufgrund der schmalen Fahrbahn ergibt sich an dieser Stelle gemäß Straßenverkehrs-Ordnung ein absolutes Haltverbot, sodass weder zusätzliche Markierungen noch eine Beschilderung erforderlich sind. Nach den Vorgaben der StVO sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo sie zwingend notwendig sind; diese Voraussetzung ist hier nicht gegeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7653
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Runder Tisch Verkehrsleitung DippemessSTOB 413.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 343 Betreff: Runder Tisch Verkehrsleitung Dippemess Der Anregung wird entsprochen. Es wird auf die Stellungnahme ST 133 (OM 6331) vom 12.01.2026 verwiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2025, OM 7619
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrssicherheit in der RückertstraßeSTOB 413.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 344 Betreff: Verkehrssicherheit in der Rückertstraße Bei der Rückertstraße handelt es sich um eine Tempo 30-Zone. Eine entsprechende, eindeutige Beschilderung ist gut sichtbar, sowohl von der Sonnemannstraße, als auch von der Ostendstraße kommend installiert. Insbesondere im nördlichen Teil der Rückertstraße unterstützen die schmale Fahrbahn und das Straßenbild den Charakter der Tempo-30-Zone. Weitere Maßnahmen zur Kennzeichnung sind aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht nicht erforderlich. Es wurden bereits in der Vergangenheit Geschwindigkeitskontrollen in der Rückertstraße durchgeführt, allerdings wurden bei diesen Kontrollen keinerlei Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Die Anregung wurde zum Anlass genommen erneut eine Geschwindigkeitskontrolle durchzuführen. In einem Zeitraum von 1,5 Std wurden lediglich 53 Fahrzeuge gemessen, wovon eines die Geschwindigkeit in einem ahndungsfähigen Bereich überschritt. Diese Ergebnisse rechtfertigen keine weiteren Kontrollen, da diese zu Lasten stärker gefährdeter Straßen gehen würden. Hinsichtlich der Anregung zur Aufstellung eines Dialog-Displays ist festzustellen, dass sich im Ortsbezirk bereits fünf entsprechende Standorte befinden, welches turnusmäßig bedient werden. Die Einrichtung eines weiteren Standorts würde ebenfalls zulasten anderer Einsatzorte erfolgen. Den Punkten der Anregung wird demnach nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2025, OM 7624
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Unterstützung der Feierlichkeiten zum 200-jährigen Jubiläum der Kirche St. Dionysius in SindlingenSTOB 613.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 345 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Unterstützung der Feierlichkeiten zum 200-jährigen Jubiläum der Kirche St. Dionysius in Sindlingen Der Magistrat stellt der Katholischen Pfarrei Sankt Margareta Frankfurt finanzielle Mittel in Höhe von maximal 600,00 Euro für die Realisierung der Feierlichkeiten zum 200-jährigen Jubiläum der Kirche St. Dionysius in Sindlingen zur Verfügung. Die im Beschluss genannte Abrechnung, die Voraussetzung für die Beteilung des Ortsbeirates ist, wurde im Dezember 2025 eingereicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.04.2025, OIB 399
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sanierung von Kinderbetreuungseinrichtungen im NordendSTOB 313.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 346 Betreff: Sanierung von Kinderbetreuungseinrichtungen im Nordend Im Kinderzentrum Gellertstraße (KiZ 045) sind für das Jahr 2026 umfassende Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. Neben der Erneuerung der technischen Anlagen wird durch die Baumaßnahme auch zusätzlicher pädagogisch nutzbarer Raum innerhalb der Einrichtung geschaffen. Für die Dauer der Bauarbeiten ist eine Auslagerung in die bestehende Pavillonanlage in der Parkanlage an der Anne-Frank-Straße vorgesehen, was eine Verlängerung der Baugenehmigung für diese Anlage nötig macht, die momentan vorbereitet wird. Die bereits angestoßene Planung der Sanierungsmaßnahme im Kinderzentrum Hartmann-Ibach-Straße (KiZ 008) konnte aufgrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung zunächst nicht weiterverfolgt werden. Die hierfür erforderlichen Mittel müssen für den Haushalt 2027 ff. erneut angemeldet werden. Zu 1 c) Grundsätzlich erfolgt bei Kita Frankfurt die Überwachung über eine CAFM-Software (Computer-Aided Facility Management-Software). Hierbei handelt es sich um eine Softwarelösung zur digitalen Planung, Steuerung und Verwaltung von Immobilien, technischen Anlagen und Infrastruktur über deren gesamten Lebenszyklus. Dieses Monitoring wird vor Ort ergänzt durch eine einmal im Monat stattfindende Begehung der Einrichtungen von Kita Frankfurt durch eine Elektrofachfirma. Bei diesen Begehungen werden die ortsfesten und ortsbeweglichen elektrischen Betriebsmittel überprüft und erforderliche Sofortmaßnahmen umgesetzt. Darüber hinaus findet ein routinemäßiger Besuch (zweiwöchig) eines Hausmeisterdienstes in den Einrichtungen von Kita Frankfurt statt. Dieser Hausmeisterdienst erbringt kleinere Instandhaltungsdienste in den Kinderzentren und meldet an das zentrale Liegenschaftsmanagement von Kita Frankfurt, wenn darüberhinausgehende Maßnahmen (Instandhaltungen, Reparaturen, Erneuerungen usw.), erforderlich sind. Weiterhin werden die Gebäude regelmäßig durch unabhängige Ingenieure oder entsprechende Sachverständige bewertet. Bei Bedarf werden Experten mit einem Monitoring beauftragt, z.B. bei Rissbildungen im Mauerwerk, welche dann regelmäßig durch ein geeignetes Überwachungsverfahren beobachtet werden. Dieses Monitoring erfasst und bewertet qualitative und quantitative Veränderungen (z.B. durch Differenzmessungen). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.09.2025, V 1271
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Trägervergabe SuchthilfezentrumNR12.02.2026 · GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2026, NR 1540 Betreff: Trägervergabe Suchthilfezentrum Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvortrag M 205 "Trägervergabe Suchthilfezentrum" wird mit folgender Maßgabe zum Betrieb des Hilfezentrums Nidda 76, der die Vergabe an die Träger der niedrigschwelligen Drogenhilfe verbindlich regelt, beschlossen: 1. Steuerung Die Steuerung innerhalb des Hilfezentrums (insbesondere Zugang und niedrigschwelliger Erstkontakt, Orientierung im Haus, Wegeführung) erfolgt zentral durch das Drogenreferat der Stadt Frankfurt nach dem WINDIB-Prinzip. Das Drogenreferat wird mit eigener Präsenz im Haus verortet und übernimmt eine übergeordnete Koordinations- und Steuerungsrolle innerhalb der Multi-Träger-Struktur des Hilfezentrums. 2. Clearing Das Clearing (Prüfung akuter Gefährdungslagen, Abklärung individueller Hilfebedarfe, Aufzeigen von Ausstiegsperspektiven, Einleitung von Anschlussmaßnahmen) liegt in der Zuständigkeit des Trägers JJ. 3. WINDIB als verbindlicher gemeinsamer Rahmen WINDIB wurde gemeinsam von allen beteiligten Trägern mitentwickelt und bildet damit den verbindlichen fachlichen und organisatorischen Rahmen für das Projekt. WINDIB bildet damit zugleich den fachlichen Bezugsrahmen für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung niedrigschwelliger Angebote der Drogenhilfe insgesamt. Dies bedeutet ausdrücklich: Alle beteiligten Träger arbeiten entlang der WINDIB-Logik, insbesondere mit Blick auf Ausstiegsorientierung, strukturierte Übergänge, klare Zuständigkeiten sowie eine gesteuerte Fallführung. 4. Medizinisch-psychiatrischer Bereich Der medizinisch-psychiatrische Bereich wird durch die Malteser verantwortet. Substitutionsbehandlungen werden von JJ durchgeführt. Die fachliche Begleitung und Qualitätssicherung des Hilfezentrums - insbesondere an den Schnittstellen zwischen medizinischer Versorgung, psychiatrischer Stabilisierung und Suchthilfe - erfolgt in enger Kooperation mit den psychiatrischen Kliniken in Frankfurt. Um eine zielführende Kooperation zu gewährleisten werden verbindliche Kooperationsvereinbarungen getroffen. Der dazu einzuberufende Beirat wird von Dr. Mathias Luderer verantwortet. 5. Aufgabenteilung der Träger · der Träger Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. (JJ) wird beauftragt, die Konsumbereiche innen und außen und den Café- und Aufenthaltsbereich inklusive Clearing zu betreiben sowie Substitutionsbehandlungen durchzuführen · die Träger "Integrative Drogenhilfe e.V. (idh) und die "Aidshilfe Frankfurt" (AHF) als kooperierende Träger werden beauftragt, das Hygienecenter, die Notübernachtung inklusive Tagesruhebereich sowie den Frauenbereich zu betreiben · der Träger "Malteser Suchthilfe Frankfurt" wird beauftragt, den medizinisch-psychiatrischen Bereich zu betreiben Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 205 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 18.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 129 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1540 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1545 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen AfD (= Ablehnung); CDU und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und Volt (= Annahme); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 205 und NR 1540 = Ablehnung, NR 1545 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) ÖkoLinX-ELF (M 205 und NR 1540 = Enthaltung, NR 1545 = Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1540 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1545 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 205, NR 1540 und NR 1545 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (M 205 und NR 1540 = Enthaltung, NR 1545 = Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 20 Beschluss: 1. Der Vorlage M 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1540 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1545 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7335, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 53-6
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Unterstützung Glauburgfest 2025OFOB 312.02.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2026, OF 1001/3 Betreff: Unterstützung Glauburgfest 2025 Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv-V., § 4994/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, das Glauburgfest am 29.06.2025 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz angesichts des entstandenen Defizits mit bis zu 6.000 € aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" (E92/2023) zu bezuschussen. Die zugrunde liegende Kalkulation stellt sich wie folgt dar: Defizit Glauburgfest 29.06.2025 -7.284,06 € Overhead-Kosten und sonstige Ausgaben: regelmäßige Kosten, hälftig beide Feste (Stromkosten, Bankgebühren, Versicherung, Webseite etc.) - 695,18 € Sonstige Kosten (33 % Anteil Verein), hälftig beide Feste Anschaffungen, Reparaturen, Verbrauchsmaterial, Festausrüstung, diverse Elektroinstallationen -102,00 € Mitgliedsbeiträge 2025 (78 Mitglieder) hälftig + 975,00 € Begründung: Es handelt sich um nichtkommerzielle Feste mit langer Tradition, die von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und -gruppen besucht werden und die durch ihre vielfältigen Angebote für Kinder und Ältere, Familien und Singles, Alteingesessene und Zugezogene für mehr Lebensqualität und Zusammengehörigkeit im Stadtteil sorgen. Die Einzelaufstellungen für die beiden Feste liegen vor und können jederzeit eingesehen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.02.2026, OF 1009/3 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Initiative OI 143 2026 1. Die Vorlage OF 1001/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1009/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1009/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterstützung Weihnachtsbasar 2025OFOB 312.02.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2026, OF 1002/3 Betreff: Unterstützung Weihnachtsbasar 2025 Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv-V., § 4994/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, das Weihnachtsbasar am 07.12.2025 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz angesichts des entstandenen Defizits mit bis zu 6.000 € aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" (E92/2023) zu bezuschussen. Die zugrunde liegende Kalkulation stellt sich wie folgt dar: Defizit Weihnachtsbasar 07.12.2025 - 4.742,86 € Overhead-Kosten und sonstige Ausgaben: Regelmäßige Kosten, hälftig beide Feste (Stromkosten, Bankgebühren, Versicherung, Webseite etc.) - 695,18 € Sonstige Kosten (33 % Anteil Verein), hälftig beide Feste (Anschaffungen, Reparaturen, Verbrauchsmaterial, Festausrüstung, diverse Elektroinstallationen etc.) -102,00 € Mitgliedsbeiträge 2025 (78 Mitglieder), hälftig + 975,00 € -4.565,04 € Begründung: Es handelt sich um nichtkommerzielle Feste mit langer Tradition, die von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und -gruppen besucht werden und die durch ihre vielfältigen Angebote für Kinder und Ältere, Familien und Singles, Alteingesessene und Zugezogene für mehr Lebensqualität und Zusammengehörigkeit im Stadtteil sorgen. Die Einzelaufstellungen für die beiden Feste liegen vor und können jederzeit eingesehen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.02.2026, OF 1010/3 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Initiative OI 144 2026 1. Die Vorlage OF 1002/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1010/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1010/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einheitliches Schrägparken in der Glauburgstraße wiederherstellenOFOB 312.02.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2026, OF 1003/3 Betreff: Einheitliches Schrägparken in der Glauburgstraße wiederherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkanordnung in der Glauburgstraße wieder einheitlich auf Schrägparken umzustellen. Begründung: Beim Ortsbeirat sind zuletzt mehrere Klagen von Anwohnern aus diesem Wohnblock eingegangen, die den sukzessiven Wegfall von Parkmöglichkeiten bei gleichzeitig deutlich gestiegener Gebühr für den Anwohnerparkausweis beklagen. Insbesondere durch zusätzliche Parkverbote in der Gluckstraße sowie durch die Straßenarbeiten in der Spohrstraße hat sich die Parksituation weiter verschärft. Viele Frankfurterinnen und Frankfurter sind als Pendler auf einen eigenen PKW angewiesen. Die veränderte und uneinheitliche Parkanordnung in der Glauburgstraße hat den bestehenden Parkdruck weiter erhöht und die Situation zusätzlich unübersichtlich gemacht. Eine einheitliche Anordnung des Schrägparkens schafft klare Verhältnisse und trägt den Bedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohner Rechnung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1003/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme); CDU (= Enthaltung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mietenstopp bei der Nassauischen HeimstätteOFOB 312.02.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2026, OF 1005/3 Betreff: Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert - den Forderungen des zivilgesellschaftlichen "Bündnis für einen Mietpreisstopp" folgend - über seine Aufsichtsrät*innen Einfluss auf die öffentliche Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte (NH) zu nehmen, um einen Mietenstopp bei der NH zu erreichen. Damit sollen Mieterhöhungen auf höchstens ein Prozent im Jahr begrenzt werden. 2. Die Regelung des Mietenstopps soll unabhängig vom Einkommen für alle knapp 60.000 Mieter*innen der NH gelten. 3. Der Mietenstopp bei der NH gilt für mindestens zehn Jahre. Begründung: Seit 2019 galt bei der mehrheitlich landeseigenen Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte (NH) der sogenannte Mietenstopp. Damit wurden Mieterhöhungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen auf maximal fünf Prozent in fünf Jahren begrenzt. Diese Mietpreisbegrenzung galt jedoch nicht für alle Mieter*innen, sondern nur für Haushalte, deren jährliches Bruttoeinkommen 63.000 Euro nicht überstieg. Von dieser Regelung profitierten etwa zwei Drittel der Haushalte der knapp 60.000 NH-Wohnungen. Sie ist Ende 2023 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Sich von diesem wichtigen wohnungspolitischen Instrument zu verabschieden, war sozialpolitisch fatal. Besonders Mieter*innen mit geringem Einkommen, die dringend auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind und angesichts steigender Lebenshaltungskosten immer weniger Geld zur Verfügung haben, sind seitdem großen finanziellen Belastungen ausgesetzt. Im Nordend steigen die Mieten besonders stark und es sind kaum noch bezahlbare Wohnungen zu finden. Verdrängung findet täglich statt. Auch die im September 2024 eingeführte "Mietenstrategie" bringt kaum Entlastungen, denn sie erlaubt Mieterhöhungen von bis zu zehn Prozent alle drei Jahre. Damit liegt die NH nur wenig unter den gesetzlich maximal möglichen Mieterhöhungen von 15 Prozent in drei Jahren, die Vermieter*innen in Frankfurt verlangen können. Die aktuelle Regelung bei der NH erlaubt Mieterhöhungen von monatlich bis zu 55 Euro in Südhessen, also auch in Frankfurt, und stellt einen sprunghaften Anstieg bezüglich der Mietbelastung dar. Vor einem Jahr im September 2024 hatte die Stadt Frankfurt angekündigt, "für ihr Stadtgebiet die rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten einer weitergehenden Mietpreisbegrenzung der NHW-Wohnungen zu prüfen". Planungsdezernent Marcus Gwechenberger (SPD) sagte: "Ziel sei eine niedrigere prozentuale Grenze für Mieterhöhungen als die allgemein vorgesehenen zehn Prozent" ((Manus, Christoph (2024): Wohnen in Hessen: Nassauische Heimstätte begrenzt Mieten weniger stark, in: https://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/nassauische-heimstaette-miete-wird-we niger-stark-begrenzt-93323608.html (letzter Zugriff: 4.11.2025)). Seitdem wurde jedoch keine größere Mietpreisbegrenzung für Wohnungen der NH in Frankfurt beschlossen. Das "Bündnis für einen Mietpreisstopp" hat über 1.600 Unterschriften in verschiedenen NH-Siedlungen in Frankfurt gesammelt und die NH-Geschäftsführung am 8. November 2025 bei einer Kundgebung in einer NH-Siedlung in Niederrad damit konfrontiert. Im Bündnis engagieren sich zahlreiche Gruppen und Initiativen, wie z.B. die Nachbarschaftsinitiative Nordend-Bornheim-Ostend, Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V., Mitglieder der Gewerkschaften ver.di und der IG Metall in Frankfurt und auch Professor*innen der Goethe-Universität Frankfurt. Das zeigt, dass sich eine Mehrheit unter den betroffenen Mieter*innen gemeinsam mit vielen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen für einen Mietenstopp ausspricht und eine soziale Mietenpolitik bei der landeseigenen Wohnungsgesellschaft einfordert. Auch die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Holding (ABG) hat ihren Mietenstopp bis 2030 verlängert. Die NH, die wirtschaftlich gut aufgestellt ist und 2024 einen Gewinn von 34,7 Millionen Euro erzielt hat, sollte dem Beispiel der Stadt Frankfurt folgen und ebenfalls einen Mietenstopp mit einer jährlichen Mieterhöhungsgrenze von einem Prozent einführen. Als öffentliche Wohnungsgesellschaft muss die NH ihrem Auftrag der sozialen Wohnraumversorgung nachkommen und dauerhaft günstigen Wohnraum bereitstellen. Auch der positive Effekt auf den Mietspiegel ist nicht zu unterschätzen: Steigen die Mieten der NH weniger an, können auch die umliegenden Mieten nicht drastisch erhöht werden. Daher ist es dringend notwendig, die Mieten stärker zu begrenzen, um den Mieter*innen eine dringend notwendige Atempause zu verschaffen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8187 2026 Die Vorlage OF 1005/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und Volt (= Ablehnung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Entfernung von Parkplätzen vor der Gluckstraße 8OFOB 312.02.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2026, OF 1006/3 Betreff: Entfernung von Parkplätzen vor der Gluckstraße 8 Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XII. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, - aus welchen konkreten Gründen die Entfernung der Parkplätze vor dem Anwesen Gluckstraße 8 sowie die Anordnung des absoluten Haltverbots erfolgt sind, - ob im Vorfeld alternative Lösungen geprüft und gegeneinander abgewogen wurden, insbesondere unter Einbeziehung der vorhandenen Einfahrt neben dem Gebäude, - welche fachlichen, rechtlichen oder verkehrsorganisatorischen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren, - ob vergleichbare Maßnahmen auch an anderen Stellen im Nordend vorgesehen sind oder künftig in Betracht gezogen werden und welche Kriterien hierfür angewendet werden. Begründung: Im Zuge der Entfernung der Parkplätze und der Einrichtung eines absoluten Haltverbots vor dem Anwesen Gluckstraße 8 ist im unmittelbaren Umfeld Parkraum entfallen. Da der Parkdruck im Nordend ohnehin hoch ist, wird diese Veränderung von Anwohnerinnen und Anwohnern als spürbar wahrgenommen. Daher ist es wichtig zu erfahren, welche fachlichen, rechtlichen und organisatorischen Gesichtspunkte in die Entscheidung eingeflossen sind und wie die Abwägung im Einzelnen erfolgt ist. Zudem ist von Interesse, ob es sich um eine singuläre Maßnahme handelt oder ob vergleichbare Anpassungen auch in anderen Bereichen des Nordends in Betracht gezogen werden können. In diesem Zusammenhang soll transparent werden, nach welchen Kriterien entsprechende Entscheidungen grundsätzlich getroffen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1006/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Strafgebühr für sogenanntes Wildpinkeln aussetzenOFOB 312.02.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2026, OF 1007/3 Betreff: Strafgebühr für sogenanntes Wildpinkeln aussetzen Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XII. Wahlperiode) BT: Strafgebühr für sogenanntes Wildpinkeln aussetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das zum 1. Oktober stark erhöhte Bußgeld für sogenanntes "Wildpinkeln" auszusetzen, bis alle Parks im Nordend sowie stark frequentierte Plätze mit ganzjährig zugänglichen, funktionsfähigen Toiletten ausgestattet sind. Begründung: Zum 1. Oktober wurde die Strafe für Wildpinkeln von 70 Euro auf 300 Euro erhöht. Ziel ist eine Verbesserung der Sauberkeit im öffentlichen Raum. Sauberkeit und Ordnung sind zentrale Voraussetzungen für Lebensqualität und Sicherheit im Nordend. Wildpinkeln stellt insbesondere an stark frequentierten Orten ein reales Problem dar und darf nicht folgenlos bleiben. Ordnungspolitik setzt jedoch funktionierende Rahmenbedingungen voraus. Eine drastische Erhöhung des Bußgeldes ersetzt keine fehlende Infrastruktur. Ein dringendes körperliches Bedürfnis verschwindet nicht durch höhere Strafen. Ohne erreichbare, ganzjährig zugängliche Toiletten fehlt eine zumutbare Alternative. Seit Jahren bestehen im Nordend Defizite bei öffentlichen Toiletten. Teilweise sind Anlagen nur saisonal oder eingeschränkt geöffnet, etwa im Günthersburgpark oder am Matthias-Beltz-Platz. Ein Bußgeld in der jetzigen Höhe ist erst dann verhältnismäßig und wirksam, wenn die notwendige Infrastruktur flächendeckend vorhanden ist. Die Stadt muss die Voraussetzungen schaffen, bevor sie Sanktionen verschärft. Bis dahin ist das erhöhte Bußgeld auszusetzen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1007/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Niederrad: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der FrauenhofstraßeOFOB 512.02.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2026, OF 1687/5 Betreff: Niederrad: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Frauenhofstraße Vorgang: V 356/12 OBR 5; ST 1082/12 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die in der Stellungnahme ST 1082 aus 2012 angekündigte Freigabe der Frauenhofstraße für den Radverkehr nunmehr zeitnah umzusetzen. Begründung: Ein entsprechender Prüfantrag wurde vom Ortsbeirat im Jahr 2012 gestellt und im gleichen Jahr vom Magistrat positiv beantwortet. Da außer einer entsprechenden Beschilderung lediglich eine kleine Baumaßnahme an der Gehwegnase vor dem Blumenladen notwendig ist, erwartet der Ortsbeirat eine baldige Umsetzung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.04.2012, V 356 Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST 1082 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8249 2026 Die Vorlage OF 1687/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Eingeschränktes Halteverbot im Bereich zweier SenioreneinrichtungenOFOB 1212.02.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2026, OF 676/12 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot im Bereich zweier Senioreneinrichtungen Vorgang: OM 6888/25 OBR 12; ST 1477/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten seine ST 1477/12 vom 05.09.2025 umzusetzen. Begründung: Zu der OM 6888/12 vom 25.04.2025 teilt der Magistrat fünf Monate später mit, dass der Anregung entsprochen wird. Nach weiteren fünf Monaten fehlt es noch an der Umsetzung, so dass daran zu erinnern ist, da der Bedarf für die Pflegedienste unverändert gegeben ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6888 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1477 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8278 2026 Die Vorlage OF 676/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sachstandsanfrage zum Denkmalschutz Carbone, Talstraße 112OFOB 1212.02.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2026, OF 677/12 Betreff: Sachstandsanfrage zum Denkmalschutz Carbone, Talstraße 112 Vorgang: OM 4321/23 OBR 12; ST 2061/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bei der zuständigen Abteilung des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen nach dem aktuellen Sachstand sich zu erkundigen und dem Ortsbeirat darüber zu berichten. Begründung: Der Stellungnahme vom 16.10.2023 ist zu entnehmen, es werde sich Seiten des Landesamtes "im Rahmen der systematischen, stadtteilweise erfolgenden Nacherfassung mit dem Komplex näher befassen, wobei auch die Bausubstanz im Inneren der Gebäude geprüft werden solle. Dies wird frühestens in 1 bis 2 Jahren möglich sein." Da diese Zeit nun vergangen ist, weitere Entwicklungen nun für den ganzen Bereich in Bearbeitung sind, wäre eine zeitnahe Stellungnahme wünschenswert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4321 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2061 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8279 2026 Die Vorlage OF 677/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Prüfung von Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für den Kerbeverein Kalbach e. V.OFOB 1212.02.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2026, OF 679/12 Betreff: Prüfung von Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für den Kerbeverein Kalbach e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche finanziellen, organisatorischen und infrastrukturellen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für den Kerbeverein Kalbach e.V. bestehen bzw. künftig geschaffen werden können. Begründung: Der Kerbeverein Kalbach e.V. leistet seit vielen Jahren einen herausragenden Beitrag für das gesellschaftliche, kulturelle und historische Leben im Stadtteil Kalbach. Neben der Pflege und Bewahrung der traditionellen Kalbacher Kerb organisiert und veranstaltet der Verein weitere zentrale Stadtteilfeste wie das Straßenfest sowie den Kalbacher Weihnachtsmarkt. Diese Veranstaltungen stärken das soziale Miteinander, fördern das bürgerschaftliche Engagement und prägen die Identität des Stadtteils nachhaltig. Darüber hinaus übernimmt der Kerbeverein künftig die wichtige Aufgabe des Stadtteilarchivs und trägt damit maßgeblich zur Dokumentation und Bewahrung der lokalen Geschichte bei. Dieses breite Engagement erfordert verlässliche Rahmenbedingungen und angemessene Unterstützung seitens der Stadt. Eine Prüfung möglicher Förderinstrumente - etwa im Bereich der Vereinsförderung, Infrastrukturunterstützung, Zuschüsse für kulturelle Veranstaltungen oder projektbezogene Mittel - ist daher geboten, um die Arbeit des Vereins langfristig zu sichern und weiter zu stärken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 15 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Schmidt gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8280 2026 Die Vorlage OF 679/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Erweiterung des Golfbetriebs „Am Martinszehnten“OFOB 1212.02.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2026, OF 680/12 Betreff: Erweiterung des Golfbetriebs "Am Martinszehnten" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten über die weitere Entwicklung der Golfsportflächen "Am Zedernholz" und "Am Martinszehnten" gelegen zu berichten. Begründung: Da der Weg "Am Zedernholz" als Fahrradweg Richtung Nieder-Eschbach gekennzeichnet und viel genutzt wird, ist es wichtig zu wissen, ob eine Erweiterung oder andere Pläne vorliegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8281 2026 Die Vorlage OF 680/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "und die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer auf dem Weg Am Zedernholz zu erhöhen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Müllgaragen für mehr Sauberkeit im Bereich der Josef-Eicher-StraßeOFOB 1212.02.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2026, OF 681/12 Betreff: Müllgaragen für mehr Sauberkeit im Bereich der Josef-Eicher-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in Abstimmung mit der FES im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" entlang bzw. der ca. 90 ° Kurve der Josef-Eicher-Straße zwei Müllgaragen aufzustellen, um den dort anfallenden Müll entsorgbar zu machen. Google Begründung: Seit geraumer Zeit sind Essensreste, kleiner Hausmüll und Flaschen dort aufzufinden, die Ungeziefer anziehen und ein schlechtes Erscheinungsbild hinterlassen. Da in diesem Bereich keine Mülleimer vorhanden sind, sollten geräumige Müllgaragen kurzfristig für Abhilfe sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8282 2026 Die Vorlage OF 681/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Baumpflanzungen auf dem MerianplatzOFOB 312.02.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2026, OF 997/3 Betreff: Baumpflanzungen auf dem Merianplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Grünflächenamt wird gebeten, die dem Ortsbeirat vorgestellten Planungen zur Bepflanzung des Merianplatzes so schnell wie möglich umzusetzen. Sollte es nach der Umsetzung wider Erwarten Probleme bei den Wegebeziehungen oder anderer Platznutzungen geben, möge der Magistrat prüfen, ob eine Anpassung der Beete durchgeführt werden sollte. Begründung: Wir begrüßen, dass das Grünflächenamt in rasender Geschwindigkeit eine hervorragende und abgestimmte Planung für die Pflanzung von 8 Bäumen auf dem Merianplatz erarbeitet hat. Die Planung entstand auf der Grundlage eines Ortsbeiratsbeschlusses, um ein deutliches Zeichen gegen den unbegreiflichen Giftanschlag vor einigen Monaten zu setzen, der großes Entsetzen und Trauer bei der Bevölkerung ausgelöst hat. Die sehr gut durchdachte Planung, die aufgrund der schwierigen Umstände (verschiedene Nutzungen des Platzes sowohl oberirdisch als auch im Untergrund - Verkehrswege, Aufenthalts- und Spielflächen, unterirdische Leitungen, Tunnelbauwerke, gestalterische Vorgaben etc.) nicht einfach war, löst bei der Bevölkerung große Begeisterung aus. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.02.2026, OF 1008/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8184 2026 1. Die Vorlage OF 997/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1008/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 1 Linke und FDP (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 1 Linke und FDP (= Annahme); 1 Linke (= Enthaltung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - KEP 2025: Transparenz und Vollständigkeit für die GanztagsplanungNR11.02.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 11.02.2026, NR 1541 Betreff: KEP 2025: Transparenz und Vollständigkeit für die Ganztagsplanung Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XIX. Wahlperiode) Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Magistratsbericht B 36 vom 23.01.2026 "Stand und Perspektiven der Kindertagesstättenentwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2025" (KEP) um einen ergänzenden Bericht zur Betreuungssituation von Grundschulkindern zu erweitern und legt diesen der Stadtverordnetenversammlung zeitnah, spätestens jedoch vor Beginn des kommenden Schuljahres, zur Beratung vor. Der ergänzende Bericht hat insbesondere folgende Punkte darzustellen: 1. Aktuelle und prognostizierte Zahlen für Kinder im Grundschulalter, differenziert nach Stadtbezirken und Schulstandorten. 2. Bestehende und geplante Betreuungsplätze für Grundschulkinder, getrennt nach Ø Horten, Ø Ganztagsangeboten an Schulen (inkl. auslaufendem Pakt für den Nachmittag), Ø ergänzender schulischer Betreuung (ESB), die noch in rechtsanspruchskonforme Ganztagsplätze umgewandelt werden muss. 3. Tatsächlicher Versorgungsgrad für Grundschulkinder insgesamt sowie bezogen auf den künftigen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für die 1. Klassen ab dem Schuljahr 2026/27, einschließlich einer Darstellung der fehlenden Plätze. 4. Transparente Abgrenzung zwischen zusätzlichen Betreuungsplätzen und Ganztagsplätzen, die nur durch die Umwandlung bestehender ESB-Plätze entstehen. 5. Bewertung der Umsetzbarkeit des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem kommenden Schuljahr sowie der daraus resultierenden Handlungsbedarfe und Risiken. Begründung: Der Bericht zur Betreuungssituation von Grundschulkindern - der bislang fester Bestandteil des KEP war - wurde bei der aktuellen Fortschreibung vollständig aus der Vorlage entfernt. Künftig soll dieser Bereich im Rahmen des integrierten Schulentwicklungsplans behandelt werden. Allerdings ist dies erst sinnvoll, wenn der Rechtsanspruch in vier Jahren für alle Grundschulkinder gilt. Damit fehlt im KEP als zentralem Steuerungsinstrument der frühkindlichen und schulnahen Betreuung ausgerechnet der Bereich, in dem der größte Ausbaubedarf besteht. Zudem besteht hier für alle Beteiligten die größte Notwendigkeit, aktuelle Zahlen zu kennen, da bereits in wenigen Monaten der Rechtsanspruch für die Ganztagsbetreuung der Erstklässler gelten soll. Die Zahlen zu Angebot und Bedarf wurden im Rahmen des seit 2021 laufenden Pilotprojekts zum Ganztag mit Sicherheit kontinuierlich erhoben und müssen endlich offengelegt werden. Die Frankfurt Grundschulen und Familien verdienen Transparenz und Planungssicherheit. Nach der zuletzt vorliegenden Prognose für 2026 (siehe B 233/24) lag der Versorgungsgrad für Grundschulkinder lediglich bei rund 73 %, was einem Fehlbedarf von rund 8.000 Betreuungsplätzen entspricht. Aktuelle, belastbare Zahlen zu tatsächlichen Platzzuwächsen, der regionalen Verteilung sowie der Rechtsanspruchskonformität der Angebote werden im KEP ebenso wenig ausgewiesen wie im Gesamtkonzept Ganztag. Ohne diese Angaben ist eine sachgerechte politische Bewertung jedoch nicht möglich. Zudem besteht die Gefahr, dass der Stadtverordnetenversammlung ein trügerisches Bild einer entspannten Versorgungslage vermittelt wird, obwohl ab dem kommenden Schuljahr absehbar ist, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eventuell nicht vollumfänglich gewährleistet werden kann. Die Offenlegung der Betreuungszahlen für Grundschulkinder ist daher unerlässlich, um Transparenz herzustellen, politische Steuerung zu ermöglichen und frühzeitig auf erkennbare Defizite reagieren zu können. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.06.2024, B 233 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 18.02.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1541 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage NR 1541 gilt gemäß § 21 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung mit dem Ende der Wahlperiode als erledigt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Aufnahme auf die Tagesordnung) Aktenzeichen: 40-1
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Das Neue Theater Höchst sichernNR11.02.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2026, NR 1542 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Das Neue Theater Höchst sichern Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Zuschuss für das Neue Theater Höchst wird im Haushaltsjahr 2026 von 268.500 € um 150.000 € auf 418.500 € erhöht. Die Mittel sind aus dem Produktbereich Kultur bereitzustellen und gehen zu Lasten der Allgemeinen Förderung. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2026 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, ab dem Haushaltsjahr 2027 eine Erhöhung des institutionellen Zuschusses, der die Arbeit des Theaters langfristig sichert, vorzusehen. Begründung: Das Neue Theater Höchst ist ein wichtiger kultureller Anker im Frankfurter Westen und leistet seit vielen Jahren einen bedeutenden Beitrag zum kulturellen Leben in den Stadtteilen. Mit seinem vielfältigen Programm aus Theater, Kabarett, Musik und Kinderveranstaltungen erreicht es ein breites Publikum und stärkt die kulturelle Teilhabe vor Ort. Angesichts gestiegener Miet-, Betriebs-, Energie- und Personalkosten steht das Haus - wie viele Kultureinrichtungen - vor erheblichen finanziellen Herausforderungen, darunter nachlaufende pandemiebedingte Effekte. Eine einmalig erhöhte Zuwendung sowie eine moderate Erhöhung des jährlichen institutionellen Zuschusses tragen dazu bei, den Spielbetrieb langfristig zu sichern und die kulturelle Infrastruktur im Frankfurter Westen zu stabilisieren. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Stadtv. Susanne Serke Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Dr. Nils Kößler Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 18.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 143 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1542 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU gegen FDP (= Ablehnung); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf E 375 und E 405), ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) AfD (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 37 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1542 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG (unter Hinweis auf E 375 und E 405), ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Aktenzeichen: 41
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - „Bauturbo“ nutzen statt ausbremsenNR11.02.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2026, NR 1543 Betreff: "Bauturbo" nutzen statt ausbremsen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag M 28 vom 23.01-20206 "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung - Grundsatzbeschluss zur Anwendung des "Bauturbos" in Frankfurt am Main" wird abgelehnt und zur Überarbeitung an den Magistrat zurückverwiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, eine neue Fassung vorzulegen, die tatsächlich schnell den Bau von Wohnungen ermöglicht, insbesondere durch · einfache und schnelle Verfahren für Dachausbau, Aufstockung und Nachverdichtung, · eine konsequente Nutzung brachliegender Flächen für Wohnungsbau, statt neue Grünflächen zu verbrauchen, · verbindliche Fristen statt zusätzlicher Beratungsrunden und Konferenzen. Begründung: Der "Bauturbo" wurde eingeführt, damit Wohnungen schneller gebaut werden können. Der Magistratsvortrag M 28 bewirkt jedoch das Gegenteil. Statt zu beschleunigen, werden die Maßnahmen zur Beschleunigung von Bauvorhaben bewusst ausgebremst. Die Vorlage schafft keine einfachen Standardwege für Dachausbau, Aufstockung oder Nachverdichtung. Stattdessen müssen viele Vorhaben erst zusätzliche Beratungsrunden und Einzelfallprüfungen durchlaufen. Das kostet Zeit und schreckt Bauherren ab. Statt klare Fristen zu setzen, wird ein neues Gremium ohne Tempo geschaffen. So soll eine "Bauturbo-Konferenz", eine weitere Besprechungsrunde zwischen verschiedenen Ämtern, eingerichtet werden. Das klingt gut - die Vorlage enthält aber keine verbindlichen Bearbeitungsfristen. In der Praxis bedeutet das eine weitere Station im Verfahren, aber keine Garantie auf schnellere Entscheidungen. Mehr Sitzungen ohne Zeitdruck führen nicht zu mehr Wohnungen, sondern zu mehr Wartezeit. Statt vorhandene Flächen zu nutzen, blockiert die angedachte Herangehensweise eine Wohnbebauung. Durch pauschale Ausschlüsse bleiben viele brachliegende Flächen ungenutzt, obwohl dort Wohnungen wie auch Einfamilienhäuser entstehen könnten, ohne neue Grünflächen zu bebauen. Als Ergebnis bleiben Flächen ungenutzt, während Wohnungen fehlen. Die M 28 trägt das Wort "Bauturbo" in der Überschrift, liefert aber eine Baubremse. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.01.2026, M 28 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 18.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 67 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 28 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1543 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1550 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1543), AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Linke und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FDP (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 28 = Ablehnung, NR 1543 = Annahme) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (M 28, NR 1543 und NR 1550 = Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 28 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1543 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1550 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1543), FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (M 28, NR 1543 und NR 1550 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 28, NR 1543 und NR 1550 = Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 28 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1543 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1550 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Dürbeck, Baier, Witsch und Papke sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1543), FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 7313, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 64-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Niederrad: Trambahn-Vorrangschaltung am Blutspendedienst und Niederräder Landstraße - gezielte Optimierung zugunsten des öffentlichen NahverkehrsOFOB 511.02.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2026, OF 1686/5 Betreff: Niederrad: Trambahn-Vorrangschaltung am Blutspendedienst und Niederräder Landstraße - gezielte Optimierung zugunsten des öffentlichen Nahverkehrs Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltung der Trambahn an der Sandhofstraße sowie an der Kreuzung Niederräder Landstraße im Sinne einer verbesserten Bevorrechtigung des öffentlichen Personennahverkehrs optimiert werden kann. Begründung: Insbesondere im Bereich der signalgeregelten Einmündung Sandhofstraße am Blutspendedienst und an der Haltestelle Niederräder Landstraße kommt es regelmäßig zu Verzögerungen für die Straßenbahnen. Dies wirkt sich negativ auf die Pünktlichkeit der Linien 12, 15 und 21 sowie auf den Veranstaltungsverkehr der Linie 20 aus. Eine gezielte Prüfung möglicher Optimierungsmaßnahmen an dieser Stelle erscheint vor diesem Hintergrund zweckmäßig, um die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Nahverkehrs zu erhöhen sowie Verkehrsabläufe zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8248 2026 Die Vorlage OF 1686/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrsberuhigung im Teilabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener StraßeOFOB 1010.02.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2026, OF 1207/10 Betreff: Verkehrsberuhigung im Teilabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt aufzufordern, die Fahrten von Fahrzeugen der Feuerwehr und Sanitätsfahrzeugen der Polizei des Zivilschutzes durch die Homburger Landstraße im Abschnitt zwischen Weilbrunnstraße und der Gießener Straße so zu lenken, dass diese, falls die Fahrt durch diesen Abschnitt nicht erforderlich ist, diese über die Gießener Straße in den nördlichen Bereich des Ortsbezirkes fahren zu lassen. So geschehen unter anderem am 9. Dezember 2025 um 8:30, 3 x Durchfahrten von Polizei und Feuerwehr. Begründung: Dieser Abschnitt der Homburger Landstraße muß dringend verkehrsberuhigt werden. Einzelne Lenkungsmaßnahmen wären sehr hilfreich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.12.2025, OF 1188/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1188/10 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1207/10 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, 1 SPD und Herr Can gegen 2 SPD, FDP, AfD und Herr Rudloff (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Planung mit neuem Konzept für die Freifläche nach 2027 auf dem GravensteinerPlatzOFOB 1010.02.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2026, OF 1224/10 Betreff: Planung mit neuem Konzept für die Freifläche nach 2027 auf dem Gravensteiner-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die zuständigen Ämter aufzufordern die voraussichtlich freiwerdende Fläche durch die heutige Nutzung der Crespo-Foundation mit dem -Fliegenden Künstlerzimmer nach Beendigung 2027 mit einem Konzept für eine breite Nutzung durch die Bürger zu planen und auf den Weg zu bringen. Wir können uns vorstellen, dass die Fläche wie folgt nutzbar ist: Umlaufende Pergola mit Bänken und Bepflanzung Klimaresistente Baumbepflanzung Boule-, Schach- und Tischtennisspielfläche Sandkasten mit Sonnensegel Bodenfontäne Spiel + Turngeräte Kiosk + öffentliches WC Die so vorgeschlagene Nutzung ist in der Vergangenheit von etlichen Bürgern als Einzelvorstellung geäußert worden. Auch sollte nach Änderung der Nutzungsvereinbarung mit der Crespo-Foundation die Nutzung von Wasser und Strom erhalten bleiben. Eine Konzeptzeichnung liegt bei. . Quelle: Zeichnung von Dipl.-Ing. von Mende Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8125 2026 Die Vorlage OF 1224/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Generalreinigung des Gravensteiner-Platzes und Ausbesserung der SicherheitsmarkierungenOFOB 1010.02.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2026, OF 1225/10 Betreff: Generalreinigung des Gravensteiner-Platzes und Ausbesserung der Sicherheitsmarkierungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Gravensteiner Platz einer Grundreinigung zu unterziehen. Ebenso ist die Sicherheitsmarkierung an den Randsteinen des Podestes auszubessern. Begründung: Seit Bestehen dieses zentralen Platzes finden dort in regelmäßigen Abständen ein Wochenmarkt und verschiedene öffentliche Feste statt. Die Spuren davon herrührenden Spuren sind unübersehbar und werden sich, wenn sie nicht entfernt werden, im Belag verfestigen. Das Ausbessern der Sicherheitsmarkierung ist auf Grund der winterlichen Lichtverhältnisse dringend erforderlich, um Unfälle zu vermeiden, zumal im Umfeld viele Senioren leben, die bei diesen Lichtverhältnisse Konturen meist schlechter unterscheiden können und für die Stürze besonders bedrohlich sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8126 2026 Die Vorlage OF 1225/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Teilfinanzierung für die Erstellung der Hundewiese etc. hinter der Liesl-Oestreicher-SchuleOFOB 1010.02.2026 · FDP, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2026, OF 1226/10 Betreff: Teilfinanzierung für die Erstellung der Hundewiese etc. hinter der Liesl-Oestreicher-Schule Vorgang: OM 6635/25 OBR 10; ST 1907/25 Hiermit beschließt der Ortsbeirat 10 auf Grund der Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025 (ST 1907) Eine Teilfinanzierung für die Erstellung der Hundewiese mit Beschilderung und Hundekotbeutelspender hinter der Liesel-Oestricher-Schule in Höhe von € 3.000,00 bereit zu stellen. Begründung: Der Antrag erklärt sich aus der Stellungnahme und der damit verbundenen Bitte des Magistrats einer Teilfinanzierung des Ortsbeirates zuzustimmen. Antragsteller: FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6635 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1907 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 481 2026 Die Vorlage OF 1226/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ortsbeiratsmittel für das Zirkusprojekt an der Liesel-Oestreicher-SchuleOFOB 1010.02.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2026, OF 1227/10 Betreff: Ortsbeiratsmittel für das Zirkusprojekt an der Liesel-Oestreicher-Schule Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Das Zirkusprojekt, das wiederholt in diesem Jahr an der Lisel-Oestereicher-Schule stattfinden soll, soll wie folgt unterstützt werden: Der Ortsbeirat 10 veranlasst einen zweckgebundenen Zuschuss an den Förderverein der Liesel-Oestereicher-Schule aus dem Ortsbeiratsbudget bis max. insgesamt 1.500 Euro als Ausgleich für jetzt schon feststehende Fehleinnahmen durch die angeordnete Verkleinerung der Veranstaltungsfläche. Begründung: Durch die Beschränkung des ABI ist das Aufstellen des großen Zeltes nicht mehr möglich. Dadurch gehen 30% der Zuschauerkapazitäten verloren. Da der Verkauf der Eintrittskarten eine wesentliche Säule der Finanzierung ist, fehlen dem Verein die Einnahmen von ca. 500 verkauften Eintrittskarten. Das bedeutet eine Einbuße von ca. € 1.500,00 Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 482 2026 Die Vorlage OF 1227/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kreuzung Kennedyallee/Stresemannallee frei haltenOFOB 510.02.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2026, OF 1675/5 Betreff: Kreuzung Kennedyallee/Stresemannallee frei halten Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, wie sich Rückstaus an der Kreuzung Kennedyallee / Stresemannallee vermeiden lassen. Namentlich soll die Installation von Rotlichtüberwachungsanlagen ("Rotlichtblitzer") - auf der Stresemannallee (in Richtung Friedensbrücke) und - auf der Kennedyallee (Linksabbieger in Richtung Friedensbrücke) geprüft werden. Begründung: Bei starkem Verkehrsaufkommen, insbesondere im morgendlichen Berufsverkehr, kommt es zu erheblichen Rückstaus an der Kreuzung Kennedyallee / Stresemannallee. Dabei zeigt sich, dass die aus der südlichen Stresemannallee und der südwestlichen Kennedyallee in Richtung Friedensbrücke fahrenden Verkehrsteilnehmer - entgegen § 11 Abs. 1 StVO - regelmäßig tief in die Kreuzung einfahren und dort warten müssen. Hierdurch wird die Überquerung der Kreuzung für den aus Sachsenhausen auspendelnden Verkehr Richtung Waldstadion / Niederrad erheblich erschwert, und es kommt zu vermeidbaren Rückstaus auch in diese Richtung. Die Installation von Rotlichtüberwachungsanlagen dürfte sich als sinnvolles Mittel erweisen, das verkehrswidrige Einfahren in die Kreuzung einzudämmen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8238 2026 Die Vorlage OF 1675/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - IT-Mängel der Schule am RiedOFOB 1610.02.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2026, OF 355/16 Betreff: IT-Mängel der Schule am Ried Der Ortsbeirat 16 möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten, sich der anhaltenden und gravierenden IT-Probleme an der Schule am Ried anzunehmen, Abhilfe zu schaffen und dem Ortsbeirat zeitnah zu berichten. Die Schule am Ried hat den Ortsbeirat darüber informiert, dass es seit geraumer Zeit wiederholt zu erheblichen Ausfällen und Störungen in zentralen Bereichen der schulischen IT-Infrastruktur kommt. Diese beeinträchtigen den Schulbetrieb und einen zeitgemäßen Unterricht in erheblichem Maße. Konkret bestehen unter anderem folgende Probleme: - Netzwerk/WLAN: Die vor mehreren Jahren begonnene Installation ist bis heute unvollständig. So fehlen beispielsweise weiterhin Access Points im Hauptgebäude sowie in der Sporthalle, wodurch eine verlässliche Nutzung des WLANs nicht möglich ist. - Endgeräte/IT-Equipment: Seit etwa einem halben Jahr ist ein Notebook-Trolley zur Aufbewahrung, zum Laden und für Netzwerkupdates außer Funktion. Die darin befindlichen Endgeräte können daher im Unterricht nicht eingesetzt werden. Trotz ordnungsgemäßer Meldung wurde bislang weder eine nachhaltige Reparatur vorgenommen noch eine transparente Rückmeldung zum Bearbeitungsstand gegeben. - Neu installierte Präsentationstechnik: Auch hier bestehen seit rund einem halben Jahr erhebliche Funktionsstörungen. Die Probleme wurden über das hierfür vorgesehene städtische Portal gemeldet, jedoch ebenfalls bislang ohne nachhaltige Behebung oder nachvollziehbare Rückmeldung. - Neue Tafeln: Bei der Installation der Präsentationstechnik wurden z.T. auch Tafel ausgetauscht, an denen Mängel festgestellt und gemeldet wurden. Auch hier wurden auf die Mängelmeldungen bisher nicht reagiert. Nach Kenntnis der Schule ist bislang keine offizielle Abnahme der installierten IT-Infrastruktur erfolgt. Damit fehlt nicht nur eine klare Grundlage für Gewährleistungs- und Wartungsansprüche, sondern auch Transparenz darüber, welche städtischen Stellen konkret für Betrieb, Support und Instandsetzung zuständig sind. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat insbesondere um Auskunft zu folgenden Punkten: 1. Aus welchen Gründen erfolgt bei gemeldeten gravierenden IT-Störungen keine bzw. keine zeitnahe Unterstützung durch die zuständigen städtischen Stellen? 2. Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand der von der Schule am Ried über das städtische Portal eingereichten Störungsmeldungen? 3. Aus welchem Grund wurde bislang keine offizielle Abnahme der installierten IT-Infrastruktur an der Schule am Ried durchgeführt? Begründung: Die Funktionsfähigkeit der IT-Infrastruktur ist eine zentrale Voraussetzung für einen modernen Schulbetrieb und für die Umsetzung zeitgemäßer pädagogischer Konzepte. Die derzeitige Situation stellt eine erhebliche Belastung für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler dar und beeinträchtigt die Qualität der schulischen Arbeit nachhaltig. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher um eine zeitnahe Klärung der geschilderten Probleme, um konkrete Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der IT-Situation an der Schule am Ried sowie um eine entsprechende schriftliche Berichterstattung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 16 am 24.02.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1405 2026 Die Vorlage OF 355/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 16Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mangelhaftes BaustellenmanagementOFOB 1610.02.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2026, OF 356/16 Betreff: Mangelhaftes Baustellenmanagement Der Ortsbeirat 16 möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten, zum Baustellenmanagement im Stadtteil Bergen-Enkheim Stellung zu nehmen und darzulegen, wie Transparenz, Koordination, Information der Anwohnerschaft sowie die Qualität der Verkehrsführung und Beschilderung bei Baustellen verbessert werden können. Im Stadtteil Bergen-Enkheim kommt es seit längerer Zeit zu zahlreichen, teils parallellaufenden Baustellen im öffentlichen Raum. Obwohl Baumaßnahmen zur Erhaltung der Infrastruktur notwendig sind, häufen sich Beschwerden aus der Bevölkerung über ein aus Sicht vieler Anwohnerinnen und Anwohner unzureichendes, intransparentes und schlecht koordiniertes Baustellenmanagement. Insbesondere wird kritisiert, dass Baustellen häufig ohne ausreichende Vorankündigung eingerichtet werden, eine nachvollziehbare Information der Anwohnerschaft oftmals ausbleibt und verkehrliche Maßnahmen wie Parkverbote und Umleitungen weder konsequent noch bedarfsgerecht umgesetzt werden. Parkverbotszonen werden teilweise sehr frühzeitig oder ohne erkennbare Notwendigkeit eingerichtet und über längere Zeit aufrechterhalten, ohne dass vor Ort Bautätigkeiten stattfinden. Umleitungen sind wiederholt fehlerhaft, widersprüchlich oder führen in Sackgassen und stellen damit eine vermeidbare Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner sowie für Verkehrsteilnehmende dar. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 16 den Magistrat um Stellungnahme zu folgenden Punkten: 1. Aus welchen Gründen gelingt es bislang nicht, Baustellen im Stadtteil Bergen-Enkheim so zu koordinieren, dass widersprüchliche Verkehrsführungen und vermeidbare Fehlleitungen ausgeschlossen werden? 2. Wie stellt der Magistrat sicher, dass Parkverbotszonen nur dann und nur so lange eingerichtet werden, wie sie tatsächlich erforderlich sind, und dass deren Notwendigkeit vor Ort überprüft wird? 3. Welche konkreten Maßnahmen ergreift der Magistrat, um Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig, transparent und verlässlich über Baustellen, Verkehrsänderungen und deren Dauer zu informieren? Begründung: Diese genannten Defizite lassen sich exemplarisch an folgenden Fällen verdeutlichen: - Riedstraße / Bornweidstraße (Januar 2026): Zeitgleich eingerichtete Baustellen führten dazu, dass die Umleitung zur Baustelle in der Riedstraße unmittelbar in die ebenfalls gesperrte Bornwaldstraße und damit faktisch in eine Sackgasse führte. Gleichzeitig gibt es absurderweise Umleitungsschilder, die den Verkehr unmittelbar in die Baustelle der Riedstraße leiten (siehe Foto). Ein Hinweis, dass man von der Leuchte kommend beim Einfahren in die Riedstraße generell keine Möglichkeit zur Durchfahrt hat und entweder an den Baustellen Riedstraße bzw. Bornweidstraße drehen und zurückfahren muss, fehlt komplett. - Laurentiusstraße (Herbst 2026): Wiederholt wurden Parkverbotszonen eingerichtet. Bei der letzten Maßnahme standen die entsprechenden Schilder rund vier Wochen, ohne dass eine Bautätigkeit erkennbar war, bevor sie schließlich wieder entfernt wurden. - Florianweg / Vilbeler Landstraße: Aufgrund einer Baustelle wurde die Zufahrt in den Florianweg von der Vilbeler Landstraße aus gesperrt und mit einem Sackgassenschild versehen. Gleichzeitig wurde die Laurentiusstraße im Abschnitt zwischen Florianweg und Taschnerstraße zur Einbahnstraße erklärt und war nur von Nord nach Süd befahrbar. Verkehrsteilnehmende, die die Sperrung und die Einbahnstraßenregelung beachteten, hatten damit faktisch keine Möglichkeit mehr, den Florianweg zu erreichen. Beispielbild 1: Die Umleitung in der Riedstraße führt direkt in die Baustelle. (Foto: C. Hinkel) Beispielbild 2: Auch wer dieser Umleitung folgt, und in die Rangenbergstraße einbiegt, fährt in eine Sackgasse und muss spätestens an der Baustelle in der Bornweidstraße/ Siebenbürgenstraße wenden und zurückfahren. (Foto: C. Hinkel) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 16 am 24.02.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1406 2026 Die Vorlage OF 356/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke
OFOB 16Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - REWE-Markt in der Heidestraße 137 - Brandschutztüren in der TiefgarageOFOB 410.02.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2026, OF 598/4 Betreff: REWE-Markt in der Heidestraße 137 - Brandschutztüren in der Tiefgarage Der Magistrat wird gebeten, bei der AGB Frankfurt Holding eine Verbesserung hinsichtlich der Brandschutztüren in der Tiefgarage Heidestraße Rewe-Markt zu veranlassen. Aktuell haben Menschen mit Einschränkungen beim Gang von der Tiefgarage über den Aufzug in den Supermarkt bei den Türen mit erheblichen Problemen zu kämpfen oder sind sogar auf Unterstützung durch Dritte angewiesen. Begründung: Die Brandschutztüren zu öffnen verlangt eine erhebliche Kraft, die viele Menschen mit Einschränkungen - Rollstuhlfahrer, Rollatoren Benutzer, Eltern mit Kinderwagen- nicht aufbringen können. Die betroffene Gruppe kann die alternativ zu Verfügung stehende Rolltreppe aus Gründen eingeschränkter Mobilität ebenfalls nicht benutzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8110 2026 Die Vorlage OF 598/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verlängerung der U 7 und/oder der Regionaltangente West bis zum NordwestzentrumOFOB 710.02.2026 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2026, OF 601/7 Betreff: Verlängerung der U 7 und/oder der Regionaltangente West bis zum Nordwestzentrum Der Gesamtverkehrsplan Schiene 2035+ legt den strategischen Rahmen für die langfristige Entwicklung des schienengebundenen ÖPNV-Systems fest. Es werden die Maßnahmen identifiziert, die den Zielen der Stadt bestmöglich entsprechen und Aussicht auf Förderung habe. Es ist daher davon auszugehen, dass Maßnahmen, die im GVP-Schiene nicht zur Weiterverfolgung empfohlen werden, weder kurz- noch mittelfristig realisiert werden. Für Praunheim sind drei untersuchte Maßnahmen relevant: - U-003 - Verlängerung Praunheimer Landstraße - Nordwestkrankenhaus - U-090 - Praunheim - Stadtteil der Quartiere - Riedberg - U-015 - Verlängerung der U 7 bis zum Nordwestzentrum Die Maßnahmen U-003 und U-090 sollen nicht weiterverfolgt werden. Die Maßnahme U-003 befindet sich laut dem Ergebnisbericht weiter in Untersuchung, so dass die Maßnahmen bislang keine Empfehlung zur Weiterverfolgung hat. Dies ist bedauerlich, da die 2010 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen Verlängerung der U-Bahnlinie U 7 (damals U 6) über die Heerstraße hinaus bis zur Verknüpfung mit der Regionaltangente-West bereits im Bau ist. Dies vorausgeschickt wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten folgendes zu beschließen: Die M 210 wird mit folgenden Maßgaben beschlossen: 1. Die Untersuchungen zur Maßnahme U-015 (Verlängerung der U 7 bis Nordwestzentrum) werden schnellstmöglich abgeschlossen. 2. Im Falle eines positiven Nutzen-Kosten-Indikators-NKI (> 1) wird die Maßnahme nachträglich in den Gesamtverkehrsplan übernommen. 3. Im Fall eines negativen Kosten-Nutzen-Indikators werden umgehend Alternativen zur schienengebundenen Erschließung des Stadtteils der Quartiere untersucht. 4. Folgende Alternativen sollten in diesem Fall geprüft werden: - Verlängerung der U 7 über Praunheim - Lachgrabenquartier - Neu-Weststadt mit Anbindung an die A-Linie - Verlängerung der U 7 über Praunheim - Lachgrabenquartier - Neu-Weststadt ohne Anbindung an die A-Linie Dem Ortsbeirat sind zudem schnellstmöglich die Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen vorzustellen. Dabei ist auf folgende Fragen einzugehen: - Ist mit einer positiven NKI zu rechnen? - Welche Linienführung insbesondere zwischen Praunheimer Weg und Nordwestzentrum (Bau-Bestand) wird untersucht? - Wie wird der Bau-Bestand (Schulgebäude, Wohnhäuser, Einkaufszentrum, Straßen) berücksichtigt? - Wann ist mit einem Abschluss der Untersuchung zu rechen und welche Zeitschiene ist für die Umsetzung vorgesehen? - In welcher Größenordnung befinden sich (grob) die Kosten und wie hoch könnte die Bezuschussung sein? Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 210 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8259 2026 1. Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf die Vorlage OF 601/7 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 601/7 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung BFF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kreuzung in Alt-Praunheim sicherer machenOFOB 710.02.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2026, OF 602/7 Betreff: Kreuzung in Alt-Praunheim sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der endgültigen Kreuzungsgestaltung Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Am Ohlengraben mindestens einen Fußgängerüberweg zum Bücherschrank einzurichten. Begründung: Der kleine Platz mit Bücherschrank und zwei Sitzbänken war zu Fuß schon immer schwer zu erreichen. Auch die aktuelle Kreuzungsgestaltung hat zwar den Weg über die Straße verkürzt, aber die Querung nicht wesentlich erleichtert. Ein Überweg an der Abzweigung "in der Römerstadt" und "Alt Praunheim" würde die Querung für zu Fuß Gehende sicherer machen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8260 2026 Die Vorlage OF 602/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Entlastung von Alt-PraunheimOFOB 710.02.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2026, OF 603/7 Betreff: Entlastung von Alt-Praunheim Durch die Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wird eine leistungsfähige Ortsumfahrung, die Praunheim vom Durchgangsverkehr entlasten könnte, verhindert. Durch neue, dichte Wohnbebauung (Größenordnung "Höchst") und neue Arbeitsplätze wird auch der Individualverkehr weiter enorm ansteigen. Vor Jahrzehnten gab es in der Haingrabenstraße einen Zweirichtungsverkehr. Durch den Praunheimer Kreisel ließe sich die Haingrabenstraße von Westen her anbinden. Der West-Ost-Verkehr ließe sich splitten: Über die Haingrabenstraße in Richtung Nordweststadt und über Alt-Praunheim in Richtung Heddernheim und Hausen, sowie von Hausen in Richtung Heddernheim und Nordweststadt. So könnte der Ortskern etwas vom quälenden Durchgangsverkehr entlastet werden und eine Umgestaltung des Quartiers besser umgesetzt werden. Dies vorausgeschickt möge Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern zu prüfen, ob unter zumutbaren Bedingungen wieder ein Zweirichtungsverkehr in der Haingrabenstraße eingerichtet werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8261 2026 Die Vorlage OF 603/7 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und farbechte/Linke gegen SPD und BFF (= Ablehnung); FDP und fraktionslos (= Enthaltung)
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Das Ufer des Nidda-Altarms der Natur zurückgebenOFOB 710.02.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2026, OF 604/7 Betreff: Das Ufer des Nidda-Altarms der Natur zurückgeben Das nördliche Ufer des Nidda-Altarms in Alt-Praunheim war ursprünglich als Vogelrückzugsgebiet angelegt und eingezäunt. Im hinteren Bereich Richtung Graebestraße ist der Heckenbewuchs auf beiden Uferseiten unterbrochen, hier wurde bis vor einigen Jahren zum Zehntscheunenfest eine Ponton-Brücke errichtet. Der dadurch entstandene Raum wird jetzt immer wieder als Parkfläche bis zum Ufer missbraucht (siehe anliegendes Foto). Auch der hintere Abschnitt des Verbindungswegs zwischen Fritz-Lennig Anlage und Graebestraße, der als Zufahrt für die dortigen Anlieger für den Autoverkehr freigegeben ist, wird auf der Uferseite teilweise so zugeparkt, dass der Rad- und Fußverkehr behindert wird. Da die Wiese am Niddaradweg, wo einmal das Festzelt des Zehntscheunenfestes und auch über Jahre ein Zirkuszelt stand, zukünftig aufgrund ökologischer Ausgleichsmaßnahmen nicht mehr für solche Nutzungen zur Verfügung stehen wird, kann auch eine Ponton-Brücke zur Überquerung des Niddaltarms nicht mehr wiedererrichtet werden. Dies vorausgeschickt fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, - Das Ufer des Nidda-Altarms im oben angegebenen Bereich nachzubepflanzen und durch geeignete Mittel wie große Steine vor parkenden PWK zu schützen. - Den Weg durch geeignete Mittel wie intensive Bepflanzung und Verbotsschilder für den Fuß- und Radverkehr von parkenden Autos freizuhalten. . . Quelle: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8262 2026 Die Vorlage OF 604/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Neue Parkplätze in der Siedlung PraunheimOFOB 710.02.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2026, OF 605/7 Betreff: Neue Parkplätze in der Siedlung Praunheim Wegen des hohen Parkdrucks in der Heinrich-Lübke-Siedlung (sozialer Wohnungsbau) wird das Parken auf dem 1,50m breiten Bürgersteig vor dem Parkhaus von der Stadt durch Beschilderung gestattet. Dies ist offensichtlich möglich, da die Fußgänger ausnahmslos den gegenüberliegenden Bürgersteig vor den Wohnhäusern, also gegenüber dem Parkhaus Heinrich-Lübke-Straße1 nutzen. In der Pützerstraße gegenüber der Häuser Nr. 96 bis 102 wird der etwa 2 Meter und teils 4,50 Meter breite Bürgersteig, der von den rückwärtigen Gärten begrenzt wird, weder von Fußgängern, noch von Rollstuhlfahren und erst recht nicht Kinderwagen genutzt. Der Neuschnee in diesem Winter zeigte, dass es keine Fußspuren gab, da die Fußgänger den Bürgersteig vor den Wohnhäusern nutzen, wie man auch in den anderen Jahreszeiten beobachten kann. Hier wäre es angebracht, ähnlich wie in der Heinrich-Lübke-Straße zu verfahren. Das Parken auf dem etwa 6,50 m breiten Bürgersteig vor den Häusern Am Ebelfeld 139 bis 171 wurde Jahrzehnte lang geduldet. In letzter Zeit wird dieses Parken mit Bußgeld geahndet. Laut städtischer Auskunft wäre das Parken erst erlaubt, wenn auf Antrag des Ortsbeirates entsprechende Markierungen vorhanden wären, da der Bürgersteig breit genug ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Durch Ausschilderung das Parken auf dem Bürgersteig in der Pützerstraße gegenüber der Häuser 96 bis 102 zu erlauben. Durch Ausschilderung und Markierung das Parken auf dem Bürgersteig in der Straße Am Ebelfeld vor den Häusern 139 bis 171 zu erlauben. . Quelle:privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8263 2026 Die Vorlage OF 605/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten [. .]" unter Ziffer 2. des Tenors die Zahl "139" in die Zahl "141" geändert wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Aufstellung einer seniorengerechten BankOFOB 710.02.2026 · GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2026, OF 607/7 Betreff: Aufstellung einer seniorengerechten Bank Der Magistrat wird gebeten eine seniorengerechte Bank im Bereich der Adlerwiese (Praunheim) in der Nähe zum Spielplatz zu errichten. Begründung: Bezugnehmend auf die Erfordernisse der älteren Bevölkerung im Stadtteil ist es erforderlich eine seniorengerechte Parkbank aufzustellen. Sie dient insbesondere dazu, Personen mit leichten motorischen Behinderungen ein erleichtertes Aufstehen zu ermöglichen. Nach Auskunft des Grünflächenamts sind bereits in mehreren Parkanlagen diese Bänke aufgestellt. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8265 2026 Die Vorlage OF 607/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.