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Trägervergabe Suchthilfezentrum

Vorlagentyp: NRGRÜNESPD
2 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag zur Trägervergabe für das Suchthilfezentrum in Frankfurt am Main sieht die Etablierung einer zentralen Steuerung und Koordination durch das Drogenreferat vor. Geplant ist eine klare Aufgabenteilung unter den Trägern, um eine effiziente Unterstützung für suchtgefährdete Personen zu gewährleisten.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvortrag M 205 "Trägervergabe Suchthilfezentrum" wird mit folgender Maßgabe zum Betrieb des Hilfezentrums Nidda 76, der die Vergabe an die Träger der niedrigschwelligen Drogenhilfe verbindlich regelt, beschlossen:

  1. Steuerung Die Steuerung innerhalb des Hilfezentrums (insbesondere Zugang und niedrigschwelliger Erstkontakt, Orientierung im Haus, Wegeführung) erfolgt zentral durch das Drogenreferat der Stadt Frankfurt nach dem WINDIB-Prinzip. Das Drogenreferat wird mit eigener Präsenz im Haus verortet und übernimmt eine übergeordnete Koordinations- und Steuerungsrolle innerhalb der Multi-Träger-Struktur des Hilfezentrums.

2. Clearing Das Clearing (Prüfung akuter Gefährdungslagen, Abklärung individueller Hilfebedarfe, Aufzeigen von Ausstiegsperspektiven, Einleitung von Anschlussmaßnahmen) liegt in der Zuständigkeit des Trägers JJ.

3. WINDIB als verbindlicher gemeinsamer Rahmen WINDIB wurde gemeinsam von allen beteiligten Trägern mitentwickelt und bildet damit den verbindlichen fachlichen und organisatorischen Rahmen für das Projekt. WINDIB bildet damit zugleich den fachlichen Bezugsrahmen für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung niedrigschwelliger Angebote der Drogenhilfe insgesamt. Dies bedeutet ausdrücklich: Alle beteiligten Träger arbeiten entlang der WINDIB-Logik, insbesondere mit Blick auf Ausstiegsorientierung, strukturierte Übergänge, klare Zuständigkeiten sowie eine gesteuerte Fallführung.

4. Medizinisch-psychiatrischer Bereich Der medizinisch-psychiatrische Bereich wird durch die Malteser verantwortet. Substitutionsbehandlungen werden von JJ durchgeführt. Die fachliche Begleitung und Qualitätssicherung des Hilfezentrums - insbesondere an den Schnittstellen zwischen medizinischer Versorgung, psychiatrischer Stabilisierung und Suchthilfe - erfolgt in enger Kooperation mit den psychiatrischen Kliniken in Frankfurt. Um eine zielführende Kooperation zu gewährleisten werden verbindliche Kooperationsvereinbarungen getroffen. Der dazu einzuberufende Beirat wird von Dr. Mathias Luderer verantwortet.

5. Aufgabenteilung der Träger

  • der Träger Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. (JJ) wird beauftragt, die Konsumbereiche innen und außen und den Café- und Aufenthaltsbereich inklusive Clearing zu betreiben sowie Substitutionsbehandlungen durchzuführen
  • die Träger "Integrative Drogenhilfe e.V. (idh) und die "Aidshilfe Frankfurt" (AHF) als kooperierende Träger werden beauftragt, das Hygienecenter, die Notübernachtung inklusive Tagesruhebereich sowie den Frauenbereich zu betreiben
  • der Träger "Malteser Suchthilfe Frankfurt" wird beauftragt, den medizinisch-psychiatrischen Bereich zu betreiben Antragsteller: GRÜNE SPD

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvortrag M 205 "Trägervergabe Suchthilfezentrum" wird mit folgender Maßgabe zum Betrieb des Hilfezentrums Nidda 76, der die Vergabe an die Träger der niedrigschwelligen Drogenhilfe verbindlich regelt, beschlossen:

  1. Steuerung Die Steuerung innerhalb des Hilfezentrums (insbesondere Zugang und niedrigschwelliger Erstkontakt, Orientierung im Haus, Wegeführung) erfolgt zentral durch das Drogenreferat der Stadt Frankfurt nach dem WINDIB-Prinzip. Das Drogenreferat wird mit eigener Präsenz im Haus verortet und übernimmt eine übergeordnete Koordinations- und Steuerungsrolle innerhalb der Multi-Träger-Struktur des Hilfezentrums.
  2. Clearing Das Clearing (Prüfung akuter Gefährdungslagen, Abklärung individueller Hilfebedarfe, Aufzeigen von Ausstiegsperspektiven, Einleitung von Anschlussmaßnahmen) liegt in der Zuständigkeit des Trägers JJ.
  3. WINDIB als verbindlicher gemeinsamer Rahmen WINDIB wurde gemeinsam von allen beteiligten Trägern mitentwickelt und bildet damit den verbindlichen fachlichen und organisatorischen Rahmen für das Projekt. WINDIB bildet damit zugleich den fachlichen Bezugsrahmen für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung niedrigschwelliger Angebote der Drogenhilfe insgesamt. Dies bedeutet ausdrücklich: Alle beteiligten Träger arbeiten entlang der WINDIB-Logik, insbesondere mit Blick auf Ausstiegsorientierung, strukturierte Übergänge, klare Zuständigkeiten sowie eine gesteuerte Fallführung.
  4. Medizinisch-psychiatrischer Bereich Der medizinisch-psychiatrische Bereich wird durch die Malteser verantwortet. Substitutionsbehandlungen werden von JJ durchgeführt. Die fachliche Begleitung und Qualitätssicherung des Hilfezentrums - insbesondere an den Schnittstellen zwischen medizinischer Versorgung, psychiatrischer Stabilisierung und Suchthilfe - erfolgt in enger Kooperation mit den psychiatrischen Kliniken in Frankfurt. Um eine zielführende Kooperation zu gewährleisten werden verbindliche Kooperationsvereinbarungen getroffen. Der dazu einzuberufende Beirat wird von Dr. Mathias Luderer verantwortet.
  5. Aufgabenteilung der Träger
    • der Träger Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. (JJ) wird beauftragt, die Konsumbereiche innen und außen und den Café- und Aufenthaltsbereich inklusive Clearing zu betreiben sowie Substitutionsbehandlungen durchzuführen
    • die Träger "Integrative Drogenhilfe e.V. (idh) und die "Aidshilfe Frankfurt" (AHF) als kooperierende Träger werden beauftragt, das Hygienecenter, die Notübernachtung inklusive Tagesruhebereich sowie den Frauenbereich zu betreiben
    • der Träger "Malteser Suchthilfe Frankfurt" wird beauftragt, den medizinisch-psychiatrischen Bereich zu betreiben

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Dezember 2025MM 205Auswahl der Träger für den Betrieb des Neuen Hilfezentrums in der Niddastraße 76Magistratsvortrag
  2. 12. Februar 2026Sie sind hier
    NRNR 1540Trägervergabe Suchthilfezentrum
    STVV-Antrag · GRÜNE, SPD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 42 · 19.02.2026
TO I, TOP 129
Angenommen
Punkt 2: Der Vorlage NR 1540 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1540 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1545 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVolt
Ablehnung:
AfD
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen AfD (= Ablehnung); CDU und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und Volt (= Annahme); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (M 205 und NR 1540 = Ablehnung, NR 1545 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) ÖkoLinX-ELF (M 205 und NR 1540 = Enthaltung, NR 1545 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO I, TOP 15
Angenommen
Punkt 2: Der Vorlage NR 1540 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1540 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1545 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDPBFF-BIGAfD
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 205, NR 1540 und NR 1545 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (M 205 und NR 1540 = Enthaltung, NR 1545 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 47 · 05.03.2026
TO II, TOP 20
Angenommen
Punkt 2: Der Vorlage NR 1540 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1540 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1545 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDPBFF-BIGAfDGartenparteiStadtv. Bäppler-Wolf
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELFStadtv. Yilmaz
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)

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