Strafgebühr für sogenanntes Wildpinkeln aussetzen
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Aussetzung der erhöhten Strafgebühr für Wildpinkeln, bis adäquate Toiletteninfrastruktur in den Parks und stark frequentierten Plätzen im Nordend geschaffen wird. Dies soll die Sauberkeit und Lebensqualität im öffentlichen Raum verbessern und berücksichtigt die fehlende Infrastruktur als Hauptgrund für das Wildpinkeln.
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Matthias-Beltz-Platz — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Überfüllte Mülleimer an Hotspot-Standorten im Nordend: Einführung einer bedarfsgerechten Leerungsfrequenz19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Lärmstörungen auf dem Matthias-Beltz-Platz21.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Regeln für Straßenmusik müssen auch für den Matthias-Beltz-Platz gelten03.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Matthias-Beltz-Platz per E-MailAntrag
Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XII. Wahlperiode)
BT:
Strafgebühr für sogenanntes Wildpinkeln aussetzen
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, das zum
- Oktober stark erhöhte Bußgeld für sogenanntes "Wildpinkeln" auszusetzen, bis alle Parks im Nordend sowie stark frequentierte Plätze mit ganzjährig zugänglichen, funktionsfähigen Toiletten ausgestattet sind.
Begründung
Zum
- Oktober wurde die Strafe für Wildpinkeln von 70 Euro auf 300 Euro erhöht. Ziel ist eine Verbesserung der Sauberkeit im öffentlichen Raum. Sauberkeit und Ordnung sind zentrale Voraussetzungen für Lebensqualität und Sicherheit im Nordend. Wildpinkeln stellt insbesondere an stark frequentierten Orten ein reales Problem dar und darf nicht folgenlos bleiben. Ordnungspolitik setzt jedoch funktionierende Rahmenbedingungen voraus. Eine drastische Erhöhung des Bußgeldes ersetzt keine fehlende Infrastruktur. Ein dringendes körperliches Bedürfnis verschwindet nicht durch höhere Strafen. Ohne erreichbare, ganzjährig zugängliche Toiletten fehlt eine zumutbare Alternative. Seit Jahren bestehen im Nordend Defizite bei öffentlichen Toiletten. Teilweise sind Anlagen nur saisonal oder eingeschränkt geöffnet, etwa im Günthersburgpark oder am Matthias-Beltz-Platz. Ein Bußgeld in der jetzigen Höhe ist erst dann verhältnismäßig und wirksam, wenn die notwendige Infrastruktur flächendeckend vorhanden ist. Die Stadt muss die Voraussetzungen schaffen, bevor sie Sanktionen verschärft. Bis dahin ist das erhöhte Bußgeld auszusetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. Februar 2026 brachte FDP im Ortsbeirat 3 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme