Kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk sicherstellen
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt klar, dass die kinderärztliche Versorgung für die Lebensqualität der Bevölkerung wichtig ist, jedoch die Verantwortung für die Zulassungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen liegt. Ein zentraler Punkt ist die Überprüfung durch die KVH, ob Versorgungsengpässe vorliegen und die eigenverantwortliche Regelung der Niederlassungen der Kinderärzte.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Zum o.g. Anregung nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Eine wohnortnahe ärztliche und kinderärztliche Versorgung ist von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung. Die Verteilung der Zulassungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wird ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) geregelt. Diese stellen die Versorgung der Versicherten sicher und übernehmen dafür gegenüber den Krankenkassen und ihren Verbänden die Gewähr, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht. Der Magistrat hat keine Zuständigkeit zur unmittelbaren Durchführung oder Sicherstellung der vertragsärztlichen Regelversorgung. Die medizinische Akutversorgung, die Durchführung von Impfungen sowie die Wahrnehmung der U-/J-Vorsorgeuntersuchungen obliegen gemäß den Bestimmungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) ausschließlich den Leistungserbringern der vertragsärztlichen Versorgung und fallen in den Verantwortungsbereich der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH). Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen bewertet auch, ob eine Versorgungslücke im Bereich der kinderärztlichen Regelversorgung besteht. Sie kann Vorgaben zum Niederlassungsstandort einzelner Kinderärztinnen und Kinderärzte im Rahmen der geltenden vertragsärztlichen und bedarfsplanerischen Regelungen eigenverantwortlich machen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2025OFOF 1773/1Kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 sicherstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. November 2025OMOM 7765Kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 sicherstellenDirektanregung
- 13. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 330Kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 sicherstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab