Leipziger Straße: grün und sicher gestalten
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats zum Vorschlag sieht vor, dass eine Begrünung des sehr schmalen Streifens an der U-Bahn-Station Leipziger Straße nicht möglich ist. Zudem wird angegeben, dass eine Beschilderung oder Markierung für das bereits unzulässige Beparken nicht erforderlich ist.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Leipziger Straße — 20 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Beseitigung der Gefahrenstelle in der Mühlgasse21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Toilettenanlage in der U-Bahn-Station „Leipziger Straße“ sanieren und barrierefrei umbauen21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Was wird aus der Bauruine im Hinterhaus der Leipziger Straße 32?17.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Leipziger Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Aufgrund der geringen Breite des rund zehn Quadratmeter großen Streifens vor dem Zugang zur U-Bahn-Station Leipziger Straße 62 ist eine Aufstellung von Pflanzkübeln nicht möglich. Eine Entsiegelung der Fläche ist grundsätzlich möglich, eine fachgerechte Begrünung jedoch nicht realistisch. Der Streifen ist mit etwas mehr als einem Meter sehr schmal; um ein Überfahren oder Beparken zu verhindern, wären zusätzliche Poller erforderlich, wodurch sich die nutzbare Fläche weiter verringern würde. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich unter der Fläche unterirdische Bauwerke der angrenzenden U-Bahn oder der Rolltreppen befinden, was eine Bepflanzung im Boden erheblich erschweren oder unmöglich machen würde. Eine Patenschaft zur Pflege eines Mikrobeets bietet sich zudem hier auch nicht an, da aufgrund der nahen Fahrbahn Patinnen und Paten gefährdet werden können.
Zu 2.: Ein Beparken der Fläche ist bereits heute unzulässig. Aufgrund der schmalen Fahrbahn ergibt sich an dieser Stelle gemäß Straßenverkehrs-Ordnung ein absolutes Haltverbot, sodass weder zusätzliche Markierungen noch eine Beschilderung erforderlich sind. Nach den Vorgaben der StVO sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo sie zwingend notwendig sind; diese Voraussetzung ist hier nicht gegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Oktober 2025OFOF 1235/2Leipziger Straße: grün und sicher gestaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. Oktober 2025OMOM 7653Leipziger Straße: grün und sicher gestaltenDirektanregung
- 13. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 342Leipziger Straße: grün und sicher gestaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab