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Unterliederbach: Wie kann die Gestaltung des Stadtteilentrees irgendwann doch noch umgesetzt werden?

Vorlagentyp: V
164 Wochen bis zur Antwort14 Stationen im Verfahren

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Thema Stadtplanung verfolgen

Fragen an den Magistrat

wird der Magistrat gebeten, möglichst ohne weiteren Ortstermin die nachfolgenden (teils bereits in dem Auskunftsersuchen vom 07.09.2021, V 132 gestellten) Fragen zu beantworten:

  1. Wie hoch sind die für die Gestaltung des Entrees veranschlagten Kosten?
  2. Welche Voraussetzungen müssen noch erfüllt werden, damit die Umsetzung endlich erfolgen kann?
  3. Wurde zwischenzeitlich geprüft, ob an dem Willkommensschild die zweite Platte mit den lokalen Unternehmen umgesetzt werden kann? Wenn ja, wurden bereits Anstrengungen unternommen, um ggf. die erforderlichen Genehmigungen einzuholen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1607)?
  4. Wie kann der Ortsbeirat bei der Umsetzung unterstützen?

Kontext

Bereits seit Jahren setzt sich der Ortsbeirat 6 für eine Gestaltung des Entrees von Unterliederbach (u. a. mit einem Willkommensschild) ein. Nachdem zunächst verkehrstechnische und rechtliche Fragen zu klären waren, wurde dann eine Litfaßsäule auf der für das Willkommensschild vorgesehenen Fläche aufgestellt, und als der Ortsbeirat die ihm angebotene Ersatzfläche annehmen wollte und Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget für eine Anschubfinanzierung bereitgestellt hatte, scheiterte die Gestaltung des Entrees an der Haushaltskonsolidierung.

Der Ortsbeirat wurde dann mit einem Ortstermin vertröstet, bei dem offene Fragen (Auskunftsersuchen vom 07.09.2021, V 132) geklärt werden sollten. Bei diesem Ortstermin wurde die bereits bekannte Ersatzfläche (siehe Foto) bestätigt und die Vertreter des ASE erklärten sich bereit, notwendige Hülsen etc. anzubringen. Die Fragen zu den (rechtlichen) Voraussetzungen und zu den Kosten konnten aber nicht beantwortet werden. Auch wenn der Ortsbeirat den Austausch mit den zuständigen Ämtern vor Ort grundsätzlich begrüßt, stellt sich in diesem konkreten Fall die Frage nach dem Hintergrund und der Sinnhaftigkeit des Ortstermins.

Dies vorausgeschickt

Begründung

Stadtteilentrees irgendwann doch noch umgesetzt werden? Vorgang: OM 4535/19 OBR 6; ST 1607/19; V 132/21 OBR 6; ST 2220/21 Bereits seit Jahren setzt sich der Ortsbeirat 6 für eine Gestaltung des Entrees von Unterliederbach (u. a. mit einem Willkommensschild) ein. Nachdem zunächst verkehrstechnische und rechtliche Fragen zu klären waren, wurde dann eine Litfaßsäule auf der für das Willkommensschild vorgesehenen Fläche aufgestellt, und als der Ortsbeirat die ihm angebotene Ersatzfläche annehmen wollte und Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget für eine Anschubfinanzierung bereitgestellt hatte, scheiterte die Gestaltung des Entrees an der Haushaltskonsolidierung. Der Ortsbeirat wurde dann mit einem Ortstermin vertröstet, bei dem offene Fragen (Auskunftsersuchen vom 07.09.2021, V 132) geklärt werden sollten. Bei diesem Ortstermin wurde die bereits bekannte Ersatzfläche (siehe Foto) bestätigt und die Vertreter des ASE erklärten sich bereit, notwendige Hülsen etc. anzubringen. Die Fragen zu den (rechtlichen) Voraussetzungen und zu den Kosten konnten aber nicht beantwortet werden. Auch wenn der Ortsbeirat den Austausch mit den zuständigen Ämtern vor Ort grundsätzlich begrüßt, stellt sich in diesem konkreten Fall die Frage nach dem Hintergrund und der Sinnhaftigkeit des Ortstermins.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. März 2019OFOF 997/6Unterliederbach: Verkehrstechnische und -rechtliche Erlaubnis zur Aufstellung eines „WillkommenSchildes“ in der Königsteiner Straße gebenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, BFF, fraktionslos
  2. 7. Mai 2019OMOM 4535Unterliederbach: Verkehrstechnische und -rechtliche Erlaubnis zur Aufstellung eines „Willkommen“Schildes in der Königsteiner Straße gebenDirektanregung
  3. 23. August 2019STST 1607Unterliederbach: Verkehrstechnische und -rechtliche Erlaubnis zur Aufstellung eines „Willkommen“-Schildes in der Königsteiner Straße gebenStellungnahme
  4. 14. September 2020OFOF 1371/6Litfaßsäulen bzw. WerbetafelnOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE
  5. 15. September 2020VV 1751Litfaßsäulen bzw. WerbetafelnAnfrage
  6. 15. Januar 2021STST 70Litfaßsäulen bzw. WerbetafelnStellungnahme
  7. 29. Januar 2021OFOF 1481/6Unterliederbach: Litfaßsäule versetzen, um mit dem Bau des Entrees für den Stadtteil beginnen zu könnenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  8. 23. Februar 2021OMOM 7281Unterliederbach: Litfaßsäule versetzen, um mit dem Bau des Entrees für den Stadtteil beginnen zu könnenDirektanregung
  9. 16. August 2021OFOF 157/6Unterliederbach: Wie kann die Gestaltung des Entrees von Unterliederbach endlich umgesetzt werden?Ortsbeiratsantrag · CDU
  10. 7. September 2021VV 132Unterliederbach: Wie kann die Gestaltung des Entrees von Unterliederbach endlich umgesetzt werden?Anfrage
  11. 13. Dezember 2021STST 2220Unterliederbach: Wie kann die Gestaltung des Entrees von Unterliederbach endlich umgesetzt werden?Stellungnahme
  12. 24. Januar 2022OFOF 328/6Unterliederbach: Wie kann die Gestaltung des Stadtteilentrees irgendwann doch noch umgesetzt werden?Ortsbeiratsantrag · CDU, BFF
  13. 8. Februar 2022Sie sind hier
    VV 311Unterliederbach: Wie kann die Gestaltung des Stadtteilentrees irgendwann doch noch umgesetzt werden?
    Anfrage
  14. 16. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 164 WochenSTST 1178Unterliederbach: Wie kann die Gestaltung des Stadtteilentrees irgendwann doch noch umgesetzt werden?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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