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Litfaßsäulen bzw. Werbetafeln

Vorlagentyp: STMagistrat
117 Wochen bis zur Antwort11 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat stellt klar, dass für die Errichtung von Werbeanlagen im öffentlichen Raum eine Baugenehmigung erforderlich ist. Alle relevanten Genehmigungsbehörden müssen dem Vorhaben zustimmen, was auch für die Werbeanlagen an der Königsteiner Straße gilt. Der Magistrat hat dem Ortsbeirat eine alternative Fläche für ein Willkommensschild angeboten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1: Für jede neu zu errichtende Werbeanlage (ausgenommen Moskitorahmen) benötigt der Konzessionsnehmer eine Baugenehmigung einschließlich einer Sondernutzungserlaubnis. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens werden immer die Bauaufsicht (als Herrin des Verfahrens), das Amt für Straßenbau und Erschließung sowie die Unfallkommission Frankfurt beteiligt. Sofern im Einzelfall erforderlich, werden auch andere Genehmigungsbehörden mit eingebunden, so beispielsweise das Denkmalamt oder das Regierungspräsidium Darmstadt.

Zu 2: Sämtliche Werbeanlagen, die durch den Konzessionsnehmer im öffentlichen Raum neu errichtet werden, durchlaufen das dargestellte Genehmigungsverfahren. Dabei setzen die Genehmigungen zwingend voraus, dass alle beteiligten Genehmigungsbehörden dem Vorhaben zustimmen. Dies gilt auch für die angesprochenen Werbeanlagen im Bereich der Königsteiner Straße. Dem Magistrat ist nicht bekannt, dass Werbeanlagen ohne die erforderliche Genehmigung errichtet wurden.

Zu 3: Die Bauaufsicht Frankfurt bearbeitet die Antragsverfahren zentral in der Abteilung "Fachdienste" in Form eines standardisierten Verfahrens und gewährleistet so, dass sämtliche Genehmigungsbehörden eingebunden werden.

Zu 4: Die Genehmigungen für die Litfaßsäule auf Höhe der Hausnummer 143 wurde am 05.11.2019 erteilt, die Genehmigungen für die Litfaßsäule auf Höhe der Hausnummer 81 am 26.03.2020.

Zu 5: Nein, siehe Ziffer 2.

Zu 6: Werbeanlagen unterliegen den Genehmigungsregularien der Hessischen Bauordnungsrechts (HBO). Diese legen fest, welche Aspekte im jeweiligen Genehmigungsverfahren zwingend zu beachten sind. Sofern diese zwingenden gesetzlichen Aspekte durch den Antragssteller beachtet werden, besteht für diesen ein (einklagbarer) Rechtsanspruch auf Erteilung der erforderlichen Baugenehmigung. Die jeweiligen Fachämter berücksichtigen Ortsbeiratsbeschlüsse in ihren Stellungnahmen.

Zu 7: Der Magistrat hat dem Ortsbeirat zwischenzeitlich eine Fläche gegenüber dem bisher favorisierten Standort angeboten, um dort das vom Ortsbeirat in der OM 4535 skizzierte Vorhaben (Willkommensschild) zu realisieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 28. März 2019OFOF 997/6Unterliederbach: Verkehrstechnische und -rechtliche Erlaubnis zur Aufstellung eines „WillkommenSchildes“ in der Königsteiner Straße gebenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, BFF, fraktionslos
  2. 7. Mai 2019OMOM 4535Unterliederbach: Verkehrstechnische und -rechtliche Erlaubnis zur Aufstellung eines „Willkommen“Schildes in der Königsteiner Straße gebenDirektanregung
  3. 23. August 2019STST 1607Unterliederbach: Verkehrstechnische und -rechtliche Erlaubnis zur Aufstellung eines „Willkommen“-Schildes in der Königsteiner Straße gebenStellungnahme
  4. 14. September 2020OFOF 1371/6Litfaßsäulen bzw. WerbetafelnOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE
  5. 15. September 2020VV 1751Litfaßsäulen bzw. WerbetafelnAnfrage
  6. 15. Januar 2021Sie sind hier
    STST 70Litfaßsäulen bzw. Werbetafeln
    Stellungnahme
  7. 29. Januar 2021OFOF 1481/6Unterliederbach: Litfaßsäule versetzen, um mit dem Bau des Entrees für den Stadtteil beginnen zu könnenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  8. 23. Februar 2021OMOM 7281Unterliederbach: Litfaßsäule versetzen, um mit dem Bau des Entrees für den Stadtteil beginnen zu könnenDirektanregung
  9. 25. Juni 2021Antwort des Magistrats · nach 117 WochenSTST 1283Unterliederbach: Litfaßsäule versetzen, um mit dem Bau des Entrees für den Stadtteil beginnen zu könnenStellungnahme
  10. 24. Januar 2022OFOF 328/6Unterliederbach: Wie kann die Gestaltung des Stadtteilentrees irgendwann doch noch umgesetzt werden?Ortsbeiratsantrag · CDU, BFF
  11. 8. Februar 2022VV 311Unterliederbach: Wie kann die Gestaltung des Stadtteilentrees irgendwann doch noch umgesetzt werden?Anfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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