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Was wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?

Vorlagentyp: V
185 Wochen bis zur Antwort12 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 21.01.2019, V 1133 entstanden aus Vorlage: OF 728/2 vom 02.01.2019

Betreff: Was wird aus dem "Institut für volatile Immobilienpreise"? Vorgang: OM 1819/17 OBR 2; ST 1975/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:

  1. Wurde das 2017 gegen den damaligen Eigentümer der Liegenschaft Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI-Gebäude) wegen unzulässiger baulicher Veränderungen am denkmalgeschützten Gebäude eingeleitete Bußgeldverfahren mittlerweile abgeschlossen?
  2. Wann erfolgte der letzte Verkauf der Liegenschaft?
  3. Was wurde aus der angeblich von der Bauverwaltung erteilten Genehmigung zur Umwandlung des Gebäudes in ein sog. Boarding-House?
  4. Entspricht der derzeitige Zustand der Liegenschaft aus Sicht der Bauverwaltung den gesetzlichen Vorschriften? Begründung: Die wenig aussagefähige Stellungnahme vom 02.10.2017, ST 1975, ist die letzte Auskunft des Magistrats bzgl. der Ereignisse um die Liegenschaft Kettenhofweg
  5. Zuvor hatte eine Immobiliengesellschaft die Liegenschaft zum Preis von 2,9 Millionen Euro im Rahmen des Internetportals Immobilienscout24 angeboten (was gegenüber dem vom Land Hessen erzielten Verkaufspreis eine Steigerung um fast das Dreifache bedeutet). Seitdem ist das Gebäude weiter verfallen, die Umbauarbeiten sind zurzeit offenbar eingestellt, es stehen zum Teil mit Müll gefüllte Container auf dem wieder frei zugänglichen Gelände, das erforderliche Bauschild fehlt und der Eigentümer kommt seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach. Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass die Bauverwaltung auf die begrenzten Personalkapazitäten verweist, nach nunmehr eineinviertel Jahren sollte jedoch eine Klärung erfolgt sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Mai 2017OFOF 306/2Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges „IVI“)Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 19. Juni 2017OMOM 1819Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI)Direktanregung
  3. 2. Oktober 2017STST 1975Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI)Stellungnahme
  4. 2. Januar 2019OFOF 728/2Was wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  5. 21. Januar 2019Sie sind hier
    VV 1133Was wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?
    Anfrage
  6. 23. April 2019STST 712Was wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?Stellungnahme
  7. 29. Mai 2019OFOF 825/2Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGBOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  8. 17. Juni 2019VV 1319Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGBAnfrage
  9. 18. Oktober 2019STST 1966Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGBStellungnahme
  10. 29. Juli 2020OFOF 1124/2Denkmalschutz? Instandsetzungsgebot? - nicht im Kettenhofweg 130Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  11. 24. August 2020VV 1733Denkmalschutz? Instandsetzungsgebot? - Nicht im Kettenhofweg 130Anfrage
  12. 18. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 185 WochenSTST 2202Denkmalschutz? Instandsetzungsgebot? - Nicht im Kettenhofweg 130Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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