Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI)
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1975
Betreff: Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI)
Zu 1.: Das Kulturdenkmal Kettenhofweg 130 wurde im Sommer 2014 komplett entkernt. Die dafür gemäß der §§ 18 und 20 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) erforderliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung wurde nicht eingeholt.
Zu 2.: Bei einer Kontrolle vor Ort wurden Container vor dem Haus und laufende Entrümpelungsarbeiten bemerkt.
Zu 3. und 4.: Es liegt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 28 HDSchG vor. Es haben bisher Anhörungen und eine Zeugenbefragung stattgefunden. Außerdem wurde eine denkmalschutzrechtliche Stilllegungsverfügung erteilt. Ziel ist es, die ungenehmigten Maßnahmen mit einem Bußgeld zu sanktionieren. Das Verfahren hierzu ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Zu 5.: Dem Magistrat sind weitere Fälle bekannt; diese können aber nur im Rahmen der vorhandenen Personalkapazitäten abgearbeitet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 31. Mai 2017OFOF 306/2Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges „IVI“)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 19. Juni 2017OMOM 1819Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI)Direktanregung
- 2. Oktober 2017Sie sind hierSTST 1975Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI)Stellungnahme
- 2. Januar 2019OFOF 728/2Was wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 21. Januar 2019VV 1133Was wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?Anfrage
- 23. April 2019STST 712Was wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?Stellungnahme
- 29. Mai 2019OFOF 825/2Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGBOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 17. Juni 2019VV 1319Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGBAnfrage
- 18. Oktober 2019Antwort des Magistrats · nach 124 WochenSTST 1966Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGBStellungnahme
- 29. Juli 2020OFOF 1124/2Denkmalschutz? Instandsetzungsgebot? - nicht im Kettenhofweg 130Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 24. August 2020VV 1733Denkmalschutz? Instandsetzungsgebot? - Nicht im Kettenhofweg 130Anfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab