Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Kettenhofweg — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Prüfung der Einrichtung eines Zebrastreifens im Kettenhofweg21.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Status Liegenschaft Kettenhofweg 9714.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Der Ortsbeirat 2 unterstützt das Zeitzeug*innen-Projekt „Frankfurter Szene(n) – Gespräche im Kettenhofweg“17.08.2026 · OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Kettenhofweg per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1966
Betreff: Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB Durch die Formulierung des § 177 Baugesetzbuch wurde eine relativ hohe Schwelle der Eingriffsmöglichkeit geschaffen. Diese wird durch die "nicht nur unerheblichen" Beeinträchtigungen der bestimmungsgemäßen Nutzung oder des Straßen- und Ortsbildes durch das betreffende Gebäude definiert. Da sich das Gebäude zwar in einem ungepflegten Zustand befindet, dessen Substanz jedoch nicht gefährdet ist, stellt dies keine Rechtfertigung für den Erlass eines Instandsetzungsgebotes nach § 177 Baugesetzbuch dar. Das in der Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 712 angeführte Bauverbot besteht weiterhin. Damit das Bauverbot inhaltlich für erledigt erklärt werden kann, muss seitens der Bauherrschaft die Benennung eines neuen Bauleiters erfolgen, ein geprüfter Standsicherheitsnachweis, sowie ein Schallschutz- und Brandschutznachweis vorgelegt werden. Der Bauherr ist hierüber in Kenntnis gesetzt worden. Ohne diese Unterlagen ist es dem Magistrat nicht möglich das Bauverbot aufzuheben. Sobald die zur Durchführung des Bauvorhabens notwendigen Unterlagen vorliegen, kann die Umsetzung der Baumaßnahme wieder aufgenommen werden. Die Wiederaufnahme des Bauvorhabens liegt somit in der Verantwortung der Bauherrschaft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Juni 2017OMOM 1819Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI)Direktanregung
- 2. Oktober 2017STST 1975Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI)Stellungnahme
- 2. Januar 2019OFOF 728/2Was wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 21. Januar 2019VV 1133Was wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?Anfrage
- 23. April 2019STST 712Was wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?Stellungnahme
- 29. Mai 2019OFOF 825/2Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGBOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 17. Juni 2019VV 1319Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGBAnfrage
- 18. Oktober 2019Sie sind hierSTST 1966Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGBStellungnahme
- 29. Juli 2020OFOF 1124/2Denkmalschutz? Instandsetzungsgebot? - nicht im Kettenhofweg 130Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 24. August 2020VV 1733Denkmalschutz? Instandsetzungsgebot? - Nicht im Kettenhofweg 130Anfrage
- 18. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 183 WochenSTST 2202Denkmalschutz? Instandsetzungsgebot? - Nicht im Kettenhofweg 130Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab