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Denkmalschutz? Instandsetzungsgebot? - Nicht im Kettenhofweg 130

Vorlagentyp: STMagistrat
100 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
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Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat festgestellt, dass das Bauverbot aufgrund eines neuen Bauleiters aufgehoben wurde und die Baumaßnahme fortgeführt werden kann. Zudem bleibt die Baugenehmigung zur Nutzungsänderung bestehen, weshalb ein Instandsetzungsgebot nicht erforderlich ist.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Das durch den Magistrat erteilte Bauverbot wurde, aufgrund der Benennung eines neuen Bauleiters, am 29.04.2020 als inhaltlich erledigt angesehen. Die Baumaßnahme kann nun fortgeführt werden. Die im Jahr 2015 erteilte Baugenehmigung zur Nutzungsänderung mit inneren Umbauten von Institutsräumen in einen Beherbergungsbetrieb hat weiterhin Bestand und wird seit April 2020 umgesetzt. Der Erlass eines Instandsetzungsgebotes ist daher nicht notwendig. Sofern ein Kulturdenkmal durch unterlassenen Unterhalt in seiner Substanz gefährdet wird, können die Eigentümer gemäß § 14 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz dazu verpflichtet werden, die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Der Zustand des Gebäudes wurde zuletzt in der 43. Kalenderwoche 2020 durch den Magistrat in Augenschein genommen. Das Gebäude ist zwar in einem sehr ungepflegten Zustand und deutlich sanierungsbedürftig, eine unmittelbare Gefährdung der Substanz ist jedoch nicht zu erkennen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Januar 2019VV 1133Was wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?Anfrage
  2. 23. April 2019STST 712Was wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?Stellungnahme
  3. 17. Juni 2019VV 1319Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGBAnfrage
  4. 18. Oktober 2019STST 1966Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGBStellungnahme
  5. 29. Juli 2020OFOF 1124/2Denkmalschutz? Instandsetzungsgebot? - nicht im Kettenhofweg 130Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  6. 24. August 2020VV 1733Denkmalschutz? Instandsetzungsgebot? - Nicht im Kettenhofweg 130Anfrage
  7. 18. Dezember 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 100 Wochen
    STST 2202Denkmalschutz? Instandsetzungsgebot? - Nicht im Kettenhofweg 130
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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