Vorgartensatzung besser nutzen
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Zusammenfassung
Der Magistrat erkennt an, dass die Nutzung des Vorgartens in der Guiollettstraße nicht den Vorgaben der Vorgartensatzung entspricht. Aufgrund der Eigentümerschaft durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts kann jedoch kein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden. Der Magistrat plant, die Eigentümerin über die Vorgartensatzung zu informieren und um eine Begrünung des Vorgartens zu bitten.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat teilt die Einschätzung des Ortsbeirats, dass die Nutzung des Vorgartens in der Guiollettstraße 44-46/Ecke Ulmenstraße nicht der Vorgartensatzung entspricht. Eigentümerin der Liegenschaft ist allerdings eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Gegen einen öffentlichen Eigentümer kann der Magistrat aus rechtlichen Gründen kein Verwaltungsverfahren einleiten und die Wiederherstellung einer vorgartenkonformen Nutzung fordern. Der Magistrat wird dennoch mit der Eigentümerin Kontakt aufnehmen, um diese über die Vorgaben der Vorgartensatzung zu informieren, und darum bitten, dass die Eigentümerin in eigener Veranlassung den Vorgarten begrünen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 30. November 2020OFOF 1280/2Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke UlmenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Januar 2021OMOM 7086Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke UlmenstraßeDirektanregung
- 26. April 2021Sie sind hierSTST 899Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke UlmenstraßeStellungnahme
- 21. Mai 2021OFOF 37/2Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Juni 2021VV 36Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht?Anfrage
- 23. August 2021Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1462Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht?Stellungnahme
- 21. November 2021OFOF 220/2Plädoyer für eine „Freiraumsatzung mit Balance“Ortsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab