Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke Ulmenstraße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 2 schlägt vor, den Vorgarten des Bürogebäudes in der Guiollettstraße 44-46/Ecke Ulmenstraße zu begrünen. Dies soll durch eine Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer geschehen, um die Nutzung der Vorgartensatzung zu verbessern. Ziel ist es, den faktisch nicht existierenden Vorgarten tatsächlich zu begrünen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, auf den Eigentümer des Bürogebäudes in der Guiollettstraße 44-46/Ecke Ulmenstraße zuzugehen mit dem Ziel, den faktisch nicht existierenden Vorgarten tatsächlich zu begrünen. Der Ortsbeirat 2 bietet an, sich daran zu beteiligen oder nach vorheriger Abstimmung mit dem Magistrat selbst auf den Eigentümer zuzugehen.
Begründung
Die Fotos sprechen für sich:
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 30. November 2020OFOF 1280/2Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke UlmenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Januar 2021Sie sind hierOMOM 7086Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke UlmenstraßeDirektanregung
- 26. April 2021STST 899Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke UlmenstraßeStellungnahme
- 21. Mai 2021OFOF 37/2Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Juni 2021VV 36Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht?Anfrage
- 23. August 2021Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1462Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht?Stellungnahme
- 21. November 2021OFOF 220/2Plädoyer für eine „Freiraumsatzung mit Balance“Ortsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats