Vorgartensatzung besser nutzen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, den Eigentümer des Bürogebäudes in der Guiollettstraße 44-46 / Ecke Ulmenstraße zu kontaktieren, um den Vorgarten zu begrünen. Dies soll zur Verbesserung des Stadtbildes beitragen und die Aufenthaltsqualität erhöhen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Magistrat wird gebeten, auf den Eigentümer des Bürogebäudes in der Guiollettstraße 44-46 / Ecke Ulmenstraße zuzugehen mit dem Ziel, den faktisch nicht existierenden Vorgarten tatsächlich zu begrünen. Der OBR 2 bietet an, sich daran zu beteiligen oder nach vorheriger Abstimmung mit dem Magistrat selber auf den Eigentümer zuzugehen.
Begründung
Die Fotos sprechen für sich:
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 30. November 2020Sie sind hierOFOF 1280/2Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke UlmenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Januar 2021OMOM 7086Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke UlmenstraßeDirektanregung
- 26. April 2021STST 899Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke UlmenstraßeStellungnahme
- 21. Mai 2021OFOF 37/2Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Juni 2021VV 36Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht?Anfrage
- 23. August 2021Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1462Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht?Stellungnahme
- 21. November 2021OFOF 220/2Plädoyer für eine „Freiraumsatzung mit Balance“Ortsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme