Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht?
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Einhaltung der Vorgartensatzung durch öffentliche Institutionen zu überprüfen. Ziel ist es, rechtliche Gründe zu klären, die eine Durchsetzung der Satzung verhindern, und die Ergebnisse der Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin zu berichten.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
- welche Anstalt des öffentlichen Rechts als Eigentümerin der Immobilie Guiollettstraße 44 bis 46 hier gegen die Vorgartensatzung verstößt,
- welche rechtlichen Gründe verhindern, dass die Stadt in solchen Fällen keine Durchsetzungsmöglichkeiten der eigenen Satzungen hat,
- welche Ergebnisse bei der zwischenzeitlichen Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin erzielt werden konnten.
Kontext
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 30. November 2020OFOF 1280/2Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke UlmenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Januar 2021OMOM 7086Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke UlmenstraßeDirektanregung
- 26. April 2021STST 899Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke UlmenstraßeStellungnahme
- 21. Mai 2021OFOF 37/2Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Juni 2021Sie sind hierVV 36Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht?Anfrage
- 23. August 2021Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1462Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht?Stellungnahme
- 21. November 2021OFOF 220/2Plädoyer für eine „Freiraumsatzung mit Balance“Ortsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen