Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht?
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, zu prüfen, welche öffentlichen Institutionen gegen die Vorgartensatzung verstoßen und welche rechtlichen Gründe dies verhindern. Ziel ist es, mehr Informationen über die Durchsetzung der Satzung zu erhalten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten 1. welche Anstalt des öffentlichen Rechts als Eigentümerin der Immobilie Guiollettstraße 44-46 hier gegen die Vorgartensatzung verstößt, 2. welche rechtlichen Gründe verhindern, dass die Stadt in solchen Fällen keine Durchsetzungsmöglichkeiten der eigenen Satzungen hat, 3. welche Ergebnisse bei der zwischenzeitlichen Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin erzielt werden konnten.
Begründung
Informationsbedarf.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 30. November 2020OFOF 1280/2Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke UlmenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Januar 2021OMOM 7086Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke UlmenstraßeDirektanregung
- 26. April 2021STST 899Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke UlmenstraßeStellungnahme
- 21. Mai 2021Sie sind hierOFOF 37/2Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Juni 2021VV 36Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht?Anfrage
- 23. August 2021Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1462Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht?Stellungnahme
- 21. November 2021OFOF 220/2Plädoyer für eine „Freiraumsatzung mit Balance“Ortsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme