Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht?
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass die Vorgartensatzung für öffentliche Institutionen nicht gilt, da die Verantwortung für den Zustand der Liegenschaft beim öffentlichen Träger liegt. Die Bayerische Apothekerversorgung hat zugesichert, die geschotterten Bereiche bis Frühjahr 2022 zu begrünen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Zu Ziffer 1.: Eigentümerin der Liegenschaft ist die Bayerische Apothekerversorgung Anstalt des öffentlichen Rechts. Zu Ziffer 2. und 3.: Für Liegenschaften im Eigentum öffentlicher Trägerschaft gilt § 79 Hessische Bauordnung (HBO). Nach dessen Absatz 6 liegt die Verantwortung für den Zustand der Liegenschaft und der baulichen Anlagen beim öffentlichen Träger. Der Magistrat hat hier als untere Bauaufsichtsbehörde keine Durchsetzungskompetenz. Es wurde gleichwohl mit der Eigentümerin Kontakt aufgenommen und auf die Notwendigkeit der Einhaltung der Vorgartensatzung hingewiesen. In diesem Zusammenhang hat die Eigentümerin zugesichert, dass in der Pflanzperiode Frühjahr 2022 eine komplette Überarbeitung der geschotterten Bereiche zugunsten einer Begrünung erfolgen wird. Nach derzeitigem Stand seien eine Hecke entlang der Gehwege und das großflächige Einbringen von Staudenpflanzen geplant.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 30. November 2020OFOF 1280/2Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke UlmenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Januar 2021OMOM 7086Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke UlmenstraßeDirektanregung
- 26. April 2021STST 899Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke UlmenstraßeStellungnahme
- 21. Mai 2021OFOF 37/2Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Juni 2021VV 36Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht?Anfrage
- 23. August 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1462Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht?Stellungnahme
- 21. November 2021OFOF 220/2Plädoyer für eine „Freiraumsatzung mit Balance“Ortsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab