Entschärfen der Verkehrssituation in der Eulengasse/Kleine Spillingsgasse
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Eulengasse — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Errichtung von weiteren Trinkbrunnen in Bornheim und Ostend18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Bornheim und Ostend16.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 273
Betreff: Entschärfen der Verkehrssituation in der Eulengasse/Kleine Spillingsgasse Zu
- Nach den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) kommt ein verkehrsberuhigter Bereich nur für einzelne Straßen oder für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht. Solche Bereiche können auch in Tempo-30-Zonen integriert werden. Diese Straßen müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich. Vor dem Hintergrund, dass der Ortskern von Bornheim durch ein dichtes urbanes Geflecht von Wohnen, Gewerbe und Dienstleistungen gekennzeichnet ist, sind die normativen Voraussetzungen zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs weder in der Eulengasse noch in der Kleinen Spillingsgasse gegeben. Zu
- Die Kleine Spillingsgasse hat eine Fahrbahnbreite von ca. 4,25 m. Durch parkende Fahrzeuge verbleibt eine Restfahrbahnbreite von ca. 2,25 m. Gemäß § 12 Abs. 1 StVO ist das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen grundsätzlich, ohne weitere Beschilderung unzulässig. Dies wird durch die VwV-StVO zu § 39 verdeutlicht. Hiernach sind Verkehrszeichen oder Markierungen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben nicht anzuwenden. Zu
- Der Magistrat bedauert, vor dem Hintergrund der vorstehenden Erläuterungen, nicht im Sinne der Anregung tätig werden zu können. Jedoch wird die Stadtpolizei- Verkehrssicherheit ihre Kontrollen in nächster Zeit intensivieren, um nicht normgerechten Parken an den genannten Örtlichkeiten entgegen zu wirken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2009OMOM 3051Parken in der WiesenstraßeDirektanregung
- 15. Oktober 2012OFOF 203/4Entschärfen der Verkehrssituation in der Eulengasse/Kleine SpillingsgasseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. Oktober 2012OMOM 1651Entschärfen der Verkehrssituation in der Eulengasse/Kleine SpillingsgasseDirektanregung
- 18. Februar 2013Sie sind hierSTST 273Entschärfen der Verkehrssituation in der Eulengasse/Kleine SpillingsgasseStellungnahme
- 9. April 2013OMOM 2114Radstreifen ObermainanlageDirektanregung
- 23. April 2013OFOF 285/4Kleine Spillingsgasse in den Blick nehmenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Mai 2013OMOM 2199Kleine Spillingsgasse in den Blick nehmenDirektanregung
- 12. August 2013STST 1213Kleine Spillingsgasse in den Blick nehmenStellungnahme
- 24. September 2013OMOM 2516Zufahrt von Rettungsfahrzeugen in die Ortenberger StraßeDirektanregung
- 3. Februar 2014STST 163Kleine Spillingsgasse in den Blick nehmenStellungnahme
- 20. Oktober 2014OFOF 422/4Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrsteuerung und -überwachung Verkehrssicherheit rund um die UhrOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. November 2014EAEA 50Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Verkehrssicherheit rund um die UhrEtatanregung
- 11. September 2015Antwort des Magistrats · nach 339 WochenSTST 1332Verkehrssicherheit rund um die UhrStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab