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Radstreifen Obermainanlage

Vorlagentyp: OM
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2114 entstanden aus Vorlage: OF 277/4 vom 21.03.2013

Betreff: Radstreifen Obermainanlage Der Magistrat möge prüfen und berichten:

  1. Sieht er personelle Möglichkeiten, den Radstreifen auf der Obermainanlage zwischen Oskar-von-Miller-Straße und Ostendstraße soweit zu kontrollieren, dass dieser nicht andauernd zugeparkt ist?
  2. Sieht der Magistrat grundsätzlich die Möglichkeit, diesen Radstreifen bis zum Allerheiligentor zu verlängern? Begründung: Erkennbar ist der genannte Radstreifen so oft zugeparkt, dass man eher von einem Park- als von einem Radstreifen sprechen kann. Eine Verlängerung des genannten Radstreifens wäre sinnvoll, da eine wachsende Zahl von Radfahrenden nicht die Grünanlage nutzt, sondern geschwind vorankommen möchte (oder muss). Da das motorisierte Verkehrsaufkommen im Innenstadtbereich in den letzten Jahren leicht zurückgegangen ist, hält der Ortsbeirat eine Verlängerung des Radstreifens auf dem Anlagenring für vertretbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. April 2013 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 493/4 zurück — Ortsbeiratsantrag von GRÜNE, beschlossen am 9. Juni 2015. Der Magistrat antwortete am 15. Juli 2013 mit der Stellungnahme ST 1060. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 14 Wochen.

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