Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 12
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main hat Maßnahmen ergriffen, um das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum zu regulieren. Durch die Einführung einer Software zur Überwachung der E-Scooter-Parkplätze soll das wilde Abstellen verhindert und die Sicherheit im Stadtgebiet erhöht werden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum stellt rechtlich eine Sondernutzung dar. Die Stadt Frankfurt am Main hat im April 2022 Anbietern von E-Scootern Sondernutzungserlaubnisse mit einem Auflagenkatalog für das Bereitstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum erteilt. Ziel ist es, das "wilde Abstellen" der E-Scooter zu verhindern und gefährlichen Situationen vorzubeugen. Seit dem Juni dieses Jahres wird testweise eine Software für den Umgang mit den E-Scootern eingesetzt. Mittels dieser Software werden Bereiche definiert, außerhalb derer im Umkreis von 100 Metern das Beenden einer Fahrt nicht möglich ist. Die Anbieterfirmen werden dann gleichzeitig über die Bereiche informiert und müssen diese innerhalb von einer Woche in ihre eigene Software übernehmen. Wo also E-Scooter-Parkplätze ausgewiesen sind, darf im Umkreis von 100 Metern die Fahrt nicht mehr beendet werden. Mit der Software wird kontrolliert, wie viele E-Scooter von welchem Anbieter sich wo im Stadtgebiet aufhalten. Darüber ist dann auch die Einhaltung der Flottengröße von 1.000 E-Scootern pro Anbieter in der Zone I (Fläche innerhalb des Alleenrings und des südlichen Mainufers) kontrollierbar. Mit den Anbietern wurde vereinbart, zunächst im Innenstadtbereich und im Bahnhofsviertel - dort, wo viele Fußgängerinnen und Fußgänger unterwegs sind also - E-Scooter-Parkplätze auszuweisen. Für diese gilt die oben genannte Regelung. Begonnen wird mit den Nebenstraßen der Zeil. Grundsätzlich soll außerhalb von stark von Zufußgehenden genutzten Bereiche das sogenannte Free-Floating-Prinzip der E-Scooter beibehalten werden. Schließlich liegt ein wesentlicher Vorteil dieses Verkehrsmittels im flexiblen Abstellen. Die Betreiber müssen eine Hotline anbieten und Beschwerden unverzüglich nachgehen. Die Kontaktdaten befinden sich auf allen E-Scootern und auf unserer Website: https://frankfurt.de/themen/verkehr/e-scooter/e-scooter%20.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2022OFOF 154/12Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 12Ortsbeiratsantrag · SPD
- 21. Januar 2022OMOM 1489Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 12Direktanregung
- 25. April 2022STST 1041Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 12Stellungnahme
- 24. Oktober 2022Sie sind hierSTST 2513Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 12Stellungnahme
- 1. Juli 2023OFOF 403/12Einrichtung von speziellen Abstellbereichen für E-ScooterOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Juli 2023OMOM 4312Einrichtung von speziellen Abstellbereichen für E-ScooterDirektanregung
- 18. Dezember 2023Antwort des Magistrats · nach 102 WochenSTST 2454Einrichtung von speziellen Abstellbereichen für E-ScooterStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab