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Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 12

Vorlagentyp: OFSPD
42 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 12 beantragt die Prüfung geeigneter Flächen für E-Scooter-Abstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum. Dies soll zur Regulierung der Nutzung beitragen, da E-Scooter Geh- und Fahrradwege blockieren und Gefahren für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen darstellen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Antrag

E-Scooter werden mittlerweile auch vermehrt im Ortsbezirk 12 benutzt und sind Teil des öffentlichen Erscheinungsbildes geworden.

Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben des Magistrats, die Roller-Nutzung mittels einer Sondernutzungsverordnung zu regulieren. Da zuerst die Innenstadtbereiche berücksichtigt werden sollen, wendet sich der Ortsbeirat 12 nun jetzt schon an den Magistrat, um schnellstmöglich eine Regulierung im Ortsbezirk 12 vorzubereiten.

Der Magistrat möge prüfen und berichten,

  1. welche Flächen im Ortsbezirk 12 geeignet sind, um im Zusammenhang mit einer bereits in Planung befindlichen Sondernutzungsverordnung als Abstellmöglichkeiten für E-Scooter auf PKW-Stellplätzen und im Straßenraum ausgewiesen zu werden,
  2. ob die Anbieter für nicht ordnungsgemäß abgestellte Roller mit Ordnungsgeldern belegt werden können und
  3. ob sich in Absprache mit den Anbietern Orte ausmachen lassen, an denen es aufgrund von Nutzerdaten sinnvoll erscheint, feste Stationen im Sinne eines Hubs zu etablieren, ggf. verbunden mit einer Ladestation.

Begründung

Die E-Scooter blockieren bisweilen Geh- und Fahrradwege und können somit zu einer Gefahr für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen werden. Weiterhin werden sie auch in Gewässer geworfen. Aus diesen Gründen bedarf es einer Regulierung der Nutzung von Seiten der Stadt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Januar 2022Sie sind hier
    OFOF 154/12Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 12
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 21. Januar 2022OMOM 1489Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 12Direktanregung
  3. 25. April 2022STST 1041Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 12Stellungnahme
  4. 24. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 2513Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 12Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 7 · 21.01.2022
TO I, TOP 18
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1489 2022 Die Vorlage OF 154/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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