Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 12
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 12 fordert eine Regulierung der E-Scooter-Nutzung im Ortsbezirk 12, um die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern zu gewährleisten. Es sollen geeignete Flächen für Abstellmöglichkeiten sowie Regelungen für nicht ordnungsgemäß abgestellte Roller geprüft werden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
E-Scooter werden mittlerweile auch vermehrt im Ortsbezirk 12 benutzt und sind Teil des öffentlichen Erscheinungsbildes geworden.
Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben des Magistrats, die Roller-Nutzung mittels einer Sondernutzungsverordnung zu regulieren. Da zuerst die Innenstadtbereiche berücksichtigt werden sollen, wendet sich der Ortsbeirat 12 jetzt schon an den Magistrat, um schnellstmöglich eine Regulierung im Ortsbezirk 12 vorzubereiten.
Der Magistrat wird daher gebeten, zu prüfen und zu berichten,
- welche Flächen im Ortsbezirk 12 geeignet sind, um im Zusammenhang mit einer bereits in Planung befindlichen Sondernutzungsverordnung als Abstellmöglichkeiten für E-Scooter auf Pkw-Stellplätzen und im Straßenraum ausgewiesen zu werden,
- ob die Anbieter für nicht ordnungsgemäß abgestellte Roller mit Ordnungsgeldern belegt werden können und
- ob sich in Absprache mit den Anbietern Orte ausmachen lassen, an denen es aufgrund von Nutzerdaten sinnvoll erscheint, feste Stationen im Sinne eines Hubs zu etablieren, ggf. verbunden mit einer Ladestation.
Begründung
Die E-Scooter blockieren bisweilen Geh- und Fahrradwege und können somit zu einer Gefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer werden. Weiterhin werden sie auch in Gewässer geworfen. Aus diesen Gründen bedarf es einer Regulierung der Nutzung vonseiten der Stadt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2022OFOF 154/12Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 12Ortsbeiratsantrag · SPD
- 21. Januar 2022Sie sind hierOMOM 1489Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 12Direktanregung
- 25. April 2022STST 1041Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 12Stellungnahme
- 24. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 2513Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 12Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats