Einrichtung von speziellen Abstellbereichen für E-Scooter
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, spezielle Abstellbereiche für E-Scooter im Ortsbezirk 12 einzurichten, um das wilde Abstellen zu regulieren und die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten. Dies soll durch rechtliche Maßnahmen und mögliche Bußgelder unterstützt werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, spezielle Abstellbereiche für E-Scooter im Geltungsbereich des Ortsbezirks 12 (Kalbach-Riedberg) einzurichten, die jeweils mindestens 300 Meter Luftlinie voneinander entfernt liegen müssen. Auf allen anderen Bereichen ist das Abstellen von E-Scootern verboten.
Ferner wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen, ob das Nichteinhalten der Abstellbereiche durch Verwarn- und Bußgelder sanktioniert werden kann. Der Magistrat wird aufgefordert, alle rechtlichen Schritte einzuleiten, die eine Bußgeldbewährung ermöglichen.
Begründung
Das wilde Abstellen von E-Scootern an allen möglichen Orten ist nicht nur ein Ärgernis, sondern gefährdet auch Menschen, die Fußwege oder Straßen nicht mehr benutzen können, da diese von E-Scootern blockiert werden. Besonders gefährlich ist das wilde Abstellen von E-Scootern auf Gehwegen, die insbesondere ein Hindernis für Menschen mit körperlichen Einschränkungen bedeuten. Diesbezüglich ist es bereits mehrfach zu Unfällen gekommen. Das Bußgeld soll sich gegen den jeweiligen Betreiber richten, der dann die Möglichkeit hat, dieses an den Nutzer weiterzureichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2022STST 2513Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 12Stellungnahme
- 1. Juli 2023OFOF 403/12Einrichtung von speziellen Abstellbereichen für E-ScooterOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Juli 2023Sie sind hierOMOM 4312Einrichtung von speziellen Abstellbereichen für E-ScooterDirektanregung
- 18. Dezember 2023Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 2454Einrichtung von speziellen Abstellbereichen für E-ScooterStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2