Einrichtung von speziellen Abstellbereichen für E-Scooter
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, spezielle Abstellbereiche für E-Scooter in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel einzurichten, um das wilde Abstellen zu verhindern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Umsetzung erfolgt sukzessiv, und nach Abschluss der Arbeiten wird geprüft, wo weitere Abstellflächen eingerichtet werden können.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat mit den E-Scooter-Anbietern vereinbart, dass zunächst im Innenstadtbereich und im Bahnhofsviertel E-Scooter-Parkplätze ausgewiesen werden, da hier sehr viele Fußgänger:innen unterwegs sind und der öffentliche Raum stark limitiert ist. Es wurde geregelt, dass im Umkreis von 100 Metern um ausgewiesene E-Scooter-Abstellplätze eine Fahrt nicht mehr beendet werden kann.
Den Anfang machten die Zeil-Nebenstraßen. Des Weiteren wurden in den übrigen Straßen der Innenstadt und des Bahnhofsviertels entsprechende Flächen für E-Scooter-Parkplätze identifiziert. Dabei werden auch die zentralen S- und U-Bahn-Stationen besonders berücksichtigt. Die E-Scooter-Parkplätze werden nun sukzessiv umgesetzt. Nach Abschluss dieser Arbeiten im Innenstadtgebiet prüft der Magistrat, in welchen weiteren Bereichen des Stadtgebietes E-Scooter-Parkplätze ausgewiesen werden können.
Darüber hinaus arbeitet die städtische TraffiQ an einem Konzept für Mobilitätsstationen. Insbesondere an wichtigen ÖPNV-Stationen sollen hier eine Vielzahl von Mobilitätsangeboten konzentriert verfügbar gemacht werden. Dies schließt die Ausweisung von E-Scooter Abstellflächen mit ein. Ob im Ortsbezirk 12 ein solcher Mobilitätshub entstehen kann, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Der Magistrat wird nach Abschluss der Konzeptionsphase berichten.
Das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum ist dennoch auch außerhalb der Innenstadt geregelt. Die Stadt Frankfurt am Main hat im April 2022 Anbietern von E-Scootern Sondernutzungserlaubnisse mit einem Auflagenkatalog erteilt. Ziel ist es, das "wilde Abstellen" zu verhindern und gefährlichen Situationen vorzubeugen. E-Scooter dürfen ausschließlich so genutzt und abgestellt werden, dass sie Dritte weder gefährden noch behindern. Die oberste Priorität im öffentlichen Straßenraum hat stets die Verkehrssicherheit aller Teilnehmer:innen. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Fahrer:innen die E-Scooter nicht ordnungsgemäß abstellen. Verkehrsbehindernd abgestellte Scooter können den jeweiligen Betreiberfirmen gemeldet werden. Die Verleihfirmen sind gemäß der Sondernutzungserlaubnis verpflichtet, jederzeit Beschwerden entgegenzunehmen. Die Kontaktdaten finden sich auf den jeweiligen Scootern. Des Weiteren gibt es von allen Betreiberfirmen eine gemeinsame Plattform, um entsprechende Fahrzeuge zu melden: www.scooter-melder.de.
Die Städtische Verkehrspolizei sanktioniert Verstöße der Nutzer:innen, im ruhenden sowie im fließenden Verkehr, auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung beziehungsweise der Elektrokleinfahrzeuge-Verordnung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2022STST 2513Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 12Stellungnahme
- 1. Juli 2023OFOF 403/12Einrichtung von speziellen Abstellbereichen für E-ScooterOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Juli 2023OMOM 4312Einrichtung von speziellen Abstellbereichen für E-ScooterDirektanregung
- 18. Dezember 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 2454Einrichtung von speziellen Abstellbereichen für E-ScooterStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab