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Stromausfälle im Ortsbezirk 10

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.10.2024

Antrag Ortsbeirat

Stromausfälle im Ortsbezirk 10 seit 2022

Details im PARLIS OF_918-10_2024
05.11.2024

Anregung Ortsbeirat

Stromausfälle im Ortsbezirk 10 seit 2022

Details im PARLIS OM_6066_2024
07.04.2025

Stellungnahme des Magistrats

Stromausfälle im Ortsbezirk 10 seit 2022

Details im PARLIS ST_559_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6066 entstanden aus Vorlage: OF 918/10 vom 21.10.2024

Betreff: Stromausfälle im Ortsbezirk 10
seit 2022 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wann, wie oft und wo seit 2022 Stromausfälle in den Stadtteilen Eckenheim, Preungesheim, Berkersheim, Frankfurter Berg und Bonames stattgefunden haben und aus welchen Gründen; 2. wie Stromausfälle künftig möglichst verhindert werden können; 3. von besonderem Interesse dabei sind alle vorgesehenen Maßnahmen, um künftig jederzeit und dauerhaft die wichtige Netz- beziehungsweise Stromstabilität sicherzu stellen; 4. welche Fördermöglichkeiten für den Eigenschutz, zum Beispiel für modernste, ohne jegliche Unterbrechung ausfallsichere Notstromaggregate oder Ähnliches, bestehen.

Begründung:

Auch die automatische Einschaltung von vielen Notstromaggregaten erfolgt meist nicht ohne Schäden beziehungsweise ohne Unterbrechung. Wiederholte Stromausfälle auch in Preungesheim konnten offenbar nicht verhindert werden. Betroffen sind unter anderem private, schwerkranke und gewerbliche oder mittelständige Abnehmer. Dies kann zum Beispiel für verderbliche Lebensmittel, für Medikamente oder für sonstige Waren zu weitreichenden, teuren und leider auch gesundheitsgefährdenden Folgen führen. Bestimmte Geräte schalten sich ab und oder starten nicht automatisch. Teilweise gehen Daten verloren. Es ist schlimm, wenn der jeweilige Ausfall oder das Schadensereignis nicht rechtzeitig erkennbar beziehungsweise nicht heilbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 559
Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme