Entfernen der verunglimpfenden Schmierereien
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Bisheriger Verlauf
19.08.2024
05.09.2024
28.03.2025
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Entfernen der verunglimpfenden Schmierereien
Details im PARLIS OM_5865_2024Stellungnahme des Magistrats
Entfernen der verunglimpfenden Schmierereien
Details im PARLIS ST_491_202519.08.2024
05.09.2024
28.03.2025
Stellungnahme des Magistrats
Entfernen der verunglimpfenden Schmierereien
Details im PARLIS ST_491_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5865 entstanden aus Vorlage: OF 466/8 vom 19.08.2024
Betreff: Entfernen der verunglimpfenden Schmierereien
Der Magistrat wird geben, die mittlerweile häufig vorkommende und beleidigende Schmiererei "A.C.A.B" zu beseitigen und zur Anzeige zu bringen. Folgende Orte sind bei der Reinigung besonders zu berücksichtigen: - Fassade des Heddernheimer Schlosses; - Mahnmal "Der Gestürzte"; - Schranke zum Parkplatz am Eschersheimer Freibad; - Hinweisschild zur Urselbachmündung am Eschersheimer Freibad. Begründung:
Mittlerweile sind diese Beschmierungen in Heddernheim vermehrt zu sehen. Insbesondere das Mahnmal "Der Gestürzte" am Alexander-Riese-Weg/Ecke Heddernheimer Landstraße wurde schon mehrfach beschmiert. Die Schmierereien tauchen an immer mehr Stellen in Heddernheim auf. Der Ortsbeirat geht auch angesichts der zunehmenden Gewalt gegen Sicherheitskräfte in Deutschland (Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr, Rettungsdienst, THW usw.) davon aus, dass der Magistrat dieses beleidigende Kürzel gerade auf städtischen Gebäuden nicht akzeptiert und bereit ist, diese Formel schnellstmöglich zu entfernen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 491
Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme