Höchst: Gedenken an Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter der IG Farben
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Bisheriger Verlauf
27.07.2024
03.09.2024
18.11.2024
Antrag Ortsbeirat
Höchst: Gedenken an Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen der IG Farben
Details im PARLIS OF_1078-6_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Höchst: Gedenken an Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter der IG Farben
Details im PARLIS OM_5805_2024Stellungnahme des Magistrats
Höchst: Gedenken an Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter der IG Farben
Details im PARLIS ST_1954_202427.07.2024
Antrag Ortsbeirat
Höchst: Gedenken an Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen der IG Farben
Details im PARLIS OF_1078-6_202403.09.2024
Anregung Ortsbeirat
Höchst: Gedenken an Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter der IG Farben
Details im PARLIS OM_5805_202418.11.2024
Stellungnahme des Magistrats
Höchst: Gedenken an Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter der IG Farben
Details im PARLIS ST_1954_2024 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5805 entstanden aus Vorlage: OF 1078/6 vom 27.07.2024
Betreff: Höchst: Gedenken an Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter der IG Farben
Der Magistrat wird gebeten, einen Gedenkort an Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter sowie ehemalige jüdische Beschäftigte, die durch die nationalsozialistische Ideologie ihren Arbeitsplatz verloren haben, am Tor Ost des Industrieparks zu errichten. Dabei sind die Ergebnisse der AG Geschichte und Erinnerung - Initiative zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus - einzubeziehen und sich mit der Initiative um eine Gestaltung zu beraten. Da der ideale Gedenkort vor dem Tor Ost liegt, ist dies mit dem Standortbetreiber abzuklären. Dieser hat grundsätzlich schon seine Bereitschaft erklärt. Begründung:
Die AG Geschichte und Erinnerung - Initiative zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus - wünscht sich bei diesem Vorhaben Unterstützung durch den Magistrat und der Gedenkstätte Adlerwerke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1954