Straßenkreuzung Riedstraße/Röhrborngasse
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Bisheriger Verlauf
04.06.2024
02.07.2024
02.12.2024
04.06.2024
02.07.2024
02.12.2024
Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5694 entstanden aus Vorlage: OF 283/16 vom 04.06.2024
Betreff: Straßenkreuzung Riedstraße/Röhrborngasse
Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Riedstraße/Röhrborngasse verkehrssicherer zu gestalten. Hierzu könnte entweder ein Parkverbot auf der Riedstraße auf einer Strecke von mindestens 10 Metern vor der Kreuzung oder die Installation eines Verkehrsspiegels, der eine Sicht von der Röhrborngasse auf die Riedstraße ermöglicht, eingerichtet werden. Begründung:
Autofahrer auf der Röhrborngasse, die rechts in die Riedstraße abbiegen möchten, geraten leicht in gefährliche Situationen, weil häufig Fahrer auf der Riedstraße bis zum Brunnen parkenden Autos ausweichen müssen, wodurch die Riedstraße fast zur Einbahnstraße wird. Die Einsicht in die Riedstraße an dieser Kreuzung ist dadurch sehr schwer, weil man zeitgleich auf Fahrzeuge aus beiden Richtungen achten muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2038
Beratung im Ortsbeirat: 16
Beratungsergebnisse:
33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme