Reparatur der öffentlichen Bücherschränke Birsteiner Straße und Seckbach
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Bisheriger Verlauf
05.09.2022
05.06.2023
18.02.2024
04.03.2024
21.06.2024
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Reparatur des öffentlichen Bücherschranks Birsteiner Straße und Seckbach
Details im PARLIS OM_2545_2022Stellungnahme des Magistrats
Reparatur des öffentlichen Bücherschranks Birsteiner Straße und Seckbach
Details im PARLIS ST_1193_2023Antrag Ortsbeirat
Reparatur der öffentlichen Bücherschränke Birsteiner Straße und Seckbach
Details im PARLIS OF_570-11_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Reparatur der öffentlichen Bücherschränke Birsteiner Straße und Seckbach
Details im PARLIS OM_5198_2024Stellungnahme des Magistrats
Reparatur der öffentlichen Bücherschränke Birsteiner Straße und Seckbach
Details im PARLIS ST_1272_202405.09.2022
Anregung Ortsbeirat
Reparatur des öffentlichen Bücherschranks Birsteiner Straße und Seckbach
Details im PARLIS OM_2545_202205.06.2023
Stellungnahme des Magistrats
Reparatur des öffentlichen Bücherschranks Birsteiner Straße und Seckbach
Details im PARLIS ST_1193_202318.02.2024
Antrag Ortsbeirat
Reparatur der öffentlichen Bücherschränke Birsteiner Straße und Seckbach
Details im PARLIS OF_570-11_202404.03.2024
Anregung Ortsbeirat
Reparatur der öffentlichen Bücherschränke Birsteiner Straße und Seckbach
Details im PARLIS OM_5198_202421.06.2024
Stellungnahme des Magistrats
Reparatur der öffentlichen Bücherschränke Birsteiner Straße und Seckbach
Details im PARLIS ST_1272_2024 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5198 entstanden aus Vorlage: OF 570/11 vom 18.02.2024
Betreff: Reparatur der öffentlichen Bücherschränke Birsteiner Straße und Seckbach
Vorgang: OM 2545/22 OBR 11; ST 1193/23 Der Magistrat wird Bezug nehmend auf die Vorlagen OM 2545 und ST 1193 gebeten, - mitzuteilen, ob das Ausschreibungsverfahren zur Reparatur der schlecht ausgeführten Bücherschränke inzwischen beendet ist; - mitzuteilen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um den Einkauf weiterer 9.000 Euro teurer , aber minderwertiger Bücherschränke zu vermeiden; - mitzuteilen, ob der Produzent auf die Fehler bei seinem Produkt hingewiesen worden ist und ob er selbst eine Nachbesserung anstrebt; - die Bücherschrankpaten in Frankfurt anzuschreiben oder selbst zu kontrollieren, ob weitere der 9.000 Euro teuren Bücherschränke nach ein paar Jahren bereits solche Zersetzungserscheinungen aufweisen; - Anfragen bezüglich der Bücherschränke korrekt weiterzuleiten und die E-Mail-Adresse des Paten oder der Patin an der Glasscheibe klein anzubringen. Begründung:
Die öffentlichen Bücherschränke sind für sehr hohe Preise angeschafft worden. Der hohe Preis wurde im Nachgang mit den besonderen Eigenschaften dieser Bücherschränke begründet. Es wurde bei der Anschaffung für den hohen Preis die "Wetterfestigkeit" des Schrankes durch den Magistrat besonders hervorgehoben. Diese Schränke wurden durch Mittel der Bürger angeschafft. Schaut man sich den Zustand der Schränke heute an, kann man nur Folgendes feststellen: die Schränke lösen sich langsam auf und zeigen Zeichen starker Korrosion (bspw. Bücherschrank Birsteiner Straße nach drei Jahren). Die Aussage, es wurde Cortenstahl verwendet, erklärt das Problem. Das ist ein Stahl, der absichtlich durch die Zugabe von anderen Metallen einen optischen Rosteffekt entwickelt. Diesen Stahl allerdings überzulackieren zeugt von einer nicht fachgerechten Ausführung. Der Bücherschrank hätte mit einem anderen Verfahren versiegelt werden müssen. Die Schäden sind zu beseitigen und eine angemessene Optik herzustellen. Fotos: Stephan Zilcher Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2545
Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1193 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1272 Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0