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Belastung durch Baustellen im Westend reduzieren Erreichbarkeit der Bauaufsicht zwischen den Jahren

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

07.01.2016

Antrag Ortsbeirat

Belastung durch Baustellen im Westend reduzieren Erreichbarkeit der Bauaufsicht zwischen den Jahren

Details im PARLIS OF_847-2_2016
18.01.2016

Anregung Ortsbeirat

Belastung durch Baustellen im Westend reduzieren Erreichbarkeit der Bauaufsicht zwischen den Jahren

Details im PARLIS OM_4875_2016
11.04.2016

Stellungnahme des Magistrats

Belastung durch Baustellen im Westend reduzieren Erreichbarkeit der Bauaufsicht zwischen den Jahren

Details im PARLIS ST_611_2016
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4875 entstanden aus Vorlage: OF 847/2 vom 07.01.2016

Betreff: Belastung durch Baustellen im Westend reduzieren Erreichbarkeit der Bauaufsicht zwischen den Jahren
1. Der Magistrat wird aufgefordert, nach den Erfahrungen z. B. mit der Baustelle Friedrichstraße 39 und den Bauarbeiten zwischen den Jahren auf der Baustelle Oberlindau 76-78 folgende Maßnahmen konsequent zu verfolgen und umzusetzen: a) Baustellen werden schärfer auf unzulässige Lärmbelastung kontrolliert, eventuell auch durch automatische Dauermessung; b) e s sollen beim Abbruch auf den Baustellen immer Baumaschinen eingesetzt werden, die dem neusten Stand der Technik entsprechen. Sollten diese nicht verfügbar sein, müssen weitere Lärmschutzmaßnahmen angeordnet werden;


c) Erreichbarkeit der Bauaufsicht für die Bürgerinnen und Bürger bei größeren Baumaßnahmen in der Stadt, auch zwischen den Jahren. Auch sollen ggf. Maßnahmen eingeleitet werden; d) Vorlage eines Anlieferungskonzeptes durch den Bauträger bei mehreren Baumaßnahmen in einem Gebiet, um die Anlieferung von Baumaterial für die verschiedenen Baustellen zu entzerren. Insbesondere muss hier auf die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Bäume auf den Straßen Rücksicht genommen werden; e) Schaffung einer ämterübergreifenden Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die von Baumaßnahmen betroffen sind, die auf die Vertreibung von Mieterinnen und Mietern zielen. Diese Anlaufstelle muss im Idealfall 24 Stunden täglich erreichbar sein und ausreichende Befugnisse besitzen, um tätig zu werden. 2. Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen und zu berichten, a) welche Bauarbeiten zwischen den Jahren auf der Baustelle Oberlindau 76-78 durchgeführt wurden; b) ob dem Magistrat die Durchführung dieser Bauarbeiten in diesem Zeitraum bekannt war; c) wie der Magistrat die Beschwerden von Anwohnern über den mit den Bauarbeiten einhergehenden Baulärm bewertet; d) wie aus Sicht des Magistrats das Verhalten der Bauherren zu bewerten ist, solche lärmintensiven Baumaßnahmen in einem Zeitraum durchzuführen, in dem damit zu rechnen ist, dass die zuständigen Ämter der Stadt feiertagsbedingt nur eingeschränkt tätig sind.

Begründung:

Nach der Darstellung von Bürgern in der Ortsbeiratssitzung am 30.11.2015 sowie dem Bericht über die Baumaßnahmen in der Oberlindau aus der Frankfurter Rundschau vom 29.12.2015 erscheint es dringend notwendig, dass hier endlich Taten folgen, um die Bürgerinnen und Bürger durch die aufgeführten Maßnahmen vor unzumutbaren Gefährdungen und Belästigungen zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST 611 Aktenzeichen: 63 0