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Immobilie Adalbertstraße 11 - Teil 2

Vorlagentyp: OM
37 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4485 entstanden aus Vorlage: OF 768/2 vom 08.03.2019

Betreff: Immobilie Adalbertstraße 11 - Teil 2 Vorgang: OM 3853/18 OBR 2; ST 73/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten:

  1. Zu welchem Zeitpunkt wurde der Kaufvertrag über die entsprechende Immobilie geschlossen?
  2. Wann lag dieser dem zuständigen Dezernat V vor?
  3. Wann wurde das Dezernat IV seitens des Dezernates V um eine Einschätzung gebeten?
  4. Welche Einschätzung zum Aufwertungspotenzial gab das Dezernat IV ab?
  5. Fand die in der Stellungnahme ST 73 angesprochene Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses innerhalb der Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechtes statt?
  6. Welche rechtlichen und wirtschaftlichen Bedenken führten im Einzelnen zur Entscheidung, das Vorkaufsrecht nicht anzuwenden? Über den konkreten Fall hinaus wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat zukünftig zu informieren, s obald ein Kaufvertrag einer Immobilie, die in den Geltungsbereich einer Millieuschutzsatzung fällt, beim zuständigen Dezernat eingeht. Begründung: Zu Ziffer 1. bis 6.: In der Stellungnahme ST 73 zur OM 3853 des Ortsbeirates nimmt der Magistrat Stellung zum angesprochenen Vorgang. Da in der Anregung an den Magistrat OM 3853 explizit eine Ausübung des Vorkaufsrechtes erbeten wurde, ist die Stellungsnahme, warum dies nicht geschah, jedoch unzureichend. Insbesondere sind die zeitlichen Abläufe bei einer so kurzen Frist entscheidend, wenn mehrere Dezernate hierfür ihre Einschätzung abgeben müssen. Zusätzlich geht aus der Stellungnahme ST 73 nicht hervor, welche Gründe im Einzelnen der Ausübung des Vorkaufsrechtes entgegenstanden. Eine allgemeine Formulierung à la "rechtliche und wirtschaftliche Bedenken" sind hier unzureichend, um Untätigkeit des Dezernates IV im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung zu erklären. Um künftig den Ortsbeirat in solchen Angelegenheiten ein angemessenes Beteiligungsrecht einzuräumen, muss dieser angesichts einer derart kurzen Frist für eine Entscheidungsfindung umgehend informiert werden, um innerhalb der Frist selbst Empfehlungen an den Magistrat abgeben zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 29. Oktober 2018OFOF 686/2Immobilie Adalbertstraße 11Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
  2. 29. Oktober 2018OMOM 3853Immobilie Adalbertstraße 11Direktanregung
  3. 18. Januar 2019STST 73Immobilie Adalbertstraße 11Stellungnahme
  4. 8. März 2019OFOF 768/2Immobilie Adalbertstraße 11 - Teil 2Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 25. März 2019Sie sind hier
    OMOM 4485Immobilie Adalbertstraße 11 - Teil 2
    Direktanregung
  6. 15. Juli 2019Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 1278Immobilie Adalbertstraße 11 - Teil 2Stellungnahme
  7. 29. August 2019OFOF 904/2„Keine Gefahr der Verdrängung von preisgünstigem Wohnraum“ - aber Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um 89 Prozent?Ortsbeiratsantrag · LINKE.

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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