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Energetische Sanierung des Bürgerhauses Harheim

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 14
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, die Möglichkeiten einer energetischen Sanierung des Bürgerhauses Harheim zu prüfen. Dies ist notwendig, da das Gebäude nicht mehr den aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entspricht und eine wirtschaftliche Umstellung auf CO2-neutrale Energieversorgung angestrebt werden soll.

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Anregung

Der Magistrat wird aufgefordert , zu prüfen und zu berichten, ob und wie eine energetische Sanierung des Bürgerhauses Harheim möglich ist.

Begründung

Das im Jahr 1974 fertiggestellte Bürgerhaus entspricht insbesondere hinsichtlich des Energieverbrauchs auch nach gelegentlichen Sanierungen nicht mehr den aktuellen und kommenden Anforderungen des GEG (Gebäudeenergiegesetzes). Zudem ist zukünftig mit einer deutlichen Verteuerung fossiler Brennstoffe zu rechnen. Die Stadt Frankfurt als öffentliche Hand möge daher gerade in einem Stadtteil mit einer hohen Immobilieneigentümerquote der Vorbildfunktion nach § 4 (1) GEG nachkommen und darstellen, wie ältere Bestandsgebäude wirtschaftlich auf CO2-neutrale Energieversorgung umgestellt werden können und gleichzeitig den Bestand des Harheimer Bürgerhauses als einzigem multifunktionalen Veranstaltungsraum im Stadtteil langfristig gewährleisten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Mai 2023OFOF 144/14Energetische Sanierung des Bürgerhauses HarheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. Juni 2023Sie sind hier
    OMOM 4020Energetische Sanierung des Bürgerhauses Harheim
    Direktanregung
  3. 20. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 2162Energetische Sanierung des Bürgerhauses HarheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 14
Sitzung 24 · 16.10.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20

Mitdiskutieren

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