Energetische Sanierung des Bürgerhauses Harheim
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Bisheriger Verlauf
21.05.2023
05.06.2023
20.10.2023
11.03.2024
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Energetische Sanierung des Bürgerhauses Harheim
Details im PARLIS OM_4020_2023Stellungnahme des Magistrats
Energetische Sanierung des Bürgerhauses Harheim
Details im PARLIS ST_2162_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten Bürgerhaus Harheim
Details im PARLIS OM_5254_202421.05.2023
05.06.2023
20.10.2023
Stellungnahme des Magistrats
Energetische Sanierung des Bürgerhauses Harheim
Details im PARLIS ST_2162_202311.03.2024
Anregung Ortsbeirat
Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten Bürgerhaus Harheim
Details im PARLIS OM_5254_2024 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 4020 entstanden aus Vorlage: OF 144/14 vom 21.05.2023
Betreff: Energetische Sanierung des Bürgerhauses Harheim
Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob und wie eine energetische Sanierung des Bürgerhauses Harheim möglich ist. Begründung:
Das im Jahr 1974 fertiggestellte Bürgerhaus entspricht insbesondere hinsichtlich des Energieverbrauchs auch nach gelegentlichen Sanierungen nicht mehr den aktuellen und kommenden Anforderungen des GEG (Gebäudeenergiegesetzes). Zudem ist zukünftig mit einer deutlichen Verteuerung fossiler Brennstoffe zu rechnen. Die Stadt Frankfurt als öffentliche Hand möge daher gerade in einem Stadtteil mit einer hohen Immobilieneigentümerquote der Vorbildfunktion nach § 4 (1) GEG nachkommen und darstellen, wie ältere Bestandsgebäude wirtschaftlich auf CO2-neutrale Energieversorgung umgestellt werden können und gleichzeitig den Bestand des Harheimer Bürgerhauses als einzigem multifunktionalen Veranstaltungsraum im Stadtteil langfristig gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2162 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5254
Beratung im Ortsbeirat: 14
Beratungsergebnisse:
24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20