Energetische Sanierung des Bürgerhauses Harheim
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Möglichkeiten einer energetischen Sanierung des Bürgerhauses Harheim zu prüfen. Dies ist notwendig, da das Gebäude nicht mehr den aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entspricht und eine wirtschaftliche Umstellung auf CO2-neutrale Energieversorgung angestrebt werden soll.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert , zu prüfen und zu berichten, ob und wie eine energetische Sanierung des Bürgerhauses Harheim möglich ist.
Begründung
Das im Jahr 1974 fertiggestellte Bürgerhaus entspricht insbesondere hinsichtlich des Energieverbrauchs auch nach gelegentlichen Sanierungen nicht mehr den aktuellen und kommenden Anforderungen des GEG (Gebäudeenergiegesetzes). Zudem ist zukünftig mit einer deutlichen Verteuerung fossiler Brennstoffe zu rechnen. Die Stadt Frankfurt als öffentliche Hand möge daher gerade in einem Stadtteil mit einer hohen Immobilieneigentümerquote der Vorbildfunktion nach § 4 (1) GEG nachkommen und darstellen, wie ältere Bestandsgebäude wirtschaftlich auf CO2-neutrale Energieversorgung umgestellt werden können und gleichzeitig den Bestand des Harheimer Bürgerhauses als einzigem multifunktionalen Veranstaltungsraum im Stadtteil langfristig gewährleisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2023OFOF 144/14Energetische Sanierung des Bürgerhauses HarheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Juni 2023Sie sind hierOMOM 4020Energetische Sanierung des Bürgerhauses HarheimDirektanregung
- 20. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 2162Energetische Sanierung des Bürgerhauses HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20