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Umbau der Straße Am Dornbusch hier: Radfahrer-/Fußgängerweg

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

22.06.2016

Antrag Ortsbeirat

Umbau der Straße Am Dornbusch hier: Radfahrer-/Fußgängerweg

Details im PARLIS OF_54-9_2016
07.07.2016

Anregung Ortsbeirat

Umbau der Straße Am Dornbusch hier: Radfahrer-/Fußgängerweg

Details im PARLIS OM_368_2016
22.08.2016

Stellungnahme des Magistrats

Umbau der Straße Am Dornbusch hier: Radfahrer-/Fußgängerweg

Details im PARLIS ST_1067_2016
17.02.2017

Stellungnahme des Magistrats

Umbau der Straße Am Dornbusch hier: Radfahrer-/Fußgängerweg

Details im PARLIS ST_405_2017
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 07.07.2016, OM 368 entstanden aus Vorlage: OF 54/9 vom 22.06.2016

Betreff: Umbau der Straße Am Dornbusch hier: Radfahrer-/Fußgängerweg
Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, 1. dass der für die die Dauer der Bauzeit eingerichtete kombinierten Rad- und Fußgängerweg so verbreitert wird, dass Radfahrer und Fußgänger den Weg gleichzeitig und gefahrlos nutzen können; 2. dass für alle folgenden Bauphasen provisorische Wege, die sowohl von Fußgängern als auch Radfahrern genutzt werden sollen, in einer Breite versehen werden, die eine solche Nutzung auch erlauben.

Begründung:

Der für die Dauer des Umbaus der Straße Am Dornbusch auf einer Strecke von knapp 400 Metern eingerichtete Fußgängerweg zwischen der Fahrspur und der eigentlichen Baustelle ist auch für Radfahrer freigegeben, aufgrund der derzeitigen knappen Raumverhältnisse faktisch allerdings nicht gleichzeitig mit Fußgängern nutzbar. Eine Verbreiterung wäre möglich, indem beispielsweise a) die Füße der Absperrung zwischen der Fahrspur und dem Fußgängerweg parallel zur Fahrtrichtung gedreht werden; b) dem Bauunternehmen aufgegeben wird, die vorhandene Baustelleneinrichtungsfläche maximal zu nutzen, sodass die Absperrung zwischen Fußgängerweg und Baustelle in Richtung der Baustelle verschoben werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1067 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 405
Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 2