Verkehrsknotenpunkt Gräfendeichstraße/Flaschenburgstraße hier: Verbesserung der Verkehrssituation
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Bisheriger Verlauf
13.10.2017
03.11.2017
19.02.2018
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsknotenpunkt Gräfendeichstraße/Flaschenburgstraße hier: Verbesserung der Verkehrssituation
Details im PARLIS OF_583-5_2017Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verkehrsknotenpunkt Gräfendeichstraße/Flaschenburgstraße hier: Verbesserung der Verkehrssituation
Details im PARLIS OM_2319_2017Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsknotenpunkt Gräfendeichstraße/Flaschenburgstraße hier: Verbesserung der Verkehrssituation
Details im PARLIS ST_382_201813.10.2017
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsknotenpunkt Gräfendeichstraße/Flaschenburgstraße hier: Verbesserung der Verkehrssituation
Details im PARLIS OF_583-5_201703.11.2017
Anregung Ortsbeirat
Verkehrsknotenpunkt Gräfendeichstraße/Flaschenburgstraße hier: Verbesserung der Verkehrssituation
Details im PARLIS OM_2319_201719.02.2018
Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsknotenpunkt Gräfendeichstraße/Flaschenburgstraße hier: Verbesserung der Verkehrssituation
Details im PARLIS ST_382_2018 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2319 entstanden aus Vorlage: OF 583/5 vom 13.10.2017
Betreff: Verkehrsknotenpunkt Gräfendeichstraße/Flaschenburgstraße hier: Verbesserung der Verkehrssituation
Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation am Verkehrsknotenpunkt Gräfendeichstraße/Flaschenburgstraße so zu verbessern, dass 1. das Halteverbotsschild auf der nördlichen Seite der Gräfendeichstraße in westliche Richtung verschoben wird; 2. das Parkverbo t ggf. a) mittels Verfügung einer Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 Absatz 1 StVO) oder b) mittels Setzen von Pollern durchgesetzt wird und 3. der ruhende Verkehr überwacht wird. Begründung:
In der Gräfendeichstraße werden derzeit mehrere Bauprojekte verwirklicht. Die Baustellen werden derzeit u. a. über den Verkehrsknotenpunkt Gräfendeichstraße/Flaschenburgstraße angefahren. Bedauerlicherweise ist dieser Verkehrsknotenpunkt derart zugeparkt, dass es für die Baustellenfahrzeuge mitunter unmöglich ist, zur Baustelle zu gelangen. Was in diesem Falle für die Baustellenfahrzeuge gilt, gilt dann auch für die Müllabfuhr, die Feuerwehr und die Krankenfahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 382 Aktenzeichen: 32 1