Keine Standortänderung des Wahllokals 492-01
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
492-01 Der Vereinsring sowie die Vereine und Institutionen am Frankfurter Berg bemühen sich seit vielen Jahren in unterschiedlichsten Formen, die vier Siedlungsbereiche zusammenzuführen und zu integrieren. Auch hierzu wird das Gelände der Albert-Schweitzer-Schule genutzt, und hat sich bei den Bürgerinnen und Bürgern als Treffpunkt für "Großereignisse" etabliert. Bislang sind alle Wahllokale am Frankfurter Berg unverändert im Gebäude der Albert-Schweitzer-Schule untergebracht. Der Ortsbeirat 10 hat davon Kenntnis erhalten, dass das Bürgeramt, Statistik und Wahlen nunmehr zeitnah und dauerhaft eine Verlegung des Wahllokals 492-01 in den Malvenweg 4 plant.
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1938 entstanden aus Vorlage: OF 397/10 vom 05.02.2013
Betreff: Keine Standortänderung des Wahllokals 492-01 Der Vereinsring sowie die Vereine und Institutionen am Frankfurter Berg bemühen sich seit vielen Jahren in unterschiedlichsten Formen, die vier Siedlungsbereiche zusammenzuführen und zu integrieren. Auch hierzu wird das Gelände der Albert-Schweitzer-Schule genutzt, und hat sich bei den Bürgerinnen und Bürgern als Treffpunkt für "Großereignisse" etabliert. Bislang sind alle Wahllokale am Frankfurter Berg unverändert im Gebäude der Albert-Schweitzer-Schule untergebracht. Der Ortsbeirat 10 hat davon Kenntnis erhalten, dass das Bürgeramt, Statistik und Wahlen nunmehr zeitnah und dauerhaft eine Verlegung des Wahllokals 492-01 in den Malvenweg 4 plant. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, von diesem Vorhaben jetzt und zukünftig Abstand zu nehmen. Dies ist aus organisatorischen Gründen, aber insbesondere auch im Hinblick auf eine fortgesetzt angespannte Haushaltslage zur Vermeidung unnötiger Mehrkosten geboten.
Begründung:
- Der Kindergarten im Malvenweg 4 wird von einem Privatträger betrieben, der den Zugang für die Wahlvor- und nacharbeiten sowie für die Zeit des Wahlvorgangs sicherzustellen hätte.
- Obwohl dieser Bereich verkehrsberuhigt ist, sind Fahrzeugbewegungen, widerrechtliches Parken und hierdurch Ruhestörungen für die Anwohner nicht auszuschließen.
- Es ist davon auszugehen, dass sich die überwiegende Zahl der Wählerinnen und Wähler gewohnheitsmäßig trotzdem erst zur Albert-Schweitzer-Schule begeben wird. Die infrastrukturelle Ausstattung der Albert-Schweitzer-Schule gibt alles Notwendige her. Im Übrigen wird sich die fußläufige "Verkürzung" um circa 500 Meter sicherlich weder positiv noch negativ auf das Wahlbeteiligungsverhalten am Frankfurter Berg auswirken. Dafür konterkariert diese Verlagerung die Integrationsbemühungen sowie das Treffen und Kennenlernen der Siedlungsbereiche vor Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2013OFOF 397/10Keine Standortänderung des Wahllokals 492-01Ortsbeiratsantrag · SPD
- 19. Februar 2013Sie sind hierOMOM 1938Keine Standortänderung des Wahllokals 492-01Direktanregung
- 17. Mai 2013STST 695Keine Standortveränderung des Wahllokals 492-01Stellungnahme
- 21. Juni 2013OFOF 479/10Auf Standortänderung des Wahllokals 492-01 verzichtenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Mai 2014OFOF 612/10Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates.10Ortsbeiratsantrag · SPD
- 3. Juni 2014VV 1035Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates 10Anfrage
- 1. September 2014Antwort des Magistrats · nach 82 WochenSTST 1133Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats