Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates.10
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates 10 Vorgang: OM 1938/13 OBR 10; ST 695/13 Mit der OM 1983, vom 19.02.2013 gab der Ortsbeirat 10 dem Magistrat seine Ablehnende Haltung zur Verlagerung des Wahllokals 492-01, anlässlich der Wahlen am 22.09.2013 zur Kenntnis. Mit der Stellungnahme ST 695, vom 17.05.2013 wurde eine jahrelang abgeschlossene und deshalb nicht nachvollziehbare fortschreitende Bebauung des östlichen Frankfurter Bergs und daraus in absehbarer Zeit resultierende Teilung des Wahlbezirks aufgeführt. Das Bürgeramt Statistik und Wahlen begründete sein Vorgehen darüber hinaus damit, dass es bereits vor dieser Ortsbeiratsanregung, aufgrund der guten Erfahrung andernorts, einen Mietvertrag mit dem Gebäudenutzenden Verein einging. Ebenso solle dann anhand der Erfahrungen über den zukünftigen Standort des Wahllokals entschieden werden. Über diese Erfahrungen wurde der Ortsbeirat bislang nicht in Kenntnis gesetzt. Das Bürgeramt Statistik und Wahlen richtet nunmehr erneut das Wahllokal 492-01 zu den Wahlen am 25.05.2014 in dem privaten Kindergarten im Malvenweg 4 ein.
Inhalt
Antrag vom 14.05.2014, OF 612/10
Betreff: Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates 10 Vorgang: OM 1938/13 OBR 10; ST 695/13 Mit der OM 1983, vom 19.02.2013 gab der Ortsbeirat 10 dem Magistrat seine Ablehnende Haltung zur Verlagerung des Wahllokals 492-01, anlässlich der Wahlen am 22.09.2013 zur Kenntnis. Mit der Stellungnahme ST 695, vom 17.05.2013 wurde eine jahrelang abgeschlossene und deshalb nicht nachvollziehbare fortschreitende Bebauung des östlichen Frankfurter Bergs und daraus in absehbarer Zeit resultierende Teilung des Wahlbezirks aufgeführt. Das Bürgeramt Statistik und Wahlen begründete sein Vorgehen darüber hinaus damit, dass es bereits vor dieser Ortsbeiratsanregung, aufgrund der guten Erfahrung andernorts, einen Mietvertrag mit dem Gebäudenutzenden Verein einging. Ebenso solle dann anhand der Erfahrungen über den zukünftigen Standort des Wahllokals entschieden werden. Über diese Erfahrungen wurde der Ortsbeirat bislang nicht in Kenntnis gesetzt. Das Bürgeramt Statistik und Wahlen richtet nunmehr erneut das Wahllokal 492-01 zu den Wahlen am 25.05.2014 in dem privaten Kindergarten im Malvenweg 4 ein. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie es möglich ist, dass das zuständige Amt erneut entgegen dem § 82, Absatz 3, Satz 1 HGO sowie der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte § 4, Absatz 2, Spiegelstrich 10 handelt und den Ortsbeirat 10 nicht beteiligt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2013OFOF 397/10Keine Standortänderung des Wahllokals 492-01Ortsbeiratsantrag · SPD
- 19. Februar 2013OMOM 1938Keine Standortänderung des Wahllokals 492-01Direktanregung
- 17. Mai 2013STST 695Keine Standortveränderung des Wahllokals 492-01Stellungnahme
- 21. Juni 2013OFOF 479/10Auf Standortänderung des Wahllokals 492-01 verzichtenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Mai 2014Sie sind hierOFOF 612/10Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates.10Ortsbeiratsantrag · SPD
- 3. Juni 2014VV 1035Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates 10Anfrage
- 1. September 2014Antwort des Magistrats · nach 82 WochenSTST 1133Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)