Keine Standortveränderung des Wahllokals 492-01
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 695
Betreff: Keine Standortveränderung des Wahllokals 492-01 Die fortschreitende Bebauung am östlichen Frankfurter Berg wird in absehbarer Zeit eine Teilung des Wahlbezirks 492-01 erfordern. Dies nahm das Bürgeramt, Statistik und Wahlen zum Anlass, bereits jetzt nach näher gelegenen Wahllokalen für die betreffenden Wahlberechtigten zu suchen. Der Mietvertrag mit dem Verein zur Unterstützung berufstätiger Eltern e.V., mit dem das Amt gute Erfahrungen mit einem weiteren Wahllokal hat, wurde vor Eingang der Anregung des Ortsbeirats 10 abgeschlossen. Um die Zusammenarbeit mit dem Verein nicht zu belasten, werden die Räumlichkeiten in der Kita Eddy.s Burg im Malvenweg 4 für die Wahlen am 22. September 2013 genutzt. An Hand der Erfahrungen kann dann über den zukünftigen Standort des Wahllokals entschieden werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2013OFOF 397/10Keine Standortänderung des Wahllokals 492-01Ortsbeiratsantrag · SPD
- 19. Februar 2013OMOM 1938Keine Standortänderung des Wahllokals 492-01Direktanregung
- 17. Mai 2013Sie sind hierSTST 695Keine Standortveränderung des Wahllokals 492-01Stellungnahme
- 21. Juni 2013OFOF 479/10Auf Standortänderung des Wahllokals 492-01 verzichtenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Mai 2014OFOF 612/10Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates.10Ortsbeiratsantrag · SPD
- 3. Juni 2014VV 1035Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates 10Anfrage
- 1. September 2014Antwort des Magistrats · nach 82 WochenSTST 1133Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab